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Einsprache_Teilrevision_KWaG_20_2_12 - Reitclub Heimenhaus

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<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>Dr. Markus Flisch, PräsidentBrückfeldstrasse 2330<strong>12</strong> BernTel: 031 829 49 60e-mail: markus_flisch@bluewin.chwww.rc-heimenhaus.chVolkswirtschaftsdirektiondes Kantons BernRechtsabteilungMünsterplatz 3a3011 BernBern, <strong>20</strong>. Februar <strong>20</strong><strong>12</strong>Vernehmlassung <strong>Teilrevision</strong> Kantonales Waldgesetz (<strong>KWaG</strong>, 24. November <strong>20</strong>11)<strong>Einsprache</strong> <strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindachgegendie Änderungen von Art. 22 Abs. 2 und Art. 46 Abs. 1 Buchst. b des <strong>KWaG</strong> gemässFassung für die Vernehmlassung vom 24. November <strong>20</strong>11Sehr geehrter Herr RegierungsratSehr geehrte Damen und HerrenAls direkt betroffener <strong>Reitclub</strong> in der Agglomeration Bern erlauben wir uns, gegen die vorgesehene<strong>Teilrevision</strong> des Waldgesetztes (<strong>KWaG</strong>) <strong>Einsprache</strong> zu erheben.FeststellungenDer <strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach (RCH):- hat ca. 75 Aktiv- und 25 Passivmitglieder vornehmlich aus der Stadt Bern sowie aus dennördlich der Stadt gelegenen Gemeinden;- ist dem Zentralschweizerischen Kavallerie- und Pferdesportverband (ZKV) und damit demSchweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) angeschlossen;- organisiert jährlich im Juli an 6 Tagen die zweitgrösste Dressurveranstaltung der Schweiz(550 bis 600 Starts) bzw. alle zwei Jahre einen Patrouillenritt in den Wäldern rund umKirchlindach;- betreibt mit einer eigenen Clubtrainerin und in Zusammenarbeit mit dem Reitstall Aeberhardaktiv Ausbildung von Reiterinnen, Reitern und Pferden;- leistet einen wertvollen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung von Jugendlichenund Erwachsenen, indem sowohl das sportliche, wettkampfmässige Reiten als auchdie Freizeitreiterei gefördert werden.Die Mitglieder des RCH sind der Reiter Interessen Gemeinschaft Frienisberg Süd (RIG) angeschlossen.Diese ist Ansprechpartnerin für Wald- und Flurbesitzer, für Förster, Behördenund Private in den Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Meikirch und Bremgarten. Für die Behebungeventueller Schäden werden den Landbesitzern von der RIG finanzielle Beiträgeausgerichtet oder Wegreparaturen werden von der RIG direkt ausgeführt.<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach Seite 1 von 4<strong>Einsprache</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>KWaG</strong>, <strong>20</strong>.2.<strong>12</strong>


Das Reitgebiet des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach (RCH) umfasst die Region unmittelbarnördlich von Bern zwischen Aare und Frienisberg/Schüpberg. Kernstück des Nahausreitgebietesist der Riederenwald (siehe unten).Um die Konsequenzen der bevorstehenden <strong>Teilrevision</strong> für die Freizeitreiterei abschätzen zukönnen, haben am Freitag, 3. Februar Vertreterinnen und Vertreter der Reitvereine Uettligen,Bolligen, des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach und der RIG Frienisberg Süd imKAWA Einsicht in die bestehenden Waldstrassenpläne genommen. In verdankenswerterWeise hat das KAWA sehr offen informiert und alle Fragen wurden von Herrn von Fischerkompetent beantwortet.Sachverhalt/ArgumenteDer <strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach fördert ein respektvolles Verhalten gegenüber Mitmenschenund Umwelt (→ Einhalten „Verhaltenskodex Reiter und Fahrer im Gelände“ desSVPS) indem die Mitglieder von erfahrenen, verantwortungsbewussten Reiterinnen und Reiternauf begleiteten Ausritten in das Reiten im Gelände eingeführt werden.Würde Art. 22 Abs. 2 so in Kraft gesetzt, wie im revidierten Waldgesetz vorgesehen, hättedies für das Ausreiten im Gelände einschneidende Konsequenzen. In gewissen Gebietenwürde gar das Erreichen von diversen Waldgebieten zu Pferd (ausser über Kantonsstrassenoder viel befahrene, geteerten Strassen) verunmöglicht. Dieser Sachverhalt steht ganz imGegensatz zur Feststellung im Entwurf zum Vortrag des Regierungsrates an denGrossen Rat vom 24. November <strong>20</strong>11, wo zu Art. 22 folgendes ausgesagt wird: „Vor demHintergrund, dass Reiten und Radfahren besonders mobile und anpassungsfähige Arten derFreizeitausübung sind, wird sich die Begrenzung für die Betroffenen nur punktuell auswirken.Denn trotz dieser Einschränkung steht Reiterinnen und Reitern sowie Radfahrerinnenund Radfahrern weiterhin ein grosses Netz an befestigten Waldstrassen und bezeichnetenPisten und Wegen zur Verfügung.“Anhand des folgenden Beispiels wird gezeigt, dass dies nicht der Fall ist:Plan des durch das KAWA bewilligten Patrouillenrittes<strong>20</strong>10 des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>:Es wurden ausschliesslich Wege beritten,welche auch regelmässig für forstwirtschaftlicheFahrten genutzt werden, auf derLandeskarte 1:25‘000 eingezeichnet sind unddort mindestens der Klasse 5 entsprechen.Bei Annahme des Waldgesetzes dürften nurnoch die rot, grün und blau markierten Strassenberitten werden. Der Riederenwald –Kernstück des Nahausreitgebietes des ReitstallsAeberhard und des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>– würde für die Durchführung beliebterAnlässe wie dem Patrouillenritt unbrauchbarund das Ausreiten auf einem Rundkurs verunmöglicht.<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach Seite 2 von 4<strong>Einsprache</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>KWaG</strong>, <strong>20</strong>.2.<strong>12</strong>


Weitere solche Beispiele aus dem Reitgebiet Kirchlindach / Bremgarten / Wohlen / Schüpberg/ Frienisberg könnten aufgezeigt werden. Auf Wunsch werden wir das gerne tun. DerRCH ist überzeugt, dass dies in andern Reitgebieten im Kanton Bern nicht besser aussieht.Unter anderem würden z.B. auch das Erreichen des Frienisberg auf Waldwegen von Kirchlindachaus und die Verbindung zwischen Schüpberg und Frienisberg auf Waldwegen verunmöglicht.Bei der Ausarbeitung der Waldstrassenpläne war es nie Sinn und Zweck, diese als Grundlagefür die Einschränkung von Freizeitaktivitäten zu verwenden. Deshalb sind sie für diesenZweck in der jetzigen Form (siehe Beispiel oben) auch völlig ungeeignet. Zudem sind heutegemäss der „Übersicht Stand Waldstrassenpläne“ des KAWA noch nicht einmal 50% derWaldstrassenpläne des Kantons Bern ausgearbeitet und genehmigt. Wollte man an denWaldstrassenplänen als Instrument festhalten, müssten diese sofort erstellt, dem neuenZweck angepasst und öffentlich zugänglich gemacht werden (in gedruckter und digitalerForm), ansonsten wäre ein rechtsgleicher und zielführender Vollzug des geänderten Artikels22 im ganzen Kanton gar nicht möglich. Die Aussage im Entwurf zum Vortrag des Regierungsratesan den Grossen Rat – „Die Vorlage kann mit den bestehenden Ressourcen umgesetztwerden und führt zu keinen Mehrausgaben für den Kanton“ – ist damit mehr als nurfragwürdig. Ein Durchsetzen der neuen Bestimmung wäre auch rechtlich fraglich und ohneden Einsatz von bedeutenden personellen Ressourcen kaum möglich.Bei seinen Clubmitgliedern setzt der Vorstand des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>/ Kirchlindachnachdrücklich durch, dass nicht abseits von Waldwegen und Waldstrassen geritten wird,welche nicht auch regelmässig für forstwirtschaftliche Fahrten genutzt werden. Insbesondereist das Reiten quer durch den Wald, auf Trampelpfaden und auf unbefestigten Spazierwegentabu!Der <strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach unterstützt voll und ganz die Argumente in denbereits bei der VOL eingegangenen Stellungnahmen des Zentralschweizerischen Kavallerie-und Pferdesportverbandes (ZKV, sig. Marianne Lüdi) und der Reiter InteressenGemeinschaft Frienisberg Süd (RIG, sig. Ernst Aebersold und Barbara TschannenSchumacher).Im Folgenden einige weitere wichtige Aspekte, welche es ebenfalls zu berücksichtigen gilt(vgl. Stellungnahmen von ZKV und RIG):- Das alte Gesetz genügt. Die Selbstorganisation der Reitenden in den Verbänden undVereinen funktioniert, hat sich bewährt, kostet den Staat nichts und ist bei betroffenenBauern und Waldbesitzern anerkannt und geschätzt.- Wenn Reiter/innen nur noch Waldstrassen und besonders bezeichnete Wege und Pistenbenutzen dürfen, dann trifft es viele unverdient und überaus hart: Viele Verbindungswegedurch den Wald würden wegfallen. Feld- und Flurwege würden zu Sackgassen. In manchenGebieten würde das Ausreiten fast unmöglich (siehe Beispiel oben).- Der <strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach arbeitet eng mit einem Reitbetrieb zusammen undorganisiert jährlich ein grosses Dressurturnier. Wir sind uns deshalb auch der grossenVerantwortung bewusst, welche wir bei der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichenhaben. Erfahrene Reiter/innen begleiten die Jugendlichen auf ihren Ausritten undlehren sie das richtige Verhalten im Gelände.- Die jahrzehntelangen Bemühungen zum Schutz der Mitwelt und der grosse Einsatz in Ehrenarbeitvon Freiwilligen geleistet, verdienen Anerkennung. Stattdessen soll nun derfreie Zutritt zum Wald genommen werden.- Das Pferd ist ein Bewegungstier. Damit es gesund bleibt und gemäss Tierschutzvorschriftengehalten werden kann, soll es in seiner natürlichen Umgebung auf vielfältigem Untergrundbewegt werden können. Dazu gehört auch der Wald.- Pferd und Reiter/in werden vom Wild nicht als Gefahr wahrgenommen. Sie versetzen dasWild nicht in Dauerstress wie die Waldbenutzer, die sich im Wald – insbesondere in<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach Seite 3 von 4<strong>Einsprache</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>KWaG</strong>, <strong>20</strong>.2.<strong>12</strong>


Stadtnähe oft sogar bei Nacht mit starken LED-Scheinwerfern – abseits von Wegen bewegen.- Durch die Konzentration gewisser Freizeitaktivitäten auf die Waldstrassen würde dasKonfliktpotential mit andern Waldbesucherinnen und –besuchern nicht reduziert, sondernim Gegenteil verschärft.- Das Pferd ist auch ein Wirtschaftsfaktor. Allein in der Gemeinde Kirchlindach werdendurch das Unterstellen von Pensionspferden bei Bauern und durch zwei PferdepensionsundReitbetriebe Steuern in bedeutender Höhe und wohl mehr als 10 Arbeitsplätze generiert.- Reiten hat Tradition: Wir bemühen uns in den Vereinen und Verbänden seit Jahrzehntenaktiv um ein gutes Verhältnis zur Mitwelt, und wir sind an langfristigen und tragfähigenLösungen interessiert, die auch in Zukunft für alle zufriedenstellend sind.AntragAufgrund der oben aufgezeigten Sachlage und der aufgeführten Argumente beantragt der<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach auf die Änderungen von Art. 22 Abs. 2 und Art. 46 Abs.1 Buchst. b zu verzichten.HinweisDie vorliegende Stellungnahme wurde vom Vorstand des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>/ Kirchlindachgenehmigt.Wir bitten Sie, unsere Anliegen zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihre Bemühungen.Freundliche Grüsse<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/KirchlindachMarkus Flisch, PräsidentKopie an:- ZKV, Marianne Lüdi, Präsidentin, Lochacker 3, 3253 Schnottwil- RIG Frienisberg Süd, c/o Barbara Tschannen Schumacher, Jetzikofenstrasse. <strong>20</strong>,3038 Kirchlindach- Vorstand und Mitglieder des <strong>Reitclub</strong>s <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach<strong>Reitclub</strong> <strong>Heimenhaus</strong>/Kirchlindach Seite 4 von 4<strong>Einsprache</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>KWaG</strong>, <strong>20</strong>.2.<strong>12</strong>

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