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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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DR jUR .EUG1NIE HOLLIGER-HAGMANN<br />

Staldenstrasse 1 CH-8916 Jonen-AG<br />

Tel. 056-634 16 80 Fa 056-634 16 81<br />

hoIIier ‚ blue‘ in.ch<br />

B<strong>und</strong>esamt für<br />

Metrologie<br />

METAS<br />

Lindenweg 50<br />

31.10.11 3003 Bern-Wabern<br />

Anhörung zur Mengenangabenverordnung. MeAV<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

Für die Gelegenheit, die Sie mir gaben, mich in der Anhörung zur MeAV zu<br />

äussern, danke ich Ihnen.<br />

A. Stellungnahme zur Frageliste<br />

Art. 1 Abs. 2: Aus der geteilten Unterstellung der Bonbons gegen<br />

— Halsschmerzen <strong>und</strong> Heiserkeit<br />

— qualifizierten Bonbons gleicher Beschaffenheit<br />

im<br />

Unterschied zu den als Arzneimittel<br />

dürfte<br />

kaum ein Problem<br />

entstehen. Es wäre nicht gerechtfertigt, die Publikurnsversion solcher Bonbons<br />

vom Geltungsbereich der neuen MeAV auszunehmen mit dem Argument, die<br />

Arzneimittelverpackungs-Version werde auch nicht <strong>von</strong> der MeAV erfasst, Das<br />

wäre eine ungerechtfertigte Privilegierung zum Nachteil der Hei-steiler anderer<br />

Bonbons, die <strong>von</strong> der MeAV erfasst werden.<br />

Art. 3 Abs. 1: 1.0.<br />

AiLAbs2 sieht sehr kleine Schriften or. Gr<strong>und</strong>satzlich braucht es fur gute<br />

Lesbarkeit beim Einkauf grossere Buchstaben als solche mit einer Höhe<br />

zwischen nur 2 <strong>und</strong> 6 mm —je nach Verpackungsgrösse —<br />

weil<br />

die<br />

Mengenangaben nicht neben den anderen Beschriftungen auf der Verpackung<br />

‚.untergehen“ dürfen, Falls nicht wegen bestehender EG-Vorschriften technische<br />

Handelshemmnisse entstehen, müssten also grössere Buchstaben vorgeschrieben<br />

erden. Auf jeden Fall muss ein Bezusbuchstahe ienannt erden. um die<br />

Grössenangabe in die Praxis für die verschiedenen erwendeten Schriften<br />

umzusetzen; m. W. wird in der EL die Schriftgrösse für

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