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Musterdokument Subunternehmer mit Sitz/Wohnsitz in der Schweiz ...

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<strong>Musterdokument</strong><strong>Subunternehmer</strong> <strong>mit</strong> <strong>Sitz</strong>/<strong>Wohnsitz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>Deklaration des <strong>Subunternehmer</strong>s bezüglich E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> m<strong>in</strong>imalenLohnbed<strong>in</strong>gungen (Art. 8b Abs. 1 Bst. b Entsendeverordnung)Name und Adresse des <strong>Subunternehmer</strong>s/des Betriebs:FirmaStrassePLZ, OrtLandTel.nr.E-MailOrt , DatumFunktion o<strong>der</strong> Stellung <strong>der</strong> unterzeichnenden Person im Betrieb:.............................................................................................................................Unterschrift: ...........................................................................................................Die oben unterzeichnende Person bestätigt im S<strong>in</strong>ne von Artikel 8b Absatz 1 Buchstabe b Entsendeverordnung1 , dass <strong>der</strong> oben genannte Betrieb/<strong>Subunternehmer</strong> die m<strong>in</strong>imalen Lohnbed<strong>in</strong>gungen gemäss Artikel 2Absatz 1 des Entsendegesetzes 2 bezüglich- des M<strong>in</strong>destlohnes entsprechend <strong>der</strong> erworbenen Qualifikation,- <strong>der</strong> obligatorischen Erhöhungen <strong>der</strong> M<strong>in</strong>dest- und Effektivlöhne,- <strong>der</strong> obligatorischen Zuschläge für Überstunden, Akkordarbeit, Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeitsowie beschwerlicher Arbeit,- des anteilsmässigen Ferienlohnes 3 und 13. Monatslohnes,- <strong>der</strong> bezahlten Feier- und Ruhetage,- <strong>der</strong> Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitnehmenden im S<strong>in</strong>ne von Art. 324a OR 4 ,- des Lohnes bei Verzug des Arbeitgebers im S<strong>in</strong>ne von Art. 324 OR.garantiert, dieim anwendbaren allgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Branche: ___ (z.B.Gebäudetechnik), <strong>in</strong> den anwendbaren Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates sowie Normalarbeitsverträgenim S<strong>in</strong>ne von Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) vorgeschrieben s<strong>in</strong>d.Die oben unterzeichnende Person bestätigt die Richtigkeit <strong>der</strong> folgenden Angaben:1 Verordnung über die <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> entsandten Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer (Entsendeverordnung;EntsV; SR 823.201)2 Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmer<strong>in</strong>nenund Arbeitnehmern und über die Kontrolle <strong>der</strong> <strong>in</strong> Normalarbeitsverträgen vorgesehenen M<strong>in</strong>destlöhne(Entsendegesetz, EntsG; SR 823.20)3 gilt nur, wenn die Ferien <strong>in</strong> Form von Zuschlägen ausbezahlt werden4 <strong>Schweiz</strong>erisches Obligationenrecht (SR 220)


1. Angaben zu den Normalarbeitszeiten gemäss anwendbarem ave GAV:Durchschnittliche Arbeitzeit pro Woche o<strong>der</strong> pro Tag: ___ o<strong>der</strong>normale Arbeitszeit pro Woche o<strong>der</strong> pro Tag: ___2. Angaben zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäss Artikel 324a OR:a) Der oben genannte Betrieb hat e<strong>in</strong>e Taggeldversicherung nach den Vorgaben des ave GAV abgeschlossen.Sie deckt den Lohn im Krankheitsfall wie folgt:...................................................................................................................................................................b) Im ave GAV ist ke<strong>in</strong>e Regelung zum Lohn im Krankheitsfall enthalten. Der Betrieb entrichtet denLohn im Krankheitsfall wie folgt: ........................................................................................................................................................................................................................................................................................3. Weitere Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen gemäss Art. 2 Abs. 1 EntsendegesetzDie weiteren Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen wie Arbeits- und Ruhezeiten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzam Arbeitsplatz, Feriendauer, Verbot <strong>der</strong> Diskrim<strong>in</strong>ierung sowie beson<strong>der</strong>er Schutz von Jugendlichenund Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d im <strong>Musterdokument</strong> "Deklaration des <strong>Subunternehmer</strong>s bezüglich E<strong>in</strong>haltung<strong>der</strong> m<strong>in</strong>imalen Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen" enthalten.4. Angaben zu den für die Ausführung <strong>der</strong> Arbeiten vorgesehenen Arbeitnehmern o<strong>der</strong>zur Stammbelegschaft des Betriebes/<strong>Subunternehmer</strong>s <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>:(beim Betrieb/<strong>Subunternehmer</strong> angestellt)NameVornameE<strong>in</strong>reihung <strong>in</strong> Lohnklasse/Lohnkategoriegemässave GAVMuster Erich z.B. Berufsarbeiter, Angelernteretc.M<strong>in</strong>destlohn gemässmassgeben<strong>der</strong> Lohnklassedes ave GAVpro Monat o<strong>der</strong> proStundeschriftliche Bestätigungdes Arbeitnehmers, dasser m<strong>in</strong>destens die fürse<strong>in</strong>e Lohnklasse vorgeschriebenem<strong>in</strong>imaleEntlöhnung 5 erhältFr. 4350.--/Monat Datum: .......................Unterschrift:Erich Muster5 Die m<strong>in</strong>imale Entlöhnung gemäss Art. 1 Entsendeverordnung umfasst folgende Bestandteile:- den M<strong>in</strong>destlohn entsprechend <strong>der</strong> erworbenen Qualifikation,- obligatorische Erhöhungen <strong>der</strong> M<strong>in</strong>dest- und Effektivlöhne,- die obligatorischen Zuschläge für Überstunden, Akkordarbeit, Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeitsowie beschwerliche Arbeit.- den anteilsmässigen Ferienlohn und 13. Monatslohn,- die bezahlten Feier- und Ruhetage,- die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitnehmenden im S<strong>in</strong>ne von Art. 324a OR- den Lohn bei Verzug des Arbeitgebers im S<strong>in</strong>ne von Art. 324 OR.

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