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Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser

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5 Anhang5.1 Abgrenzungen• In <strong>der</strong> Aufenthaltstaxe sind folgende Leistungen inbegriffen: Wohnen im Einerzimmer,Vollpension, Mittagessen mit Menüwahl und Salatbuffet, Nachtessen mit Menüwahl, anSonn- und Feiertagen Frühstücksbuffet, Duvet und Kissen, Bett- und Frottierwäsche,Besorgung <strong>der</strong> Bett-, Frottier- und <strong>der</strong> privaten Wäsche, Zimmerreinigung, Heizung,Wasser, Strom, Kabelnetzanschluss für Radio und Fernsehen (exkl. Konzession), Telefon-Mietleitung und Apparatemiete (Direktwahl), Anlässe und Veranstaltungen.• Die ärztliche Betreuung kann bis zur Pflegestufe 4 durch den Hausarzt wahrgenommenwerden.• Die Kosten für Arzt, Medikamente, Therapien etc. bis zur Pflegestufe 4 werden mit denKrankenversicherern durch die Bewohnerin, den Bewohner selbst abgerechnet.• Ab einer Einstufung in die Pflegestufe 5 wird eine Verlegung in die Pflegeabteilungnotwendig. Ist eine Verlegung aus Platzgründen in die Pflegeabteilung nicht möglich, wirddie Bewohnerin, <strong>der</strong> Bewohner vorübergehend weiterhin im Wohnhaus gepflegt undbetreut. Eine Einstufung ab <strong>der</strong> Pflegestufe 5 begründet einen neuen Bewohnervertrag.Ebenfalls erfolgt die ärztliche Betreuung in einem solchen Fall ausschliesslich durch denZentrumsarzt.• In <strong>der</strong> MiGeL Pauschale ist das pflegerische Verbrauchsmaterial enthalten.• Mit <strong>der</strong> Pflegetaxe KLV, wird die KVG pflichtige Pflege und Behandlung entsprechend <strong>der</strong>Beitragsstufe abgegolten.• Das Inkasso <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherer und <strong>der</strong> Gemeinden an diePflegetaxen (siehe Punkt 4.2) wird direkt von <strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> erledigt.Dem Bewohner werden die restlichen Taxen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnunggestellt.• Zur Geltendmachung <strong>der</strong> Sozialversicherungsleistungen ist die Bewohnerin, <strong>der</strong> Bewohnerzuständig. Geschäftsleitung und Administration sind bei <strong>der</strong> Anmeldung fürHilflosenentschädigung, Ergänzungsleistung, Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherer und fürweitere Sozialleistungen wie z.B. Antrag für Taxausgleich in Form von wirtschaftlicherSozialhilfe etc. behilflich und vermitteln die nötigen Informationen. Die Jahresfranchiseund Selbstbehalte gehen zu Lasten <strong>der</strong> Bewohnerin und des Bewohners und können bei<strong>der</strong> Ergänzungsleistung zur Rückerstattung eingereicht werden (nur für EL-Bezügerinnenund -Bezüger).• Bei ärztlich verordneten Spital-, Klinik- und Kuraufenthalten wird ab erstem und beiFerienabwesenheit ab dem vierten Tag eine Reservationstaxe verrechnet. AllfälligeZuschläge werden auch während <strong>der</strong> Reservationszeit belastet.5.2 Allgemeine Hinweise• Anlaufstelle für alle Details, Unklarheiten und Verhandlungen ist die Geschäftsleitung <strong>der</strong><strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong>.• Die Anfangstaxe wird bei Einzug festgelegt, jedoch laufend den Leistungen angepasst.Die Einstufung wird bei Verän<strong>der</strong>ungen überprüft, spätestens alle sechs Monate.(Vertragliche Auflage <strong>der</strong> Krankenversicherer an die Leistungserbringer).5.3 Formales• Die Verordnung KLV zum Bundesgesetz über die Neuordnung <strong>der</strong> Pflegefinanzierung liegtvor und trat per 01.01.2011 in Kraft.• Der Kanton regelt die Restfinanzierung <strong>der</strong> Pflege nach KLV.• Die kantonalen Verbände CURAVIVA <strong>der</strong> Zentralschweiz regeln mit tarifsuisse dieBeziehungen zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern. Die Verträge sindauf www.lak.ch öffentlich einsehbar.• Der Verwaltungsrat <strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> hat am 19.09.2013 die <strong>Taxordnung</strong><strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Wohnhäuser</strong> genehmigt.5

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