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Vom Althaus zum Niedrigenergiehaus - Volders

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Der Energieausweis für Wohngebäude ist zweiseitig. Auf der Vorderseitesteht die Energiekennzahl Heizwärmebedarf (HWB) imMittelpunkt. Berücksichtigt werden neben den Energieverlustendes Gebäudes über Wände und Fenster auch die Energiegewinnebeispielsweise durch Sonneneinstrahlung. Dabei gilt: Je besser dasGebäude gedämmt ist, desto niedriger ist der Wärmebedarf. Aufder ersten Seite sind weiters allgemeine Daten zu Gebäude undEigentümer sowie <strong>zum</strong> Ersteller des Ausweises zu finden.Auf der Rückseite wird über den Heizenergiebedarf (HEB) die erforderlicheEnergiemenge für die Heizung, das Warmwasser und fürden Betrieb des Heizsystems beschrieben. Zudem sind die gesetzlichgeltenden Grenzwerte angeführt. Dem Energieausweis liegenaußerdem die Berechnungsdaten bei. Wenn es sich um bestehendeGebäude handelt, sind auch Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmenanzuführen.Zu den KennzahlenHeizwärmebedarf (HWB)und Heizenergiebedarf(HEB) werden im EnergieausweisGrenzwerte<strong>zum</strong> maximal zulässigenEnergiebedarf festgelegt.Sie sind als Mindestanforderungenzu verstehen, die beiallen Neubauten sowie beiumfassenden Sanierungenvon Gebäuden mit einerNettogrundfläche von mehrals 1.000 m 2 einzuhaltensind.Im Bauverfahren giltder Energieausweis alsNachweis für die Einhaltungder Technischen Bauvorschriftenund ist den Planunterlagenbeizulegen.Der Energieausweis muss voneinem Befugten erstellt werden.Mit dem Heizwärmebedarf (HWB)wird der erforderliche Energiebedarfbeschrieben, um eine Raumtemperaturvon 20 °C in einem Gebäude herzustellen.Die charakteristische Länge (lc) ist ein Wert,der von der Größe und Form des Gebäudesabhängt und den vorgeschriebenenGrenzwert für den Heizwärmebedarf (HWB)beeinflusst. Übrigens: Je kompakter (ohneErker, Vorsprünge, etc.) gebaut wurde,desto geringer ist der Energiebedarf.Der Heizwärmebedarf (HWB) wird auf Basiseines angenommenen österreichweitenDurchschnittklimas (Referenzklima) berechnet,um eine Vergleichbarkeit herzustellen.Zudem wird der Heizwärmebedarf (HWB)unter Berücksichtigung des Klimas amStandort des Gebäudes ermittelt.Der Grenzwert* für den Heizwärmebedarf(HWB), der erfüllt werden muss.Der Heizenergiebedarf (HEB) erfasstsowohl den Wärmebedarf für die Heizung,das Warmwasser sowie für den Betriebdes Heizsystems.Der Grenzwert* für den Heizenergiebedarf(HEB), der erfüllt werden muss.* Die Grenzwerte müssen bei allen Neubautensowie bei umfassenden Sanierungenmit einer Nettogrundfläche über1.000 m 2 eingehalten werden.39

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