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Wiedenfelser Entwurf zur Neugestaltung des ...

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WISSEN-SCHAFTLICHEGUTACHTENUND ÖFFENT-LICHE KRITIK IMUMWELT-SCHUTZIn einer weiteren Tagung vom 14. bis 16.09.1973 wurde das Modellin einem durch Vertreter der Industrie erweiterten Kreise diskutiert.GRUND-REGE-LUNGENI.Auf Einladung der Evangelischen Akademie Baden trafen sichGutachter, Auftraggeber und Betroffene vom 26. bis 28.02.1973im Hotel Wiedenfelsen zu einer Arbeitstagung unter dem Thema„Wer begutachtet die Gutachter?“. Die Teilnehmer, unter denensich Mitglieder der Bürgerinitiativen und Genehmigungsbehördensowie mit dem Umweltschutz befasste Wissenschaftler befanden,diskutierten vorwiegend am Beispiel <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrensnach § 16 der Gewerbeordnung die Rolle wissenschaftlicherGutachten und öffentlicher Kritik bei der Vorbereitung dieser Exekutiventscheidungen,die für die wirtschaftliche Entwicklung wiefür den Umweltschutz einer Region von erheblicher Bedeutungsind.Ausgehend von einer Analyse der gegenwärtigen Situation undProzedur entwickelten die Teilnehmer ein Modell („<strong>Wiedenfelser</strong><strong>Entwurf</strong>“), wie man ihrer Meinung nach zu einer Verbesserungder Gutachten und der öffentlichen Debatte – und damit zu einerEntscheidung auf breiter Basis – über die Genehmigung umweltrelevanterAnlagen kommen könnte.Anlagen z.B. für die Produktion von Gütern und Energie, denVerkehr, die Beseitigung von Müll oder die Klärung von Abwässernsowie Krankenhäuser oder Truppenübungsplätze dienennicht nur der Befriedigung privater oder öffentlicher Bedürfnisse,sondern belasten auch die Umwelt und damit die menschlicheGesundheit in vielfältiger Weise. Schon sehr früh hat daher derStaat begonnen, die Genehmigung <strong>zur</strong> Errichtung und zum Betriebeiniger Typen derartiger Anlagen von der Einhaltung gewisserAuflagen hinsichtlich der Emission von Lärm, luftverunreinigendenStoffen, Abwasser und schließlich Radioaktivität abhängigzu machen. Die Erteilung solcher Genehmigungen ist in derGewerbeordnung 1 , den Wassergesetzen und dem Atomgesetzgeregelt, wobei man durch Ausfüllung „unbestimmter Rechtsbegriffe“dem technischen Fortschritt Rechnung tragen kann.Gesetzgeber und Exekutive haben die unabweisbare Verantwortung,die Grundregelungen operabel zu machen. Dazu gehört- die zügige Festlegung von Immissionsgrenzwerten für alleerheblichen Schadstoffe (s. Dreyhaupt <strong>zur</strong> TA-Luft 2 )- eine wirksame Beschleunigung <strong>des</strong> technischen Fortschritts86

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