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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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B<strong>und</strong>esamt für Metroiogie METAS<br />

Undenweg 50<br />

3003 Bem-Wabern<br />

Llebefeid, 15. Dezember 2011<br />

9902-81/ IB W<br />

Stellungnahme zur Anhörung betr. Verordnung Ober das Abmessen <strong>und</strong> die<br />

Mengendeklaration <strong>von</strong> Waren In Handel <strong>und</strong> Verkehr: Verordnung Ober die<br />

Mengenangabe Im Offenverkauf <strong>und</strong> auf Fertlgpackungen<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Kenntnisse im Umgang mit Massen <strong>und</strong> Materlalkonstanten (z.B. Dichte) bilden eine<br />

Kernkompetenz <strong>von</strong> Apothekern. PharmaSulsse ist gr<strong>und</strong>sätzlIch daran interessiert, dass<br />

Begriffe <strong>und</strong> Definitionen geklärt werden. So erscheint es uns sinnvoll, dass Insbesondere<br />

darauf geachtet wIrd, dass die Verordnungsregeiung den Vorschriften der EU entspricht,<br />

damit der grenzüberschreltende Warenverkehr nicht beeInträchtigt wIrd. Wir beschränken<br />

unsere Stellungnahme jedoch auf den Bereich, der die Apotheken besonders betrifft.<br />

Was die ArzneimIttel betrifft, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass für diese bereits<br />

eingehende detaillierte Regelungen betreffend Angaben auf den Packungen <strong>und</strong> den<br />

Packungsbeilagen bestehen (vgl. Arznelmlttel-Zuiassungsverordnung, AMZV SR 812.212.22).<br />

Dasselbe gut für In der Apotheke hergestellte Arzneimittel (siehe Vorschriften der<br />

Pharmacopoe l.V.m. Anhang la der Arznelmittel-Bewiiligungsverordnung, AMBV SR<br />

812.212.1).<br />

Lbenfalis geregelt ist die Preisauszeichnung in der Prelsbekanntgabeverordnung, PBV SR<br />

942.211. Fs besteht deshalb aus unserer SIcht kein Anlass für ArzneImittel in der<br />

vorilegenden Verordnung, zusätzilche Regelungen zu erlassen.<br />

In dIesem Sinne beantragen wir, dass zur Vermeidung eIner Doppeiregullerung sämtlIche<br />

Arzneimittel <strong>von</strong> der Verordnung ausgenommen werden <strong>und</strong> nIcht nur die Arznelmlttei in<br />

Fertlgpackungen der Listen A, B <strong>und</strong> C..<br />

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