Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
B<strong>und</strong>esamt für Metrologie METAS<br />
Lindenweg 50<br />
3003 Bern-Wabern<br />
Bern, 14. Dezember2011<br />
Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf <strong>und</strong><br />
auf Fertigpackungen<br />
Sehr geehrter Herr Vaterlaus<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />
Wir bedanken uns für die Einladung, zur oben erwähnten Verordnung angehört zu<br />
werden <strong>und</strong> senden Ihnen gerne unsere Stellungnahme dazu.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst die Zusammenführung der Verordnung über<br />
das Abmessen <strong>und</strong> die Mengendeklaration <strong>von</strong> Waren in Handel <strong>und</strong> Verkehr sowie die<br />
Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf<br />
industriellen Fertigpackung In der nun vorliegenden Verordnung über die Mengenangabe im<br />
Offenverkauf <strong>und</strong> auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung MeAV) wurden wichtige<br />
Anpassungen an das Europäische Recht <strong>und</strong> an zeitgemässe Gegebenheiten<br />
vorgenommen<br />
Wir begrüssen insbesondere,<br />
• dass der Gr<strong>und</strong>satz des Tara-Messens gilt <strong>und</strong> nur noch für Markttreibende erlaubt<br />
ist, Hygieneverpackungen bis zum 3 % des Gesamtgewichtes mit zu wägen.<br />
• Dass konsumentenfre<strong>und</strong>liche Änderungen wie die Festsetzung der Schriftgrosse,<br />
die Nennung des Importeurs oder eine Einschränkung der Abweichungen <strong>von</strong><br />
Fertigpackungen ungleicher Nennfullmengen vorgesehen sind<br />
Wir bedauern jedoch dass bei der Nennung der Stückzahl eine Verschlechterung der<br />
Konsumentenrechte in Kauf genommen wird<br />
Offenbar soll Art 18 aus der bisherigen Deklarationsverordnung nicht übernommen <strong>und</strong><br />
ersatzlos gestrichen werden Der Artikel lautet<br />
Ohne technische Notwendigkeit durfen die Grösse <strong>und</strong> die Aufmachung einer Fertigpackung<br />
sowie deren Aufschriften nicht uber die Menge der darin enthaltenen<br />
Ware tauschen In strittigen Fallen entscheidet METAS<br />
Stiftung für Konsurnentenschutz Murbuustrus fl Pcsltanii 3Qfl Bern 23<br />
Telefcn 031 2)1)2424 nfo@konsurnentenshulz ch<br />
Die St flur a tu Konsumentenschutz St Mitghed der ANia i dE.r Korrsumentcrrschurz Orgar at oner