Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
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B<strong>und</strong>esamt für Metrologie<br />
METAS<br />
Lindenweg 50<br />
3003 BernWabern<br />
Basel, 30. November 2011<br />
Vernehmiassung Deklarationsverordnung<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />
HANDE[jij‘<br />
VSIC a 7<br />
Handel Schweiz vertritt die Interessen <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 3‘400 Firmen in der Schweiz. Handelspohtisch<br />
setzen wir uns für die Beseitigung technischer Handelshemmnisse <strong>und</strong> den Abbau gesetzlicher<br />
Beschränkungen ein. Im internationalen Umfeld muss die Schweiz gleich lange Spiesse haben.<br />
Wir unterstützen die Stellungnahme unseres Mitglieds Lüchinger + Schmid AG.<br />
Aus Sicht des Eierhandels ist Art, 10, Absatz 1 <strong>und</strong> Absatz 2problematisch. Lüchinger + Schmid<br />
AG stellt flüssige Eiprodukte her. Diese wurden seit jeher in kg hergestellt, gemessen <strong>und</strong> ver<br />
kauft. Weiterverabeiter setzen in ihren Rezepturen ebenfalls kg ein. Auch korrespondiert die<br />
Angabe kg mit den regelmässig geforderten Nährwertangaben der Eiprodukte. Diese werden<br />
in ..pro 1 OOg“ angegeben. Die Deklaration in kg ist jedoch nach der Verordnung nicht vorgese<br />
hen Sinnvoll ware zudem. fur ein ganzes Produktsortiment die gleiche Einheit zu verwenden.<br />
Auch dies ist in der Verordnung nicht berücksichtigt.<br />
Die Festlegung auf bestimmte Grössen in Artikel 10, Absatz 2 ist daher aufzuheben.<br />
Zudem fehlt eine Definition, wann ein Produkt als flüssig gilt. Eiprodukte variieren beispiels<br />
weise in der Viskositat vom dunnflussigen Eiweiss bis zum pastösen Eigelb mit 1100 Salz. Zu<br />
dem ist die Viskositat abhangig <strong>von</strong> der Lagerungstemperatur: Eiprodukte sind unter 4 °C zu la<br />
gern, unter dieser Bedingung sind die Produkte zähflüssiger, als bei der in Art. 3, Absatz 1, a.<br />
genannten Temperatur (allgemein 20 °C).