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Wiedenfelser Entwurf zur Neugestaltung des ...

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TAGUNGEINEÖFFENT-LICHEZWEITEAN-HÖRUNGDIEBEWER-TUNGDERFAKTEN„DYNAMISCHEder Anlage bzw. Verfahrensschritten herrühren können, unerheblichsind. Einer solchen Geheimhaltung müssen z.B. diedem Schutz kerntechnischer Anlagen gegen StörmaßnahmenDritter dienenden Vorkehrungen unterliegen 64. verbleibende Inkongruenzen auf divergierende Wert- bzw.Zielvorstellungen <strong>zur</strong>ückgeführt werden können.Die Klausurtagung soll zu einer übersichtlichen Darstellung derErgebnisse der drei Gutachten führen und im Falle unterschiedlicherEinschätzungen von Sachverhalten die Ursachen hierfüraufzeigen. Diese Zusammenfassung der Gemeinsamkeiten samtSeparatvoten soll zusammen mit den Einzelgutachten in einerangemessenen Auflage rechtzeitig vor einem 2. Anhörungsterminveröffentlicht werden.Auf einer öffentlichen 2. Anhörung müssen die Vertreter der Exekutiveund <strong>des</strong> Antragstellers sowie die Gutachter sich äußern.Jeder Bürger kann im Rahmen eines Einspruchs nach schriftlicherAnmeldung an der Diskussion teilnehmen. Da die Sachlagedurch die Parallelgutachten in der Regel hinreichend verdeutlichtsein dürfte, kann sich die 2. Anhörung auf die Zieldebatte und dierationale Abwägung von Vor- und Nachteilen für die verschiedenenam Genehmigungsprozess beteiligten Gruppen konzentrieren.Dies ist äußerst bedeutsam, denn es kann nicht Aufgabe derWissenschaftler sein zu ermitteln, „was wir wollen sollen“. Undwenn der Bürger als Einsprecher an dem Entscheidungsprozessteilnehmen darf, dann muss auch der Genehmigungsbehörde dieWertvorstellung der Betroffenen deutlich werden können. Diesehängt aber wieder davon ab, ob die Fakten durch die Gutachterklar auf den Tisch gelegt sind und als Fakten nicht mehr angezweifeltwerden können. Deshalb hat man die drei Gutachter derdrei Prozesspartner vorgesehen und die Klausurtagung eingeschaltet.Dann aber muss die Diskussion über die Bewertung dieserFakten beginnen. Da dies ein schwieriger Prozess ist, derleicht ausufern und zu keinem Ergebnis kommen kann, solltenz.B. sozialpsychologische und soziologische Erkenntnisse bzw.gruppendynamische Techniken herangezogen werden, um denDiskussionsablauf so zu strukturieren, dass eine übersichtlicheDiskussion mit klaren Ergebnisvoten durch die Bürger möglichwird. Diese 2. Anhörung wird anders verlaufen als die erste oderAnhörungen nach der bisherigen Art. Da noch keine endgültigenVorschläge für die Art der Durchführung entwickelt worden sindund sicherlich auch ein Lernprozess zu durchlaufen sein wird,wollen wir hier nicht näher ins Detail gehen. Wir wollen aber inAbsetzung zu unstrukturierten Diskussionen und Anhörungsverfahrender bisherigen Art diese 2. Anhörung „dynamische Diskus-97

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