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Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser

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<strong>Taxordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong>, <strong>Wohnhäuser</strong>gültig ab 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 – Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten


Inhaltsverzeichnis1 Administration ........................................................................................................32 Geltung ...................................................................................................................33 Glie<strong>der</strong>ung ..............................................................................................................33.1 Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Taxen erfolgt pro Person und Tag: ..................................................... 33.2 Aufenthaltskosten sind ................................................................................................... 34 Taxen ......................................................................................................................34.1 Aufenthaltstaxen ............................................................................................................ 34.2 Pflegetaxen.................................................................................................................... 44.3 Individuelle Verrechnungen / Dienstleistungsangebot ....................................................... 45 Anhang ....................................................................................................................55.1 Abgrenzungen................................................................................................................ 55.2 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................... 55.3 Formales ....................................................................................................................... 52


1 Administration• ZSR Y702803 (Alp Betagtenzentrum)• ZSR V702703 (Herdschwand Betagtenzentrum)• MwSt CHE-115.324.073• Website www.betagtenzentren-emmen.ch2 Geltung• Die <strong>Taxordnung</strong> wird durch den Verwaltungsrat <strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong>genehmigt und in Kraft gesetzt. Die individuellen Kosten werden nach dem tatsächlichenAufwand verrechnet.• Der Leistungsumfang (Leistungskatalog) ist in <strong>der</strong> <strong>Taxordnung</strong> umschrieben.• Die <strong>Taxordnung</strong> wird jährlich, in <strong>der</strong> Regel auf den 1. Januar angepasst.• Die <strong>Taxordnung</strong> ist ein integrieren<strong>der</strong> Bestandteil vom Bewohnervertrag.3 Glie<strong>der</strong>ung3.1 Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Taxen erfolgt pro Person und Tag:• Auf <strong>der</strong> Basis eines Einerzimmers mit WC und Lavabo (Standardzimmer)3.2 Aufenthaltskosten sind• Aufenthaltstaxen (4.1)• Pflegetaxen nach KLV (4.2)• Individuelle Verrechnungen (4.3)4 Taxen4.1 AufenthaltstaxenPosition Bezeichnung Pflegestufen Basispreis 1Aufenthaltstaxe alle CHF 154.00Komfortzuschlag Haus Rotbach alle CHF 2.00Komfortzuschlag grösseres Zimmer alle CHF 6.00Reservationstaxe 2 alle CHF 144.00Grund- und Behandlungspflege (Ansatz pro Stunde) 0 CHF 60.001 Als Grundlage gilt die Vollkostenrechnung (Kosten- Leistungsrechnung gemäss VKL vom 03.07.2002)2 Reservationstaxe = Aufenthaltstaxe abzüglich CHF 10.003


4.2 PflegetaxenPosition Bezeichnung Pflegestufen 3 Bewohner 4 Versicherer 5 Gemeinde 6Pflegetaxe KLV 1 CHF 4.00 CHF 9.00 CHF 0.00Pflegetaxe KLV 2 CHF 18.70 CHF 18.00 CHF 0.00Pflegetaxe KLV 3 CHF 21.60 CHF 27.00 CHF 11.70Pflegetaxe KLV 4 CHF 21.60 CHF 36.00 CHF 26.40Pflegetaxe KLV 5 CHF 21.60 CHF 45.00 CHF 41.00Pflegetaxe KLV 6 CHF 21.60 CHF 54.00 CHF 55.70Pflegetaxe KLV 7 CHF 21.60 CHF 63.00 CHF 70.30Pflegetaxe KLV 8 CHF 21.60 CHF 72.00 CHF 85.00Pflegetaxe KLV 9 CHF 21.60 CHF 81.00 CHF 99.60Pflegetaxe KLV 10 CHF 21.60 CHF 90.00 CHF 114.30Pflegetaxe KLV 11 CHF 21.60 CHF 99.00 CHF 128.90Pflegetaxe KLV 12 CHF 21.60 CHF 108.00 CHF 143.60Pauschale Arzt/Medi 5 - 8 CHF 12.00Pauschale Arzt/Medi 9 - 12 CHF 15.00MiGeL nach KLV 7 1 - 12 CHF 2.00Beitrag für Therapie 5 - 12 CHF 3.854.3 Individuelle Verrechnungen / DienstleistungsangebotPosition Bezeichnung BasispreisSchlussreinigung Position CHF 270.00Schlussreinigung Feriengäste Position CHF 100.00Einfache Näharbeiten pro Stunde CHF 50.00Administrative Einzugspauschale Position CHF 200.00Kurzzeit-Zuschlag für Bewohner mit Vertrag(Aufenthalt kürzer als 31 Tage) pro Tag CHF 10.00Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit CHF 5.00Begleitung bei Arztbesuchen, Einkäufe etc. pro Stunde CHF 60.00Serviceleistungen des technischen Dienstes pro Stunde CHF 70.00Entsorgung von Mobiliar, Fernseher etc. pro Stunde CHF 70.00zusätzlich allfällige EntsorgungsgebührenVom Betagtenzentrum gelieferte Medikamente gemäss KLVund medizinisches VerbrauchsmaterialTelefongesprächstaxen nach AufwandAufwandZusätzliche Getränke, Kioskartikel etc.gemäss PreislisteCoiffeur und Fusspflege im hauseigenen Salon gemäss PreislisteVerpflegung von Gästengemäss PreislisteRäumlichkeiten für Geburtstagsfeiern undFamilienfeste inkl. Speise- und Getränkeangebot gemäss PreislisteWeitere Dienstleistungen auf Anfrage3 Diese Beitragsstufen sind in <strong>der</strong> KLV Än<strong>der</strong>ung vom 24.06.2009 vom Bundesrat geregelt.4 Dieser Selbstbehalt misst sich im Maximum mit 20 % am höchsten Beitrag <strong>der</strong> Versicherer.5 Diese Beiträge sind in <strong>der</strong> KLV 24.06.2009 vom Bundesrat für die ganze Schweiz gleich geregelt.6 Die Restfinanzierung regelt <strong>der</strong> Kanton. Als Grundlage gilt die Kosten-Leistungsrechnung des Heimes, ausgewertet in einemjährlichen Benchmark durch die Verbände CURAVIVA und abgefragt durch die SOMED (Sozialmedizinische Statistik)7 MiGeL = Mittel- und Gegenstände Liste. Diese Leistungsposition wird von den kantonalen Verbänden CURAVIVA Zentralschweizmit den Versicherern als Pauschale verhandelt.4


5 Anhang5.1 Abgrenzungen• In <strong>der</strong> Aufenthaltstaxe sind folgende Leistungen inbegriffen: Wohnen im Einerzimmer,Vollpension, Mittagessen mit Menüwahl und Salatbuffet, Nachtessen mit Menüwahl, anSonn- und Feiertagen Frühstücksbuffet, Duvet und Kissen, Bett- und Frottierwäsche,Besorgung <strong>der</strong> Bett-, Frottier- und <strong>der</strong> privaten Wäsche, Zimmerreinigung, Heizung,Wasser, Strom, Kabelnetzanschluss für Radio und Fernsehen (exkl. Konzession), Telefon-Mietleitung und Apparatemiete (Direktwahl), Anlässe und Veranstaltungen.• Die ärztliche Betreuung kann bis zur Pflegestufe 4 durch den Hausarzt wahrgenommenwerden.• Die Kosten für Arzt, Medikamente, Therapien etc. bis zur Pflegestufe 4 werden mit denKrankenversicherern durch die Bewohnerin, den Bewohner selbst abgerechnet.• Ab einer Einstufung in die Pflegestufe 5 wird eine Verlegung in die Pflegeabteilungnotwendig. Ist eine Verlegung aus Platzgründen in die Pflegeabteilung nicht möglich, wirddie Bewohnerin, <strong>der</strong> Bewohner vorübergehend weiterhin im Wohnhaus gepflegt undbetreut. Eine Einstufung ab <strong>der</strong> Pflegestufe 5 begründet einen neuen Bewohnervertrag.Ebenfalls erfolgt die ärztliche Betreuung in einem solchen Fall ausschliesslich durch denZentrumsarzt.• In <strong>der</strong> MiGeL Pauschale ist das pflegerische Verbrauchsmaterial enthalten.• Mit <strong>der</strong> Pflegetaxe KLV, wird die KVG pflichtige Pflege und Behandlung entsprechend <strong>der</strong>Beitragsstufe abgegolten.• Das Inkasso <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherer und <strong>der</strong> Gemeinden an diePflegetaxen (siehe Punkt 4.2) wird direkt von <strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> erledigt.Dem Bewohner werden die restlichen Taxen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnunggestellt.• Zur Geltendmachung <strong>der</strong> Sozialversicherungsleistungen ist die Bewohnerin, <strong>der</strong> Bewohnerzuständig. Geschäftsleitung und Administration sind bei <strong>der</strong> Anmeldung fürHilflosenentschädigung, Ergänzungsleistung, Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherer und fürweitere Sozialleistungen wie z.B. Antrag für Taxausgleich in Form von wirtschaftlicherSozialhilfe etc. behilflich und vermitteln die nötigen Informationen. Die Jahresfranchiseund Selbstbehalte gehen zu Lasten <strong>der</strong> Bewohnerin und des Bewohners und können bei<strong>der</strong> Ergänzungsleistung zur Rückerstattung eingereicht werden (nur für EL-Bezügerinnenund -Bezüger).• Bei ärztlich verordneten Spital-, Klinik- und Kuraufenthalten wird ab erstem und beiFerienabwesenheit ab dem vierten Tag eine Reservationstaxe verrechnet. AllfälligeZuschläge werden auch während <strong>der</strong> Reservationszeit belastet.5.2 Allgemeine Hinweise• Anlaufstelle für alle Details, Unklarheiten und Verhandlungen ist die Geschäftsleitung <strong>der</strong><strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong>.• Die Anfangstaxe wird bei Einzug festgelegt, jedoch laufend den Leistungen angepasst.Die Einstufung wird bei Verän<strong>der</strong>ungen überprüft, spätestens alle sechs Monate.(Vertragliche Auflage <strong>der</strong> Krankenversicherer an die Leistungserbringer).5.3 Formales• Die Verordnung KLV zum Bundesgesetz über die Neuordnung <strong>der</strong> Pflegefinanzierung liegtvor und trat per 01.01.2011 in Kraft.• Der Kanton regelt die Restfinanzierung <strong>der</strong> Pflege nach KLV.• Die kantonalen Verbände CURAVIVA <strong>der</strong> Zentralschweiz regeln mit tarifsuisse dieBeziehungen zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern. Die Verträge sindauf www.lak.ch öffentlich einsehbar.• Der Verwaltungsrat <strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> hat am 19.09.2013 die <strong>Taxordnung</strong><strong>der</strong> <strong>Betagtenzentren</strong> <strong>Emmen</strong> <strong>AG</strong> | <strong>Wohnhäuser</strong> genehmigt.5

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