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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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B<strong>und</strong>esamt für Messwesen<br />

META 5<br />

Lindenweg 50<br />

3003 Bern-Wabern<br />

Bern, den 14. Dezember 2011<br />

Stellungnahme<br />

im Rahmen der Anhörung zur Revision der beklarationsverordnung<br />

5ehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Wir danken Ihnen, unsere Organisation in den Kreis der Anzuhärenden aufgenommen zu haben.<br />

Nachfolgend unsere Antworten zu Ihren Fragen:<br />

Art, 11. Abs. 2<br />

Der Spirituosensektor hat die Miriimalgrösse der Beschriftung stets eingehalten. Wir haben<br />

dabei die Empfehlungen der Vereinigung der Schweizer Kantonschemiker befolgt, welche eine<br />

Minimalgrösse <strong>von</strong> „Arial 7“ als angemessen betrachtet. Es steht somit einer Übernahme der<br />

europäischen Normen nichts entgegen. In diesem Zusammenhang sollte jedoch an genügend lange<br />

Übergansfristen gedacht werden, namentlich für die Spirituosenimporte aus Ländern ausserhalb<br />

der EU (Südamerika, Pazifik, Asien). Einige dieser Länder dürften vermutlich diese Vorschriften<br />

nicht kennen.<br />

Art. 15<br />

Unsere Mitgliedfirmen vermarkten Produkte <strong>von</strong> hoher Qualität. Es ist daher wichtig, dass<br />

dieser Markt einer gewissen Kontrolle <strong>und</strong> Disziplin untersteht, welche Täuschung <strong>und</strong><br />

Irreführung ausschliessen. Wir befürworten daher die Übernahme der europäischen<br />

Nennvo lumen,<br />

Variante A<br />

Es macht für uns keinen Sinn, für den Inlandmarkt eine Sonderregelung vorzusehen.<br />

Wir verwerfen die Idee der Angabe eines Einheitspreises (Preis pro Liter) Die heute<br />

obhgatorischen Angaben sind bereits so zahlreich, dass weitere unnötige Informationen nur eine<br />

Belastung der Produzenten darstellen —<br />

bringen.<br />

Variante 8<br />

ohne<br />

dem Konsumenten einen konkreten Vorteil zu<br />

Wir befürworten den Vorschlag der Variante 8 <strong>und</strong> somit die Übernahme der europäischen<br />

Nennvolumen Diese Harmonisierung mit dem europäischen Recht stellt -<br />

Vorteilen - auch eine Verminderung der riichttarifarischen Handelshemmnisse dar,<br />

ausser<br />

anderen<br />

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