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Wiedenfelser Entwurf zur Neugestaltung des ...

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DASGRUND-RASTERER-SCHWE-RENDEPRO-BLEMEALTER-NATIVE„ZU-KÜNFTE“DIEKLAU-SUR-Fragenkatalog und Zeitplan sind Gegenstand der Aufträge an dieGutachter, die sie gegebenenfalls auch ergänzen können. DerFragenkatalog sichert die Vergleichbarkeit der Gutachten. DieErarbeitung eines Grundrasters für derartige Fragenkataloge wärewünschenswert, schon um eine generelle Berücksichtigung<strong>des</strong> technischen Fortschritts zu erreichen und die Fragen der Geheimhaltungzu regeln. Der Zeitplan dient der zügigen Abwicklung<strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens. Jeder der Prozesspartner kannein Gutachten bei einem Fachmann seiner Wahl in Auftrag geben.Es wird in seinem Interesse liegen, einen qualifizierten Gutachterzu finden. Die Kosten trägt der Antragsteller, die Abrechnungerfolgt über die Behörde.Falls die angefragten Gutachter sich außerstande sehen, zu einigenim Fragenkatalog aufgeworfenen wesentlichen Problemen inder vorgesehenen Zeit Stellung zu nehmen, so dürfte das diespätere Entscheidung der Behörde wesentlich erschweren. DieserFall kann z.B. dann eintreten, wenn erhebliche Emissioneneines Schadstoffes zu erwarten sind, für den die Unbedenklichkeitoder die Belastungsgrenzen noch nicht ermittelt werdenkonnten, oder wenn es an konkreten, für die Begutachtung bedeutsamenPlänen für die Regionalentwicklung –fehlt. (Wenn z.B.zu vermuten ist, dass die Region, für die die Errichtung eines Antragsgegenstan<strong>des</strong>beantragt ist, der mit erheblichen Belästigungenverbunden sei, als Erholungsraum für die –Bevölkerung dienensolle, aber diesbezügliche Entscheidungen noch fehlen.)Solange Regierung und Parlament solchen Anforderungen nichtnachkommen, werden die Schwierigkeiten bei der Genehmigungeinzelner Anlagen zunehmen.Jeder Gutachter erfasst unabhängig vom anderen die Ausgangssituationund prognostiziert die Folgen der geplanten Maßnahmeunter den im Fragenkatalog genannten Aspekten und Prämissen.Die Gutachten resultieren in alternativen „Zukünften, die deutlichmachen, was sein würde, wenn ...“.In der anschließenden, von der Behörde vorbereiteten und geleitetenKlausurtagung werden die Gutachten „aufeinandergelegt“.Je ein Vertreter der Auftraggeber (Prozessparteien) darf beiwohnen.Dabei wird festgestellt, ob1. der Fragenkatalog behandelt worden ist2. innerwissenschaftliche Diskrepanzen einhellig beseitigt werdenkönnen (Eliminierung von Kunstfehlern)3. alle Umweltbelastungen, die aus geheim zu haltenden Teilen96

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