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Bundes-Gleichbehandlungsbericht 2012 - Bundeskanzleramt ...

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EinleitungEinleitungDer <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> des <strong>Bundes</strong> erscheint seit 1996 im 2-Jahres-Rhythmus. Diegesetzliche Grundlage dafür ist im §12a des <strong>Bundes</strong>-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG) zufinden. Demzufolge hat die <strong>Bundes</strong>regierung dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> vorzulegen. Ziel dieses Berichts ist es, über den Stand derVerwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im <strong>Bundes</strong>dienst sowie über dieTätigkeit der Gleichbehandlungskommission des <strong>Bundes</strong> zu informieren.Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen wurde die Verordnung über die in die<strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>e aufzunehmenden statistischen Daten 2010 novelliert. Mit dieserNovellierung wurde die Absicht verfolgt den Bericht um zusätzliche Daten, die besonders inletzter Zeit vermehrt an Bedeutung gewinnen zu erweitern, eine einheitliche Datenabgrenzungmit dem Personalcontrolling des <strong>Bundes</strong> zu wählen sowie den Bericht neu zu gestalten.Wesentliche Änderung hinsichtlich der Datenabgrenzung betreffen eine Änderung der stichtagsbezogenenDaten auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres, sowie das Abstellen aufdas ausgabenwirksame Personal im Sinne des Haushaltsrechts. Karenzierte Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter werden nicht mitgezählt (zum 31.12.2011 rund 4.700). Zudem sind ausgegliederteDienststellen (AMS) sowie Ausbildungsverhältnisse in der Gesamtbetrachtung nichtumfasst. Lehrlinge und VerwaltungspraktikantInnen werden weiterhin separat nach Geschlechteraspektenanalysiert. Das AMS wird in einem eigenen Berichtskapitel dargestellt.Aufgrund der Aktualität und Bedeutung von Gleichstellung der Geschlechter auch bei derEntlohnung sind in der aktuellen Ausgabe des <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>es Einkommensdifferenzenzwischen Frauen und Männern im <strong>Bundes</strong>dienst ausgewiesen. Zudem wurde derFrauen-/bzw. Männeranteil in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen genauerdurchleuchtet. Außerdem wurden ressortspezifische Leitungsfunktionen und sonstige wichtigeFunktionen dargestellt, nach Geschlechteranteilen analysiert und deren Neubesetzungenveröffentlicht.Infolge dieser Neuerungen kann die aktuelle Ausgabe ausschließlich mit dem „8. <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong>des <strong>Bundes</strong> 2010“ verglichen werden. Die Daten der vorhergehenden Berichtesind nicht bzw. nur begrenzt mit dem aktuellen Bericht vergleichbar.Wie bereits in den Vorjahren, gibt der Bericht zu Beginn eine Übersicht über die Geschlechterverhältnisseim gesamten <strong>Bundes</strong>dienst. Im Anschluss werden die Ressorts in der Reihenfolgegemäß dem <strong>Bundes</strong>ministeriengesetz (BMG) ausgewiesen.► <strong>Bundes</strong>kanzleramt► <strong>Bundes</strong>ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten► <strong>Bundes</strong>ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz► <strong>Bundes</strong>ministerium für Finanzen► <strong>Bundes</strong>ministerium für Gesundheit► <strong>Bundes</strong>ministerium für Inneres► <strong>Bundes</strong>ministerium für Justiz9. <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> des <strong>Bundes</strong> <strong>2012</strong> 4

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