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Bundes-Gleichbehandlungsbericht 2012 - Bundeskanzleramt ...

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Ressortberichte im Detail: BKADarüber hinausgehend werden folgende Bereiche speziell forciert:1. Angebote bei der Aus- und Fortbildung► Mitarbeiterinnen werden umfassend und zeitgerecht über zur Auswahl stehende Bildungsangeboteinformiert und zur Teilnahme ermutigt;► Bei Seminaren am Dienstort wird nach Möglichkeit bei den Kurszeiten auf unaufschiebbaresoziale Tätigkeiten (Betreuungspflichten) geachtet;► Die Erhöhung des Frauenanteils bei Vortragenden wird angestrebt und regelmäßigevaluiert;► Die Schulung neu eingetretener Kolleginnen und Kollegen zu den Themenbereichen„Gleichbehandlung im <strong>Bundes</strong>dienst“ sowie „Gender Mainstreaming“ wurde in dieGrundausbildung aufgenommen.2. Beruflicher AufstiegFrauenförderung kann nicht nur bei Führungspositionen ansetzen, sondern muss auf allenhierarchischen und organisatorischen Ebenen aktiv von den unmittelbaren Vorgesetztenund vom Dienstgeber speziell gefördert werden.Aus diesem Grund werden Mitarbeiterinnen zur Teilnahme an speziellen Fortbildungsseminarenund darauf aufbauend auch zur Übernahme von Führungspositionen motiviert. DieTeilnahme weiblicher, sowohl vollzeit-, wie auch teilzeitbeschäftigter Bediensteter an Führungskräftelehrgängen,vor allem in jenen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiertsind, wird gefördert.3. Vertretung in GremienFrauen, die die Mitarbeit in Kommissionen und Beiräten anstreben, werden von Personalverantwortlichenund Vorgesetzten unterstützt und gefördert. In diesem Zusammenhangwird darauf hingewiesen, dass speziell in Arbeitsgruppen betreffend Verwaltungsreformmaßnahmensowie Personalplanung und Personalentwicklung viele Frauen mitwirken.4. Förderung des WiedereinstiegsIm <strong>Bundes</strong>kanzleramt wurde und wird versucht, einen gleitenden Wiedereinstieg nachMaßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen zu ermöglichen. Alsbegleitende Maßnahme besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, eines „Remote-Zugriffs“ von zu Hause auf den eigenen elektronischen Arbeitsplatz.5. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und FamilieNach den budgetären Möglichkeiten und den Erfordernissen des Dienstbetriebes werdenfrauen- und familienfreundliche organisatorische Änderungen und Einrichtungen (z. B. flexiblereArbeitszeiten oder Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesonderewährend der Ferienzeit) durchgeführt.Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit bzw. Teilzeitbeschäftigung und Anträgeauf Gewährung von Karenzurlauben sowie auch auf „Telearbeit“ werden unter Würdigungder Situation der Betroffenen genauestens geprüft und unter Berücksichtigung der dienstlichenErfordernisse positiv erledigt.9. <strong>Gleichbehandlungsbericht</strong> des <strong>Bundes</strong> <strong>2012</strong>, Teil 1 36

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