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Neue Infotafeln der Öffentlichkeit vorgestellt - Homepage

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<strong>Neue</strong>s aus <strong>der</strong> Region Der Uracher<br />

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter<br />

folgenden Telefonnummern zur Verfügung:<br />

Feinstaubplaketten:<br />

Kfz-Zulassungsstelle 07121/480-5236<br />

Ausnahmen:<br />

Umweltschutzamt 07121/480-9355<br />

Umweltzonen:<br />

Stadtverwaltung Reutlingen 07121/303-2644<br />

Erreichbarkeit: Mo – Do 8.00 bis 16.00 Uhr<br />

Fr 8.00 bis 13.00 U hr<br />

Landwirtschaft:<br />

Blick in die Zukunft<br />

Am Mittwoch, 23. Januar 2008, 20.00 Uhr ,<br />

findet im Gasthaus Rebstöckle in Metzingen-<br />

Neuhausen ein Vortrag zum Thema „Blick in<br />

die Zukunft <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe<br />

– Chancen und Möglichkeiten“ statt. Referent<br />

ist <strong>der</strong> Amtsleiter des Kreis-Landwirtschaftsamtes,<br />

Dr. Gottfried Göggel.<br />

Der Inhalt ist auf das Interesse von Landwirten<br />

und Bäuerinnen sowie Verbrauchern an den<br />

Themen: Bedeutung des Agrarsektors, Landwirtschaft<br />

und Umwelt, Erneuerbare Energien<br />

und Maßnahmen zur weiteren Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft ausgerichtet.<br />

Zur Teilnahme wird herzlich eingeladen.<br />

Kreisbauernverband Reutlingen:<br />

Lichtmeßtagung<br />

Die traditionelle Lichtmeßtagung des Kreisbauernverbandes<br />

Reutlingen findet am<br />

Freitag, 01.02.2008 in <strong>der</strong> Gemeindehalle St.<br />

Joahnn - Würtingen statt. Die Veranstaltung<br />

beginnt um 10.00 Uhr. Nach dem Geschäftsbericht<br />

des Kreisobmanns referiert Udo Hemmerling,<br />

Leiter Fachbereich Recht, Soziales<br />

und Wirtschaftspolitik beim Deutschen Bauernverband<br />

zum Thema: „EU-Gesundheits-<br />

Check, Bioenergie und Klimapolitik – Welche<br />

Rahmenbedingungen braucht die Landwirtschaft?“<br />

Im Anschluss wird die Möglichkeit zur<br />

Diskussion geboten. Nach <strong>der</strong> Mittagspause<br />

folgen Grußworte verschiedener Politiker und<br />

die Geschäftsberichte <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />

Landfrauen, des Geschäftsführers des Kreisbauernverbandes<br />

und <strong>der</strong> Vorsitzenden des<br />

Agrarpolitischen Gesprächskreises. Musikalisch<br />

umrahmt wird die Veranstaltung vom<br />

LandFrauenchor. Herzlich eingeladen sind alle<br />

Bäuerinnen und Bauern, die LandFrauen und<br />

die Landjugend sowie alle, die sich <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

verbunden fühlen.<br />

Statistisches Landesamt sucht noch<br />

Haushalte für die Einkommens- und<br />

Verbrauchsstichprobe 2008<br />

Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe<br />

(EVS) des Statistischen Landesamtes aus<br />

dem Jahr 2003 hat gezeigt, dass allein lebende<br />

Frauen in Baden-Württemberg im Durchschnitt<br />

156 Euro pro Monat für Nahrungsmittel,<br />

Getränke und Tabakwaren ausgegeben<br />

haben. Im gleichen Zeitraum gaben allein lebende<br />

Männer durchschnittlich 173 Euro für<br />

die Waren aus. Der Unterschiedsbetrag erklärt<br />

sich durch unterschiedliche Konsumgewohnheiten<br />

bei Getränken und Tabakwaren.<br />

Die EVS wird bundesweit alle 5 Jahre durchgeführt.<br />

Im Jahr 2008 ist es wie<strong>der</strong> soweit. Die<br />

Daten dieser Erhebung bilden die Grundlage<br />

für die Zusammensetzung des Warenkorbes<br />

für den Preisindex und werden zur Festlegung<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfesätze und <strong>der</strong> Lebenshaltungskosten<br />

für Kin<strong>der</strong> verwendet.<br />

Das Statistische Landesamt sucht noch Haushalte,<br />

insbeson<strong>der</strong>e von Selbstständigen und<br />

Familien mit erwachsenen Kin<strong>der</strong>n, die auf<br />

freiwilliger Basis Auskünfte über ihre Einnahmen<br />

und Ausgaben geben. Für ihre Teilnahme<br />

erhalten die Haushalte eine finanzielle Anerkennung<br />

von 66 Euro.<br />

Hinweis: Auf <strong>der</strong> Internetseite des Statistischen<br />

Landesamtes Baden-Württemberg können<br />

ausgewählte Ergebnisse <strong>der</strong> letzten EVS 2003<br />

unter www.statistik-bw.de (Volkswirtschaft,<br />

Branchen, Konjunktur, Preise/Landesdaten/<br />

FreiwilligeHaushaltsbefragungen) eingesehen<br />

werden. Des Weiteren finden Sie dort Informationen<br />

zur EVS 2008 und die Möglichkeit sich<br />

online anzumelden. Sie können uns auch gerne<br />

anrufen o<strong>der</strong> schreiben: kostenfreie Rufnummer:0800<br />

/ 00 06 720; evs@stala.bwl.de.<br />

Schlichtungsstelle entscheidet gegen Bausparkunden<br />

Übersparte Bausparverträge immer<br />

kündbar?<br />

Stuttgart, 16.01.2008 – Die Schlichtungsstelle<br />

des Verbandes <strong>der</strong> Privaten Bausparkassen<br />

hat entschieden: übersparte Bausparverträge<br />

<strong>der</strong> BHW Bausparkasse AG dürfen<br />

durch BHW gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale<br />

Baden-Württemberg rät Bausparern,<br />

<strong>der</strong>en übersparter Vertrag gegen<br />

ihren Willen von <strong>der</strong> Bausparkasse gekündigt<br />

wurde, zu prüfen, ob bei Vertragsschluss<br />

eine unbestimmte Rückzahlung vereinbart<br />

worden war. Denn nur dann ist <strong>der</strong> Schiedsspruch<br />

anwendbar.<br />

Der Bausparvertrag ist während <strong>der</strong> Sparphase<br />

ein Darlehensvertrag des Kunden an die Bausparkasse<br />

- da argumentiert die Schlichtungsstelle<br />

zum Kündigungsrecht <strong>der</strong> Bausparkasse<br />

grundsätzlich schlüssig. „Übersteigt das<br />

Guthaben die Bausparsumme und aus dem<br />

Kleingedruckten geht hervor, die Rückzahlung<br />

ist unbestimmt, können beide Vertragspartner<br />

mit Frist von drei Monaten kündigen“, sagt<br />

Niels Nauhauser, Finanzexperte <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />

Baden Württemberg. Die einzige<br />

Chance, am Vertrag festzuhalten, sieht Nauhauser<br />

bei Verträgen, in denen die Rückzahlung<br />

an<strong>der</strong>s geregelt ist.<br />

Sollte beim Abschluss des Vertrages <strong>der</strong> Anschein<br />

erweckt worden sein, die Vertragsdauer<br />

könne vom Kunden bestimmt werden, müssten<br />

Bausparkunden das im Streitfall nachweisen<br />

– das ist erfahrungsgemäß schwer.<br />

Von unerwünschten Kündigungen betroffene<br />

Bausparer können ihren Vertrag bei <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />

prüfen lassen. Kunden, die<br />

weitere Streitigkeiten vermeiden wollen, sollten<br />

sich das Guthaben auszahlen lassen und<br />

es bei einer Direktbank anlegen. „Zurzeit sind<br />

Zinssätze von bis zu fünf Prozent für einjährige<br />

Anlagen möglich, sodass überhaupt kein Schaden<br />

entsteht“, weiß Nauhauser.<br />

Die Bankexperten <strong>der</strong> Verbraucherzentrale beraten<br />

montags bis donnerstags zwischen 10<br />

und 18 Uhr unter <strong>der</strong> Nummer 0900-1-77 44<br />

44 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen<br />

Festnetz - aus Mobilfunknetzen höhere Preise<br />

möglich).<br />

Informationen zur Tiertransportverordnung<br />

Am Mittwoch, den 06. Februar 2008, findet um<br />

13:30 Uhr im Gasthaus „Herrmann“ in Münsingen<br />

eine weitere Informationsveranstaltung<br />

zur Tiertransportverordnung und Auswirkungen<br />

für den Tierhalter sowie die Prüfung zum<br />

Befähigungsnachweis von Tiertransporten für<br />

Landwirte statt.<br />

Die Referenten des Kreisveterinäramtes werden<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Tierschutz-Transport-Verordnung<br />

erläutern und im Anschluss<br />

daran den Test anhand eines Fragenkataloges<br />

durchführen.<br />

Die Auswertung und Ausstellung des Befähigungsnachweises<br />

wird im Veterinäramt vorgenommen<br />

und per Post zugesandt. Für die<br />

Teilnahme am Test wird eine Gebühr von 20<br />

Euro erhoben.<br />

Da das Thema sehr umfangreich ist, wird um<br />

pünktliche Anwesenheit gebeten.<br />

Das Kreisveterinär- und das Kreislandwirtschaftsamt<br />

bitten um rege Teilnahme, weil je<strong>der</strong><br />

Tiertransportüber 50 km von den Auflagen<br />

betroffen ist.<br />

Anmeldung für die beruflichen<br />

Schulen des Landkreises Reutlingen<br />

zum Schuljahr 2008/2009<br />

Ab sofort werden bei den nachstehend aufgeführten<br />

Schulen Anmeldungen zum Schulbesuch<br />

entgegengenommen. Bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />

ist das letzte Halbjahreszeugnis vorzulegen.<br />

In <strong>der</strong> Anmeldezeit gelten bei allen Schulsekretariaten<br />

die folgenden Öffnungszeiten:<br />

Montag - Donnerstag: 08 - 12 Uhr, 13 - 16 Uhr<br />

Freitag: 08 - 12 Uhr,<br />

aber in <strong>der</strong> Zeit vom 04. Februar bis 8. Februar<br />

(bewegliche Ferien) immer nur vormittags!<br />

Anmeldeschluss ist <strong>der</strong> 01. März 2008. Unterrichtsbeginn:<br />

ab 08. September 2008<br />

Nähere Informationen zu den einzelnen Schularten<br />

gibt es bei den Schulen und im Internet<br />

unter www.kreis-reutlingen.de<br />

Reutlingen – Berufliches Schulzentrum<br />

Ferdinand-von-Steinbeis-Schule<br />

Gewerbliche Schule I<br />

Karlstraße 40<br />

72764 Reutlingen<br />

Telefon (07121) 48 51 11<br />

www.steinbeisschule-reutlingen.de<br />

Schularten:

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