Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
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B<strong>und</strong>esamt für Messwesen<br />
META 5<br />
Lindenweg 50<br />
3003 Bern-Wabern<br />
Bern, den 14. Dezember 2011<br />
Stellungnahme<br />
im Rahmen der Anhörung zur Revision der beklarationsverordnung<br />
5ehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />
Wir danken Ihnen, unsere Organisation in den Kreis der Anzuhärenden aufgenommen zu haben.<br />
Nachfolgend unsere Antworten zu Ihren Fragen:<br />
Art, 11. Abs. 2<br />
Der Spirituosensektor hat die Miriimalgrösse der Beschriftung stets eingehalten. Wir haben<br />
dabei die Empfehlungen der Vereinigung der Schweizer Kantonschemiker befolgt, welche eine<br />
Minimalgrösse <strong>von</strong> „Arial 7“ als angemessen betrachtet. Es steht somit einer Übernahme der<br />
europäischen Normen nichts entgegen. In diesem Zusammenhang sollte jedoch an genügend lange<br />
Übergansfristen gedacht werden, namentlich für die Spirituosenimporte aus Ländern ausserhalb<br />
der EU (Südamerika, Pazifik, Asien). Einige dieser Länder dürften vermutlich diese Vorschriften<br />
nicht kennen.<br />
Art. 15<br />
Unsere Mitgliedfirmen vermarkten Produkte <strong>von</strong> hoher Qualität. Es ist daher wichtig, dass<br />
dieser Markt einer gewissen Kontrolle <strong>und</strong> Disziplin untersteht, welche Täuschung <strong>und</strong><br />
Irreführung ausschliessen. Wir befürworten daher die Übernahme der europäischen<br />
Nennvo lumen,<br />
Variante A<br />
Es macht für uns keinen Sinn, für den Inlandmarkt eine Sonderregelung vorzusehen.<br />
Wir verwerfen die Idee der Angabe eines Einheitspreises (Preis pro Liter) Die heute<br />
obhgatorischen Angaben sind bereits so zahlreich, dass weitere unnötige Informationen nur eine<br />
Belastung der Produzenten darstellen —<br />
bringen.<br />
Variante 8<br />
ohne<br />
dem Konsumenten einen konkreten Vorteil zu<br />
Wir befürworten den Vorschlag der Variante 8 <strong>und</strong> somit die Übernahme der europäischen<br />
Nennvolumen Diese Harmonisierung mit dem europäischen Recht stellt -<br />
Vorteilen - auch eine Verminderung der riichttarifarischen Handelshemmnisse dar,<br />
ausser<br />
anderen<br />
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