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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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B<strong>und</strong>esamt für Metrologie METAS<br />

Lindenweg 50<br />

3003 Bern-Wabern<br />

Bern, 14. Dezember2011<br />

Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf <strong>und</strong><br />

auf Fertigpackungen<br />

Sehr geehrter Herr Vaterlaus<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Wir bedanken uns für die Einladung, zur oben erwähnten Verordnung angehört zu<br />

werden <strong>und</strong> senden Ihnen gerne unsere Stellungnahme dazu.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst die Zusammenführung der Verordnung über<br />

das Abmessen <strong>und</strong> die Mengendeklaration <strong>von</strong> Waren in Handel <strong>und</strong> Verkehr sowie die<br />

Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf<br />

industriellen Fertigpackung In der nun vorliegenden Verordnung über die Mengenangabe im<br />

Offenverkauf <strong>und</strong> auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung MeAV) wurden wichtige<br />

Anpassungen an das Europäische Recht <strong>und</strong> an zeitgemässe Gegebenheiten<br />

vorgenommen<br />

Wir begrüssen insbesondere,<br />

• dass der Gr<strong>und</strong>satz des Tara-Messens gilt <strong>und</strong> nur noch für Markttreibende erlaubt<br />

ist, Hygieneverpackungen bis zum 3 % des Gesamtgewichtes mit zu wägen.<br />

• Dass konsumentenfre<strong>und</strong>liche Änderungen wie die Festsetzung der Schriftgrosse,<br />

die Nennung des Importeurs oder eine Einschränkung der Abweichungen <strong>von</strong><br />

Fertigpackungen ungleicher Nennfullmengen vorgesehen sind<br />

Wir bedauern jedoch dass bei der Nennung der Stückzahl eine Verschlechterung der<br />

Konsumentenrechte in Kauf genommen wird<br />

Offenbar soll Art 18 aus der bisherigen Deklarationsverordnung nicht übernommen <strong>und</strong><br />

ersatzlos gestrichen werden Der Artikel lautet<br />

Ohne technische Notwendigkeit durfen die Grösse <strong>und</strong> die Aufmachung einer Fertigpackung<br />

sowie deren Aufschriften nicht uber die Menge der darin enthaltenen<br />

Ware tauschen In strittigen Fallen entscheidet METAS<br />

Stiftung für Konsurnentenschutz Murbuustrus fl Pcsltanii 3Qfl Bern 23<br />

Telefcn 031 2)1)2424 nfo@konsurnentenshulz ch<br />

Die St flur a tu Konsumentenschutz St Mitghed der ANia i dE.r Korrsumentcrrschurz Orgar at oner

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