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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8064-A19-V01 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>06</strong>-8<strong>06</strong>4-<strong>A19</strong>-<strong>V01</strong>Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01743HerstellerO.Z. SpaSeite 7 von 7PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 20<strong>06</strong>.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 17.Mai 20<strong>06</strong>Pohl00094735.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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