Neue Infotafeln der Öffentlichkeit vorgestellt - Homepage
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<strong>Neue</strong>s aus <strong>der</strong> Region Der Uracher<br />
Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter<br />
folgenden Telefonnummern zur Verfügung:<br />
Feinstaubplaketten:<br />
Kfz-Zulassungsstelle 07121/480-5236<br />
Ausnahmen:<br />
Umweltschutzamt 07121/480-9355<br />
Umweltzonen:<br />
Stadtverwaltung Reutlingen 07121/303-2644<br />
Erreichbarkeit: Mo – Do 8.00 bis 16.00 Uhr<br />
Fr 8.00 bis 13.00 U hr<br />
Landwirtschaft:<br />
Blick in die Zukunft<br />
Am Mittwoch, 23. Januar 2008, 20.00 Uhr ,<br />
findet im Gasthaus Rebstöckle in Metzingen-<br />
Neuhausen ein Vortrag zum Thema „Blick in<br />
die Zukunft <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe<br />
– Chancen und Möglichkeiten“ statt. Referent<br />
ist <strong>der</strong> Amtsleiter des Kreis-Landwirtschaftsamtes,<br />
Dr. Gottfried Göggel.<br />
Der Inhalt ist auf das Interesse von Landwirten<br />
und Bäuerinnen sowie Verbrauchern an den<br />
Themen: Bedeutung des Agrarsektors, Landwirtschaft<br />
und Umwelt, Erneuerbare Energien<br />
und Maßnahmen zur weiteren Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Landwirtschaft ausgerichtet.<br />
Zur Teilnahme wird herzlich eingeladen.<br />
Kreisbauernverband Reutlingen:<br />
Lichtmeßtagung<br />
Die traditionelle Lichtmeßtagung des Kreisbauernverbandes<br />
Reutlingen findet am<br />
Freitag, 01.02.2008 in <strong>der</strong> Gemeindehalle St.<br />
Joahnn - Würtingen statt. Die Veranstaltung<br />
beginnt um 10.00 Uhr. Nach dem Geschäftsbericht<br />
des Kreisobmanns referiert Udo Hemmerling,<br />
Leiter Fachbereich Recht, Soziales<br />
und Wirtschaftspolitik beim Deutschen Bauernverband<br />
zum Thema: „EU-Gesundheits-<br />
Check, Bioenergie und Klimapolitik – Welche<br />
Rahmenbedingungen braucht die Landwirtschaft?“<br />
Im Anschluss wird die Möglichkeit zur<br />
Diskussion geboten. Nach <strong>der</strong> Mittagspause<br />
folgen Grußworte verschiedener Politiker und<br />
die Geschäftsberichte <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />
Landfrauen, des Geschäftsführers des Kreisbauernverbandes<br />
und <strong>der</strong> Vorsitzenden des<br />
Agrarpolitischen Gesprächskreises. Musikalisch<br />
umrahmt wird die Veranstaltung vom<br />
LandFrauenchor. Herzlich eingeladen sind alle<br />
Bäuerinnen und Bauern, die LandFrauen und<br />
die Landjugend sowie alle, die sich <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />
verbunden fühlen.<br />
Statistisches Landesamt sucht noch<br />
Haushalte für die Einkommens- und<br />
Verbrauchsstichprobe 2008<br />
Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe<br />
(EVS) des Statistischen Landesamtes aus<br />
dem Jahr 2003 hat gezeigt, dass allein lebende<br />
Frauen in Baden-Württemberg im Durchschnitt<br />
156 Euro pro Monat für Nahrungsmittel,<br />
Getränke und Tabakwaren ausgegeben<br />
haben. Im gleichen Zeitraum gaben allein lebende<br />
Männer durchschnittlich 173 Euro für<br />
die Waren aus. Der Unterschiedsbetrag erklärt<br />
sich durch unterschiedliche Konsumgewohnheiten<br />
bei Getränken und Tabakwaren.<br />
Die EVS wird bundesweit alle 5 Jahre durchgeführt.<br />
Im Jahr 2008 ist es wie<strong>der</strong> soweit. Die<br />
Daten dieser Erhebung bilden die Grundlage<br />
für die Zusammensetzung des Warenkorbes<br />
für den Preisindex und werden zur Festlegung<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfesätze und <strong>der</strong> Lebenshaltungskosten<br />
für Kin<strong>der</strong> verwendet.<br />
Das Statistische Landesamt sucht noch Haushalte,<br />
insbeson<strong>der</strong>e von Selbstständigen und<br />
Familien mit erwachsenen Kin<strong>der</strong>n, die auf<br />
freiwilliger Basis Auskünfte über ihre Einnahmen<br />
und Ausgaben geben. Für ihre Teilnahme<br />
erhalten die Haushalte eine finanzielle Anerkennung<br />
von 66 Euro.<br />
Hinweis: Auf <strong>der</strong> Internetseite des Statistischen<br />
Landesamtes Baden-Württemberg können<br />
ausgewählte Ergebnisse <strong>der</strong> letzten EVS 2003<br />
unter www.statistik-bw.de (Volkswirtschaft,<br />
Branchen, Konjunktur, Preise/Landesdaten/<br />
FreiwilligeHaushaltsbefragungen) eingesehen<br />
werden. Des Weiteren finden Sie dort Informationen<br />
zur EVS 2008 und die Möglichkeit sich<br />
online anzumelden. Sie können uns auch gerne<br />
anrufen o<strong>der</strong> schreiben: kostenfreie Rufnummer:0800<br />
/ 00 06 720; evs@stala.bwl.de.<br />
Schlichtungsstelle entscheidet gegen Bausparkunden<br />
Übersparte Bausparverträge immer<br />
kündbar?<br />
Stuttgart, 16.01.2008 – Die Schlichtungsstelle<br />
des Verbandes <strong>der</strong> Privaten Bausparkassen<br />
hat entschieden: übersparte Bausparverträge<br />
<strong>der</strong> BHW Bausparkasse AG dürfen<br />
durch BHW gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale<br />
Baden-Württemberg rät Bausparern,<br />
<strong>der</strong>en übersparter Vertrag gegen<br />
ihren Willen von <strong>der</strong> Bausparkasse gekündigt<br />
wurde, zu prüfen, ob bei Vertragsschluss<br />
eine unbestimmte Rückzahlung vereinbart<br />
worden war. Denn nur dann ist <strong>der</strong> Schiedsspruch<br />
anwendbar.<br />
Der Bausparvertrag ist während <strong>der</strong> Sparphase<br />
ein Darlehensvertrag des Kunden an die Bausparkasse<br />
- da argumentiert die Schlichtungsstelle<br />
zum Kündigungsrecht <strong>der</strong> Bausparkasse<br />
grundsätzlich schlüssig. „Übersteigt das<br />
Guthaben die Bausparsumme und aus dem<br />
Kleingedruckten geht hervor, die Rückzahlung<br />
ist unbestimmt, können beide Vertragspartner<br />
mit Frist von drei Monaten kündigen“, sagt<br />
Niels Nauhauser, Finanzexperte <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />
Baden Württemberg. Die einzige<br />
Chance, am Vertrag festzuhalten, sieht Nauhauser<br />
bei Verträgen, in denen die Rückzahlung<br />
an<strong>der</strong>s geregelt ist.<br />
Sollte beim Abschluss des Vertrages <strong>der</strong> Anschein<br />
erweckt worden sein, die Vertragsdauer<br />
könne vom Kunden bestimmt werden, müssten<br />
Bausparkunden das im Streitfall nachweisen<br />
– das ist erfahrungsgemäß schwer.<br />
Von unerwünschten Kündigungen betroffene<br />
Bausparer können ihren Vertrag bei <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />
prüfen lassen. Kunden, die<br />
weitere Streitigkeiten vermeiden wollen, sollten<br />
sich das Guthaben auszahlen lassen und<br />
es bei einer Direktbank anlegen. „Zurzeit sind<br />
Zinssätze von bis zu fünf Prozent für einjährige<br />
Anlagen möglich, sodass überhaupt kein Schaden<br />
entsteht“, weiß Nauhauser.<br />
Die Bankexperten <strong>der</strong> Verbraucherzentrale beraten<br />
montags bis donnerstags zwischen 10<br />
und 18 Uhr unter <strong>der</strong> Nummer 0900-1-77 44<br />
44 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen<br />
Festnetz - aus Mobilfunknetzen höhere Preise<br />
möglich).<br />
Informationen zur Tiertransportverordnung<br />
Am Mittwoch, den 06. Februar 2008, findet um<br />
13:30 Uhr im Gasthaus „Herrmann“ in Münsingen<br />
eine weitere Informationsveranstaltung<br />
zur Tiertransportverordnung und Auswirkungen<br />
für den Tierhalter sowie die Prüfung zum<br />
Befähigungsnachweis von Tiertransporten für<br />
Landwirte statt.<br />
Die Referenten des Kreisveterinäramtes werden<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Tierschutz-Transport-Verordnung<br />
erläutern und im Anschluss<br />
daran den Test anhand eines Fragenkataloges<br />
durchführen.<br />
Die Auswertung und Ausstellung des Befähigungsnachweises<br />
wird im Veterinäramt vorgenommen<br />
und per Post zugesandt. Für die<br />
Teilnahme am Test wird eine Gebühr von 20<br />
Euro erhoben.<br />
Da das Thema sehr umfangreich ist, wird um<br />
pünktliche Anwesenheit gebeten.<br />
Das Kreisveterinär- und das Kreislandwirtschaftsamt<br />
bitten um rege Teilnahme, weil je<strong>der</strong><br />
Tiertransportüber 50 km von den Auflagen<br />
betroffen ist.<br />
Anmeldung für die beruflichen<br />
Schulen des Landkreises Reutlingen<br />
zum Schuljahr 2008/2009<br />
Ab sofort werden bei den nachstehend aufgeführten<br />
Schulen Anmeldungen zum Schulbesuch<br />
entgegengenommen. Bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />
ist das letzte Halbjahreszeugnis vorzulegen.<br />
In <strong>der</strong> Anmeldezeit gelten bei allen Schulsekretariaten<br />
die folgenden Öffnungszeiten:<br />
Montag - Donnerstag: 08 - 12 Uhr, 13 - 16 Uhr<br />
Freitag: 08 - 12 Uhr,<br />
aber in <strong>der</strong> Zeit vom 04. Februar bis 8. Februar<br />
(bewegliche Ferien) immer nur vormittags!<br />
Anmeldeschluss ist <strong>der</strong> 01. März 2008. Unterrichtsbeginn:<br />
ab 08. September 2008<br />
Nähere Informationen zu den einzelnen Schularten<br />
gibt es bei den Schulen und im Internet<br />
unter www.kreis-reutlingen.de<br />
Reutlingen – Berufliches Schulzentrum<br />
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule<br />
Gewerbliche Schule I<br />
Karlstraße 40<br />
72764 Reutlingen<br />
Telefon (07121) 48 51 11<br />
www.steinbeisschule-reutlingen.de<br />
Schularten: