Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
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DR jUR .EUG1NIE HOLLIGER-HAGMANN<br />
Staldenstrasse 1 CH-8916 Jonen-AG<br />
Tel. 056-634 16 80 Fa 056-634 16 81<br />
hoIIier ‚ blue‘ in.ch<br />
B<strong>und</strong>esamt für<br />
Metrologie<br />
METAS<br />
Lindenweg 50<br />
31.10.11 3003 Bern-Wabern<br />
Anhörung zur Mengenangabenverordnung. MeAV<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
Für die Gelegenheit, die Sie mir gaben, mich in der Anhörung zur MeAV zu<br />
äussern, danke ich Ihnen.<br />
A. Stellungnahme zur Frageliste<br />
Art. 1 Abs. 2: Aus der geteilten Unterstellung der Bonbons gegen<br />
— Halsschmerzen <strong>und</strong> Heiserkeit<br />
— qualifizierten Bonbons gleicher Beschaffenheit<br />
im<br />
Unterschied zu den als Arzneimittel<br />
dürfte<br />
kaum ein Problem<br />
entstehen. Es wäre nicht gerechtfertigt, die Publikurnsversion solcher Bonbons<br />
vom Geltungsbereich der neuen MeAV auszunehmen mit dem Argument, die<br />
Arzneimittelverpackungs-Version werde auch nicht <strong>von</strong> der MeAV erfasst, Das<br />
wäre eine ungerechtfertigte Privilegierung zum Nachteil der Hei-steiler anderer<br />
Bonbons, die <strong>von</strong> der MeAV erfasst werden.<br />
Art. 3 Abs. 1: 1.0.<br />
AiLAbs2 sieht sehr kleine Schriften or. Gr<strong>und</strong>satzlich braucht es fur gute<br />
Lesbarkeit beim Einkauf grossere Buchstaben als solche mit einer Höhe<br />
zwischen nur 2 <strong>und</strong> 6 mm —je nach Verpackungsgrösse —<br />
weil<br />
die<br />
Mengenangaben nicht neben den anderen Beschriftungen auf der Verpackung<br />
‚.untergehen“ dürfen, Falls nicht wegen bestehender EG-Vorschriften technische<br />
Handelshemmnisse entstehen, müssten also grössere Buchstaben vorgeschrieben<br />
erden. Auf jeden Fall muss ein Bezusbuchstahe ienannt erden. um die<br />
Grössenangabe in die Praxis für die verschiedenen erwendeten Schriften<br />
umzusetzen; m. W. wird in der EL die Schriftgrösse für