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Heft 6 - Thüringer Tierseuchenkasse

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392 M. Ganter et al.: Empfehlung für die Haltung von Schafen und ZiegenImpfungen zur Vermeidung von Erkrankungen bei den Lämmernkönnen sowohl bei Lämmern selbst als auch als Muttertier-Schutzimpfungen durchgeführt werden, wobei die vom Muttertiergebildeten Antikörper via Biestmilch auf die Lämmer übertragenwerden. Insbesondere zur Prophylaxe von Clostridienerkrankungensind Impfungen bei kleinen Wiederkäuern grundsätzlich empfehlenswert.ParasitenbekämpfungZu einem Gesundheitsplan gehört auch ein Parasitenmonitoring,aus dem sich die jeweiligen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Endo-und Ektoparasiten ableiten. Eine ausschließlich auf regelmäßigenEntwurmungen beruhende Endoparasitenbekämpfung ist abzulehnen,da dies der Gefahr von Resistenzbildungen gegenüberEntwurmungsmitteln Vorschub leistet (10).Eine parasitologische Kotuntersuchung sollte bei den Muttertierenund den Lämmern regelmäßig durchgeführt werden unddiese sollten entsprechend dem Befund entwurmt werden. BeiAuftreten von Durchfällen sollten nicht nur von den Tieren mitDurchfall, sondern besonders auch von mageren Tieren mit fes -tem Kot Proben zur parasitologischen Kotuntersuchung eingesandtwerden. Parasitologische Kotuntersuchungen sollten getrenntnach Lämmern, Zutretern und Muttern stattfinden. Nacheiner Entwurmung sollte der Erfolg der Behandlung durch er -neute parasitologische Kotuntersuchungen überprüft werden, umResistenzen der Endoparasiten gegenüber dem Entwurmungsmittelfrühzeitig zu erkennen.ZuchthygieneSpätestens vor einer erneuten Belegung sollten alle Muttertiere aufihre weitere Zuchttauglichkeit untersucht werden. Im Einzelnensollten mindestens die Zähne, die Kopflymphknoten, das Euterund die Klauen kontrolliert werden. Vor dem Deckeinsatz sollteder Bock untersucht werden. Hierzu sollten zumindest Hoden undNebenhoden durchgetastet und der Penis vorgelagert und auf Verletzungenuntersucht werden. Außerdem sollten die Klauen undGelenke des Bocks sowie das Gebiss und die Kopflymphknoten vordem Deckeinsatz kontrolliert werden.6.3. KlauenLahmheiten bei Schaf und Ziege können aufgrund von infektiösen,traumatischen und orthopädischen Ursachen oder als Symptomsystemischer Erkrankungen auftreten und sind aufgrund derVielzahl der möglichen Risikosituationen (geologisches Terrain,Vegetation, Fluchtsituationen, Klima) bei der Haltung von Schafenim Freien nicht vollständig zu verhindern. Lahmheiten könnentierschutzrelevant sein, wenn die dadurch verursachten Schmerzenund Leiden vom Besitzer oder Betreuer „vorsätzlich oder fahrlässig“„ohne vernünftigen Grund“ aktiv oder passiv zugefügt werden(4).Die Beurteilung von Lahmheiten beim Einzeltier erfolgt in derPraxis durch Zuordnung definierter Lahmheitsgrade und durchdie Klauenuntersuchung (12, 13, 16). Eine Beurteilung auf Herdenebenekann durch Schätzung der Zahl lahmender Tiere unddurch Untersuchung der Klauen bei einer Stichprobe vorgenommenwerden. Der zeitliche Verlauf lässt sich anhand des Ernährungszustandes(Body Condition Score) und sekundärer Symptomewie Dekubitus (offene Brust) und Muskelatrophien oder dieBewertung der durch spezifische Klaueninfektionen verursachtenLäsionen beschreiben. Eine exakte Befunderhebung kann durchUntersuchung aller Einzeltiere mit Dokumentation und Bewertungvon Klauenbefunden (7) erfolgen. Für die Beurteilung derTierschutzrelevanz ist dies dann erforderlich, wenn kein Konsensüber die Ergebnisse von Schätzungen erzielt werden kann.Klauenpflege, d. h. eine Inspektion der Klauen mit Pflege -schnitt ist bei allen erwachsenen Tieren in der Regel einmal proJahr erforderlich, unter Berücksichtigung des rassespezifischenHornwachstums und der haltungsbedingten Abnutzung des Klauenhornsauch öfter. Eine Klauenpflege bei Mastlämmern ist nurbeim Auftreten von Lahmheiten erforderlich, bei Zuchtlämmernjedoch anzuraten.Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Klauenpflege unddem Auftreten infektiöser Klauenerkrankungen wie Moderhinkebesteht nicht zwangsläufig. Bei infektiösen Klauenkrankheiten sollteder Klauenschnitt zur Diagnose und nicht zur Behandlung angewendetwerden. Eine Unterlassung der Klauenpflege führt nichtzwangsläufig zu Lahmheiten. Mangelhafte Klauenpflege kann dannfestgestellt werden, wenn Lahmheiten durch Fehlstellungen undHornrisse als Folge stark deformierter Klauen auftreten.Handlungsbedarf beim Einzeltier ist dann gegeben, wenn akuteLahmheiten länger als einen Tag bestehen. Bei wirksamer Behandlungvon Einzeltieren innerhalb von 3 Tagen ist es möglich,die Zahl lahmender Schafe unter 5% zu halten. Wenn dieser Richtwertüberschritten wird, sind Maßnahmen auf Herdenebene er -forderlich.Beim Vorliegen endemischer Klaueninfektionen lässt sich unterwidrigen Umständen die Ausbreitung in der Herde nicht verhindern,sodass die Zahl lahmender Tiere kurzfristig stark an -steigen kann. Beim akuten Auftreten von Lahmheiten soll unverzüglicheine Verdachtsdiagnose durch den Betreuer gestellt werden.Sofern keine Selbstheilung spontaner Luxationen oder geringfügigerVerletzungen zu erwarten ist, ist die Lahmheitsursachedurch Einzeltieruntersuchung festzustellen und innerhalb der ersten3 Tage eine entsprechende Behandlung durchzuführen.Folgende Maßnahmen können durch den Tierhalter bzw. denTierarzt erfolgen: Pflegeschnitt, Entfernung von Fremdkörpern,lokale und systemische Behandlung.Lässt sich die Zahl der Lahmheiten durch Einzeltierbehandlungnicht begrenzen, sind – je nach Diagnose – Schutzimpfungen, Fußbäderund Herdenbehandlungen erforderlich. In gravierendenFällen ist ein strategisches Vorgehen auf der Grundlage eines Behandlungsplanszu empfehlen, der Angaben zu Behandlungszielen,Zeitrahmen und Prognose unter Berücksichtigung der logisti-Tierärztliche Praxis Großtiere 6/2012 © Schattauer 2012Downloaded from www.tieraerztliche-praxis.de on 2013-01-22 | IP: 141.90.2.58For personal or educational use only. No other uses without permission. All rights reserved.

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