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Allgemeine Reise- und Vertrags- bedingungen von MTCH AG

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Reise</strong>- <strong>und</strong> <strong>Vertrags</strong><strong>bedingungen</strong><strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>Besten Dank für das Vertrauen <strong>und</strong> Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden«<strong>Allgemeine</strong>n <strong>Vertrags</strong>- <strong>und</strong> <strong>Reise</strong><strong>bedingungen</strong>» (AVRB) sorgfältig zu lesen. Diese <strong>Vertrags</strong><strong>bedingungen</strong> geltenfür die Marken Hotelplan, ESCO, Tourisme Pour Tous, Globus <strong>Reise</strong>n sowie für die Veranstaltermarken <strong>von</strong>Travelhouse (Africantrails, Caribtours, Falcontravel, Inditours, Oceanstar, Salinatours, Sierramar, Skytours,Soleytours, Wettstein), nachfolgend <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> (M-Travel Switzerland) genannt.


1. <strong>Vertrags</strong>gegenstand<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> veranstaltet für Sie <strong>Reise</strong>n. Wir verpflichten uns• Ihre <strong>Reise</strong> gemäss den Daten <strong>und</strong> Beschreibungen in den <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Prospekten<strong>und</strong> anderen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Publikationen <strong>von</strong> Anfang bis Ende zu organisieren,• Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen <strong>und</strong>• alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem <strong>von</strong> Ihnen gewählten<strong>Reise</strong>arrangement anbieten. Sonderwünsche: <strong>Reise</strong>büros dürfen Sonderwünschenur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. BeachtenSie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisenab dem Einschiffungshafen <strong>und</strong> für Bahn- <strong>und</strong> Busreisen ab dem Abfahrtsortgelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen <strong>Reise</strong>programme. Das rechtzeitigeEintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.2. <strong>Vertrags</strong>abschluss2.1. <strong>Vertrags</strong>abschlussDer Vertrag zwischen Ihnen <strong>und</strong> dem jeweiligen Veranstalter <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> kommtmit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online)oder persönlichen Buchung bei Ihrem <strong>Reise</strong>büro zustande. Von jenem Zeitpunkt anwerden die Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus dem Vertrag für Sie <strong>und</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> wirksam.Falls Sie weitere <strong>Reise</strong>teilnehmer anmelden, so haben Sie für deren <strong>Vertrags</strong>pflichten(insbesondere die Bezahlung des <strong>Reise</strong>preises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungeneinzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen <strong>und</strong> die AVRB gelten für alle<strong>Reise</strong>teilnehmer.2.2. <strong>Reise</strong>vermittlungFür <strong>Reise</strong>arrangements oder Einzelleistungen anderer <strong>Reise</strong>veranstalter, welcheIhnen <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene <strong>Vertrags</strong><strong>und</strong><strong>Reise</strong><strong>bedingungen</strong>. Desgleichen gelten bei allen <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> vermitteltenFlugbilletten, die AVRB der verantwortlichen Fluggesellschaften. <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> ist indiesen Fällen nicht <strong>Vertrags</strong>partei <strong>und</strong> Sie können sich daher nicht auf die vorliegendenAVRB berufen.2.3. Pass, Visa, ImpfungenIn den Prospekten <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug aufdie Pass- <strong>und</strong> Visumserfordernisse sowie allfällige ges<strong>und</strong>heitspolizeiliche Bestimmungen,die bei der Einreise in das <strong>von</strong> Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind.Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Druck legung der <strong>Reise</strong>kataloge.Erk<strong>und</strong>igen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob <strong>und</strong>welche Vorschriften für Ihre <strong>Reise</strong> bestehen, da diese Bestimmungen kurzfris tigändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- <strong>und</strong> Impfvorschriften<strong>und</strong> für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. AlleNachteile, die aus der Nicht befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zuIhren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen allfällig erforderliche Visa. Die Kostendafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.2.4. TiereDer Transport <strong>von</strong> Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft unterschiedlichenBestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an IhreBuchungsstelle. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verantwortlich für dieBeschaffung der nötigen Zeugnisse, Ges<strong>und</strong>heitszertifikate usw. sowie für Mieteoder Kauf der Container.3. Preise3.1. ProspektpreiseDie Preise für das <strong>Reise</strong>arrangement ergeben sich aus den <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Prospekten.Andere Prospekte (Hotelprospekte <strong>und</strong> anderes, nicht <strong>von</strong> uns produziertes Informationsmaterial),Internet-Seiten <strong>von</strong> Leistungsanbietern oder eigene Anfragenbeim Leistungspartner sind nicht Gegenstand des <strong>Reise</strong>vertrages, <strong>und</strong> wir haftennicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Arrangementpreise verstehen sich(wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft imDoppelzimmer. Die ausgeschriebenen Preise sind für eine Aufenthaltsdauer bis zu3 Wochen gültig. Für Langzeitaufenthalte (Aufenthalte ab 3 Wochen) Preise aufAnfrage (R<strong>und</strong>reisen sind da<strong>von</strong> ausgeschlossen). Eine maximale Aufenthaltsdauerbleibt vorbehalten. Für Destinationen, die <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> nur halbjährig anbietet, sindin der Regel am letzten in der Preisliste publizierten Abflugdatum noch einwöchigeAufenthalte möglich. Städtereisen <strong>und</strong> individuell zusammengestellte <strong>Reise</strong>n: Dieausgeschriebenen Preise sind aufenthaltsbezogen, d.h. die Preise der entsprechendenSaison kommen zur Anwendung. Reservationen über mehrere Preis periodenwerden zu den jeweiligen Saisonpreisen berechnet.3.2. Buchungsgebühren/ZuschlägeBei Buchung <strong>von</strong> Einzelleistungen aus einem Pauschalreiseangebot erhebt <strong>MTCH</strong><strong>AG</strong> einen Zuschlag <strong>von</strong> CHF 60 pro Person, höchstens aber CHF 120 pro Auftrag.Städtereisen: Bei der Buchung eines «Nur-Landarrangements» aus einem Pauschalreiseangebotder Städtereisen (d.h. Reservation einer Unterkunft ohne denTransport) erhebt <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> einen Zuschlag <strong>von</strong> CHF 30 pro Person, höchs tensCHF 60 pro Auftrag. Falls die Hotelreservation jedoch im Zusammenhang mit einembei uns gebuchten Flugarrangement getätigt wird, entfällt diese Gebühr. Da<strong>von</strong>abweichende Bedingungen ersehen Sie aus den Prospekten/Preis listen bei derentsprechenden Destination resp. Angebot. Für individuelle Hotelreservationenerheben wir eine Buchungsgebühr <strong>von</strong> CHF 30 bis 60. Für Aufträge über CHF 2000entfällt diese Gebühr.Bitte beachten Sie, dass einzelne Fluggesellschaften für das Ausstellen <strong>von</strong> Flugticketsin Papierform Extragebühren verlangen können.3.3. AuftragspauschaleNeben den im Katalog erwähnten Preisen wird Ihr <strong>Reise</strong>büro zusätzliche Kostenanteilefür Reservationen <strong>und</strong> die Bearbeitung, insbesondere eine Auftragspauschale,erheben.3.4. ZahlungenDie <strong>Reise</strong>arrangements sind vor Antritt der <strong>Reise</strong> zu bezahlen, <strong>und</strong> zwar wie folgt:• Eine Anzahlung <strong>von</strong> 30% des Arrangementpreises (mind. aber CHF 300) bei derAnmeldung, spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung <strong>von</strong>uns erhalten haben. Für sofort ausgestellte Flugtickets <strong>und</strong> Eintrittskarten für Veranstaltungenfordern wir eine Vorauszahlung in der Höhe des Gesamtbetragesbei Rechnungsstellung ein.• Die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Abreise.Bei kurzfristigen Buchungen <strong>und</strong>/oder Buchungen mit 100% Annullierungskosten<strong>und</strong>/oder Buchungen, bei denen die <strong>Reise</strong>dokumente sofort ausgestellt werdenist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des <strong>Vertrags</strong>abschlusses zu bezahlen.Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigt <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>, die <strong>Reise</strong>leistungenzu verweigern bzw. die <strong>Reise</strong>unterlagen zurückzubehalten.3.5. PreisänderungenEs gibt Fälle, in welchen die in den Prospekten <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> angegebenen Preiseaus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:• nachträgliche Preiserhöhung <strong>von</strong> Transportunternehmen(z.B. Treibstoffzuschläge)• neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren(z.B. erhöhte Flughafentaxen)• Wechselkursänderungen• staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)• plausibel erklärbare Druckfehler.<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten angegebenenPreisen, jedoch höchstens bis 30 Tage vor dem vereinbarten <strong>Reise</strong>datumvornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen <strong>und</strong> <strong>von</strong> uns bestätigtenArrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nachErhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werdenIhnen <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> alle <strong>von</strong> Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagenzurückerstattet. Sie können aber stattdessen ein anderes <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> offeriertes<strong>Reise</strong>arrangement buchen. <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeitzu berücksichtigen <strong>und</strong> wird die <strong>von</strong> Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohneAbzüge an den Preis anrechnen.3.6. Gültigkeit der PreiseDie publizierten Preise in Preislisten, Katalogen oder Prospekten sind Barpreise<strong>und</strong> werden mit der Neuausgabe derselben für neu buchende K<strong>und</strong>en ungültig. Essind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.Bei Bezahlung mit einer Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden.4. Schwierigkeiten während der <strong>Reise</strong>4.1. Probleme vor OrtEntspricht die <strong>Reise</strong> nicht der Beschreibung in den Prospekten <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> resp.der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangelbehaftet, so sind Sie berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet, bei <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>, der <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-<strong>Reise</strong>leitung oder der örtlichen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretung sofort unverzügliche <strong>und</strong>unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie<strong>von</strong> der <strong>Reise</strong>leitung oder der örtlichen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretung eine schriftlicheBestätigung verlangen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätereGeltendmachung Ihrer Ersatzansprüche.4.2. Ersatzlösung innert 48 St<strong>und</strong>enSofern <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>, die <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-<strong>Reise</strong>leitung bzw. die örtliche <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretungnicht spätestens innert 48 St<strong>und</strong>en eine angemessene Lösung offeriert, könnenSie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen<strong>und</strong> gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen dieFortsetzung der <strong>Reise</strong> oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werdenkann, so müssen Sie <strong>von</strong> der <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-<strong>Reise</strong>leitung oder der örtlichen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen. Die <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-<strong>Reise</strong>leitungbzw. die örtliche <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt <strong>und</strong> IhreBeanstandungen schriftlich festzuhalten.4.3. Schriftliche BeanstandungIhre schriftliche Beanstandung <strong>und</strong> die Bestätigung der <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-<strong>Reise</strong>leitungbzw. der örtlichen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretung senden Sie Ihrem <strong>Reise</strong>büro oder <strong>MTCH</strong><strong>AG</strong>, Abteilung K<strong>und</strong>endienst, Sägereistrasse 20, 8152 Glattbrugg. Für Arrangementsder Marke Tou risme Pour Tous an: Tourisme Pour Tous, K<strong>und</strong>endienst,


Postfach 1449, 1001 Lausanne innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. AllfälligeErschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachungdes Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches.5. Haftung5.1. Im <strong>Allgemeine</strong>n<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> haftet für die gehörige Erfüllung des <strong>Reise</strong>arrangements. Wir vergütenIhnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>, der <strong>Reise</strong>leitung <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> oder der örtlichen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>-Vertretungnicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. DieHöhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, denSie für das <strong>Reise</strong>arrangement bezahlt haben. Für Programmänderungen infolgeFlugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesonderehaftet <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> nicht für Änderungen im <strong>Reise</strong>programm, die auf höhere Gewalt,behördliche Massnahmen, Verspätungen <strong>von</strong> Dritten, für welche <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> nichteinzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie <strong>von</strong> einer Verspätung betroffensein, wenden Sie sich bitte an unsere Gro<strong>und</strong> Hostess oder Vertretung in denSchweizer Flughäfen oder an die <strong>Reise</strong>leitung an der Destination. Falls zwischender flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz <strong>und</strong> der Abfahrt des letzten Zugs/Busweniger als 120 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Bus nicht gewährleistetwerden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreisezu Ihrem Wohnort. Der <strong>Reise</strong>veranstalter ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht haftbar für Spesen,die aufgr<strong>und</strong> einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einenFlug, entfällt für den <strong>Reise</strong>veranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedochbei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich.Die Veranstalter <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> haften in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.5.2. Unfälle <strong>und</strong> Erkrankungen<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung odernicht gehöriger Erfüllung des <strong>Reise</strong>arrangements durch <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> oder durchein <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.)verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dassSie Ihre Schadenersatzansprüche an <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> abtreten. In Haftungsfällen, dieim Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen(Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind dieEntschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich ausden anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.5.3. Sachschäden<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> haftet für den Schaden, der als Folge <strong>von</strong> Diebstählen <strong>und</strong> Beschädigungen<strong>von</strong> Sachen entsteht <strong>und</strong> <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> oder einem <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> beauftragtenUnternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. <strong>von</strong>Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten <strong>und</strong> Sie Ihre Ansprüche gegendie für den Schaden Verantwortlichen an <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> abtreten. Die Höhe der Entschädigungbleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie fürdas <strong>Reise</strong>arrangement bezahlt haben. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mitFlugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn,Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprücheauf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalenAbkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.Die Veranstalter <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> übernehmen keine Haftung bei Abhandenkommen<strong>von</strong> persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- <strong>und</strong> Videoausrüstungenusw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen)sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch <strong>von</strong> Checks, Kreditkarten<strong>und</strong> dergleichen.5.4. Besondere VeranstaltungenAusserhalb des Pauschalarrangements können am <strong>Reise</strong>ziel örtliche Veranstaltungen,Ausflüge <strong>und</strong> weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese könnenaufgr<strong>und</strong> lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verb<strong>und</strong>en sein oder besonderephysische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungenauf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür sowie für <strong>von</strong> Ihnen <strong>von</strong> der <strong>Reise</strong>leitunggewünschte Dienstleistungen aus ser halb des Pauschalarrangements jegliche Haftungab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretungals Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.5.5. Sicherstellung<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer <strong>Reise</strong>branche <strong>und</strong>garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchungeinbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen das Informationsblatt«Garantiert hin <strong>und</strong> zurück», das Sie beim Garantiefonds der Schweizer <strong>Reise</strong>branche,Etzelstrasse 42, 8038 Zürich, bei <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> oder in Ihrem, dem Garantiefondsangeschlossenen <strong>Reise</strong>büro erhalten.5.6. VersicherungenZusätzlich zur obligatorischen Annullierungskostenversicherung inkl. Assistanceresp. Exktrarückreisekostenversicherung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einerHeilungskosten-, Unfall- <strong>und</strong> einer <strong>Reise</strong>gepäckversicherung, sofern Sie entsprechendeVersicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossenhaben. Auskunft erteilt Ihnen Ihr <strong>Reise</strong>büro.5.7. Zu Ihrer SicherheitDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlichtregelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitischeoder andere höhere Risiken bestehen. Diese <strong>Reise</strong>hinweise können Sie selbstbeim EDA («www.eda.admin.ch/reisehinweise», Telefon 031 323 84 84) abrufenoder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass Sie sich vorAntritt der <strong>Reise</strong> über diese <strong>Reise</strong>hinweise informiert haben <strong>und</strong> Ihnen die entsprechendenRisiken bewusst sind.6. Annullation/Änderung der <strong>Reise</strong>6.1. MeldungFalls Sie die <strong>Reise</strong> nicht antreten können, so müssen Sie dies Ihrem <strong>Reise</strong>büro durcheingeschriebenen Brief unter Angabe des Gr<strong>und</strong>es mitteilen. Massgeblich für dieBerechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung beiuns oder Ihrer Buchungsstelle. Dem Brief sind die <strong>Reise</strong>dokumente beizulegen.6.2. ÄnderungBis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderungen (Namenoder gebuchte Leistung) eine Bearbeitungsgebühr <strong>von</strong> CHF 60 pro Person,max. CHF 120 pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristenerheben wir eine Bearbeitungsgebühr <strong>von</strong> CHF 100 pro gebuchtePerson, höchstens aber CHF 200 pro Auftrag. Für Änderungen des <strong>Reise</strong>ziels <strong>und</strong><strong>Reise</strong>datums gelten die Annullationsgebühren gemäss Pkt 6.3. Bei Flugumbuchungenan der Feriendestination behalten wir uns vor, zusätzlich zu den gegebenenfallsentstehenden Mehrkosten, eine Bearbeitungsgebühr <strong>von</strong> CHF 100 pro gebuchtePerson höchstens aber CHF 200 pro Auftrag zu verlangen. Die Fluggesellschaftenverfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen,Umbuchungen usw. vor <strong>und</strong> nach der Erstellung der Flugscheine/E-Tickets. AllfälligeSpesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnunggestellt, siehe Tabelle.6.3. AnnullationWenn Sie die gebuchte <strong>Reise</strong> unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren,erheben wir eine Bearbeitungsgebühr <strong>von</strong> CHF 100 pro gebuchte Person,höchstens aber CHF 200 pro Auftrag, plus allfällige Annullationskosten. Diese Bearbeitungsgebührentfällt bei Annullationen mit 100% Annullierungskosten. Einenachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherunginkl. Assistance resp. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Bei einerAnnullation der <strong>Reise</strong> kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzlicheBearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass dieBearbeitungsgebühren nicht durch die obligatorische Versicherung gedeckt sind.Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen, siehe Tabelle 6.4.6.4. AnnullationskostenAnnullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das <strong>Reise</strong>ziel oder <strong>Reise</strong>datum wenigerals 30 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren<strong>und</strong> Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten Arrangementpreises(inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Mahlzeitenzuschläge usw.):• 29–15 Tage vor Abreise 30% • 7–1 Tage vor Abreise 80%• 14–8 Tage vor Abreise 50% • Am Abreisetag 100%Bei Annullation <strong>von</strong> Last Minute-Angeboten <strong>und</strong> Sonderaktionen werden abBuchungsdatum 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt. SpezielleAnnullations<strong>bedingungen</strong> können für Kreuzfahrten <strong>und</strong> Flussreisen, Tourisme-Pour-Tous- Arrangements, Motorhomes, Lodges, Individual-Angebote, <strong>Reise</strong>n anbestimmten Daten etc. zur Anwendung kommen. Diese sind beim jeweiligen Angebotoder auf den <strong>Reise</strong>bestätigungen vermerkt.Anzahl Tage Annullation* <strong>und</strong> Änderung des Änderung*vor Abreise <strong>Reise</strong>ziels oder <strong>Reise</strong>datums (Namen, Leistung)Bis 30 Tage CHF 100 p.P. (max. CHF 200) 60 p.P. (max. CHF 120)29–15 Tage CHF 100 p.P. (max. CHF 200) CHF 100 p.P.+30% vom Arrangement (max. CHF 200)14–8 Tage CHF 100 p.P. (max. CHF 200) CHF 100 p.P.+50% vom Arrangement (max. CHF 200)7–1 Tage CHF 100 p.P. (max. CHF 200) CHF 100 p.P.+80% vom Arrangement (max. CHF 200)Abreisetag 100% vom Arrangement* zuzüglich allfällige Spesen für die Annullation der Flugscheine. Für Gruppen bleiben spezielle Annullations- <strong>und</strong>Änderungs<strong>bedingungen</strong> vorbehalten.6.5. Arrangements mit LinienfluggesellschaftenWir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Linienfluggesellschaftenaufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen <strong>und</strong> Annullationen könnenrelativ hohe Gebühren belastet werden, welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebührenin Rechnung gestellt werden. Für Linienflüge gelten die Annullations<strong>bedingungen</strong>der entsprechenden Fluggesellschaft <strong>und</strong> Tarifklasse.6.6. Annullation BahnreisenBei Bahnreisen kann es aufgr<strong>und</strong> spezieller Tarifkonditionen vorkommen, dassReservationen/Bahntickets nicht vollumfänglich rückerstattet werden können.


6.7. EintrittskartenEintrittskarten für Kultur- <strong>und</strong> Sportveranstaltungen können nicht rückerstattetwerden.6.8. Annullierungskosten- <strong>und</strong> Extrarückreiseversicherung(EUROPÄISCHE <strong>Reise</strong>versicherungs <strong>AG</strong>)Die Versicherungs<strong>bedingungen</strong> der EUROPÄISCHEN <strong>Reise</strong>versicherungs <strong>AG</strong> geltenfür alle Veranstaltermarken <strong>von</strong> Travelhouse (Africantrails, Caribtours, Falcon travel,Inditours, Oceanstar, Salinatours, Sierramar, Skytours, Soleytours, Wettstein).Für alle übrigen Veranstaltermarken <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> gelten die Versicherungs<strong>bedingungen</strong><strong>von</strong> ELVIA.Das obligatorische Kombi-Versicherungspaket enthält• Annullierungskosten-Versicherung ohne Selbstbehalt• Weltweiter SOS-Schutz <strong>und</strong> Extrarückreisekostenversicherung mit der24-St<strong>und</strong>en-Notrufzentrale• Kreditkarten- <strong>und</strong> Natelsperrservice über die Notrufzentrale• Transport <strong>Reise</strong>gepäck-Versicherung zu einer günstigen Prämie(für Arrangements sowie Einzelleistungen):CHF 27 für Rechnungsbeträge bis CHF 1000 pro PersonCHF 45 für Rechnungsbeträge bis CHF 2500 pro PersonCHF 55 für Rechnungsbeträge bis CHF 4500 pro PersonDie maximal versicherten Annullierungskosten betragen CHF 4500 pro Person.Übersteigt der Rechnungsbetrag diese Summe, besteht die Möglichkeit zumAbschluss einer Jahresversicherung, was wir gr<strong>und</strong>sätzlich empfehlen, das istoptimaler Schutz weltweit inkl. der Schweiz, also auch bei Ferienwohnungen <strong>und</strong>Kurzaufenthalten im nahen Ausland. Ihr <strong>Reise</strong>büro informiert Sie gerne ausführlich.Das Kombi-Versicherungspaket deckt auch Ihr <strong>Reise</strong>gepäck während des Flugesvor den Folgen einer Beschädigung oder einer Fehlleitung bis CHF 1000.Die in Rechnung gestellte Kombi-Versicherung deckt die Kosten der Annullationgemäss Ziffer 6.4. in Härtefällen. Nicht gedeckt sind die Bearbeitungsgebühren,allenfalls in der Rechnung speziell erwähnte ausgenommene Leistungen (wie z.B.Theater-/Opernkarten, Fussballtickets, Disneyland, Musicals etc.) sowie die Versicherungsprämienfür die Annullations- <strong>und</strong> Extra-Rückreisekostenversicherung,diese sind in keinem Falle rückerstattbar.Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall des <strong>Reise</strong>teilnehmers<strong>und</strong> seines <strong>Reise</strong>partners oder deren direkter Familienangehörigen.Der Nachweis, dass ein Härtefall vorliegt, muss schriftlich erbracht werden <strong>und</strong>eine Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten <strong>und</strong>Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall.Die einzelnen Bestimmungen sind in der den <strong>Reise</strong>dokumenten beiliegenden Policeenthalten.Ebenfalls durch die Kombiversicherung gedeckt sind die Kosten einer Extra-Rückreise:Die versicherten Risiken <strong>und</strong> die Leistungen dieser Versicherung entnehmenSie der Police, welche den <strong>Reise</strong>dokumenten beiliegt.6.9. VersicherungsleistungenMassgebend sind in jedem Fall die <strong>Allgemeine</strong>n Versicherungs<strong>bedingungen</strong>der EUROPÄISCHEN <strong>Reise</strong>versicherungs <strong>AG</strong>. Den detaillierten Leistungsumfangdieser Versicherung erhalten Sie in Ihrem <strong>Reise</strong>büro oder können diesen unterwww.travelhouse.ch/reisen/versicherung herunterladen.6.10. ErsatzpersonKönnen Sie die gebuchte <strong>Reise</strong> nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, unseine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die <strong>Reise</strong> unter den gleichenBedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen <strong>und</strong> das <strong>von</strong> Ihnen gebuchte <strong>Reise</strong>arrangementzu übernehmen, so erhebt <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> lediglich die Änderungsgebühr. DerEintritt einer Ersatzperson ist zulässig• bei <strong>Reise</strong>n in Europa <strong>und</strong> in Ländern ohne Visumspflicht bis 48 St<strong>und</strong>en vor dervereinbarten Abreise• bei <strong>Reise</strong>n nach Übersee <strong>und</strong> in Ländern mit Visumspflicht nach Absprachemit Ihrem <strong>Reise</strong>büro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten(unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung <strong>von</strong> Visa).Die Ersatzperson muss den besonderen <strong>Reise</strong>erfordernissen genügen, <strong>und</strong> es dürfenihrer Teilnahme an der <strong>Reise</strong> keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlicheAnordnungen entgegenstehen.Voraussetzung ist zudem, dass die an der <strong>Reise</strong> beteiligten Unternehmungen(Hotels, Flug- oder Schiffsgesellschaften) diese Änderung ebenfalls akzeptieren,was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verb<strong>und</strong>en sein oder an Flugtarifbestimmungenscheitern kann. Im Falle des Eintritts einer Einzelperson bleibenSie <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> gegenüber jedoch ne ben der Ersatzperson persönlich haftbar für dieBezahlung des <strong>Reise</strong>arrangements <strong>und</strong> allfälliger Gebühren.6.11. Verzicht auf obligatorische Annullierungskostenversicherunginkl. Assistance resp. ExtrarückreiseversicherungBei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann das <strong>Reise</strong>büro vom <strong>Reise</strong>teilnehmereine Verzichtserklärung verlangen.7.Sie treten die <strong>Reise</strong> an, können sie aber nicht beendenSollten Sie aus irgendeinem Gr<strong>und</strong> die <strong>Reise</strong> vorzeitig ab brechen, so kann Ihnen<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> den Preis für das <strong>Reise</strong> arrangement nicht zurückerstatten. In dringlichenFällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einernahestehenden Person) wird Ihnen die <strong>Reise</strong>leitung oder die ört liche Vertretung<strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreisebehilflich sein.8. <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> kann die <strong>Reise</strong> nicht wie vereinbart durchführen odermuss die <strong>Reise</strong> vorzeitig abbrechen8.1. FlugtransportFür den Fall, dass das <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> verpflichtete Flug t rans port un ter neh men ausnicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungenmit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> vor, den Transport mit einem anderen Flug t rans port un ter neh men, anderenFlugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen. Allfällige Zusatzkostengehen zu Lasten des K<strong>und</strong>en.8.2. Programmänderungen<strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das <strong>Reise</strong>programm oder einzelnevereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel,Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergeseheneUmstände es erfordern. <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> bemüht sich jedoch, gleichwertigeErsatzleistungen zu erbringen.8.3. UnterbeteiligungFür alle <strong>von</strong> uns offerierten Pauschalreisen/R<strong>und</strong>reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl,die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer <strong>Reise</strong> zu wenig Teilnehmeroder liegen besondere Umstände vor, die die Veranstalter <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> vorder Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenenLeistungen zwingen, kann <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> die <strong>Reise</strong> bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten<strong>Reise</strong>beginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertigesErsatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatz programm,erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits ausgestellteFlugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Ersatzforderungensind ausgeschlossen.8.4. Höhere Gewalt <strong>und</strong> StreiksFalls eine <strong>Reise</strong> wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisenauch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen am Ferienort, welche ausSicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der <strong>Reise</strong> nahelegen),be hördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> nichtbegonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>befugt, <strong>von</strong> der Rückerstattung Ihrer Zahlung die <strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> bereits gemachten<strong>und</strong> nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungensind ausgeschlossen.9. VerjährungSchadenersatzforderungen gegen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>, gleichgültig aus welchem Gr<strong>und</strong>,verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende desgebuchten <strong>Reise</strong>arrangements folgenden Tag.10. DatenschutzBei <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> können Sie sich sicher fühlen. <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> hält sich bei der Bearbeitung<strong>von</strong> Personendaten an das schweizerische Datenschutz- <strong>und</strong> Fernmelderecht.Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistung bearbeitet. Wir oderIhre Buchungsstelle behalten sich vor, Sie darüber hinaus über aktuelle Angebotezu informieren. Alle Ihre Informationen werden absolut vertraulich behandelt<strong>und</strong> ausserhalb der <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> Gruppe nicht an Dritte weitergegeben. Wenn Siedie Zusendung <strong>von</strong> Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an IhreBuchungsstelle oder an <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong>, Customer Relationship Management, Sägereistrasse20, 8152 Glattbrugg.11. OmbudsmanVor einer eventuellen, gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen <strong>und</strong><strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der <strong>Reise</strong>branche gelangen.Der Ombudsman strebt bei jeder Art <strong>von</strong> Problemen zwischen den Veranstaltern<strong>von</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> oder dem <strong>Reise</strong>büro, bei dem Sie die <strong>Reise</strong> gebucht haben, einefaire <strong>und</strong> ausgewogene Einigung an:Ombudsman der Schweizer <strong>Reise</strong>branche, Postfach, 4600 Olten.www.ombudsman-touristik.ch/info@ombudsman-touristik.ch12. GerichtsstandIm Verhältnis zwischen Ihnen <strong>und</strong> <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> ist ausschliesslich schweizerischesRecht anwendbar. Klagen gegen <strong>MTCH</strong> <strong>AG</strong> können nur in 8152 Glattbrugg, Sägereistrasse20, angebracht werden.(Juli 2008/THd)

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