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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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B<strong>und</strong>esamt für Metrologie<br />

METAS<br />

Lindenweg 50<br />

3003 BernWabern<br />

Basel, 30. November 2011<br />

Vernehmiassung Deklarationsverordnung<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

HANDE[jij‘<br />

VSIC a 7<br />

Handel Schweiz vertritt die Interessen <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 3‘400 Firmen in der Schweiz. Handelspohtisch<br />

setzen wir uns für die Beseitigung technischer Handelshemmnisse <strong>und</strong> den Abbau gesetzlicher<br />

Beschränkungen ein. Im internationalen Umfeld muss die Schweiz gleich lange Spiesse haben.<br />

Wir unterstützen die Stellungnahme unseres Mitglieds Lüchinger + Schmid AG.<br />

Aus Sicht des Eierhandels ist Art, 10, Absatz 1 <strong>und</strong> Absatz 2problematisch. Lüchinger + Schmid<br />

AG stellt flüssige Eiprodukte her. Diese wurden seit jeher in kg hergestellt, gemessen <strong>und</strong> ver<br />

kauft. Weiterverabeiter setzen in ihren Rezepturen ebenfalls kg ein. Auch korrespondiert die<br />

Angabe kg mit den regelmässig geforderten Nährwertangaben der Eiprodukte. Diese werden<br />

in ..pro 1 OOg“ angegeben. Die Deklaration in kg ist jedoch nach der Verordnung nicht vorgese<br />

hen Sinnvoll ware zudem. fur ein ganzes Produktsortiment die gleiche Einheit zu verwenden.<br />

Auch dies ist in der Verordnung nicht berücksichtigt.<br />

Die Festlegung auf bestimmte Grössen in Artikel 10, Absatz 2 ist daher aufzuheben.<br />

Zudem fehlt eine Definition, wann ein Produkt als flüssig gilt. Eiprodukte variieren beispiels<br />

weise in der Viskositat vom dunnflussigen Eiweiss bis zum pastösen Eigelb mit 1100 Salz. Zu<br />

dem ist die Viskositat abhangig <strong>von</strong> der Lagerungstemperatur: Eiprodukte sind unter 4 °C zu la<br />

gern, unter dieser Bedingung sind die Produkte zähflüssiger, als bei der in Art. 3, Absatz 1, a.<br />

genannten Temperatur (allgemein 20 °C).

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