03.12.2012 Aufrufe

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Antrag.‘<br />

Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes in Art. 19 MeAV:<br />

lnformative Angaben, die sich auf das zubereitete Produkt beziehen, sind gestattet <strong>und</strong> müssen in der gleichen<br />

Schriftgrösse <strong>und</strong> Art wie die metrologischen Vorgaben angegeben werden.“<br />

Art, 22 „Füllmengen nach Abtropfgewicht“<br />

Gemäss Art. 23 Abs. 3 MeAV bezieht sich das Konformitätszeichen auf Fertigpackungen „gleicher Nennfüllmenge“<br />

nur auf die „gesamte Nennfüllmenge“ bestehend aus dem Abtropfgewicht zuzüglich Aufgussflüssigkeit. Das Wort<br />

„Nennfüllmenge“ in Art. 22 Abs. 1 lit a MeAV ist demnach falsch. Es ist unmöglich, dass das Abtropfgewicht „im Mittel<br />

nicht kleiner als die Nennfüllmenge“ ist. Dies würde ja bedeuten, dass gar keine Aufgussflüssigkeit vorliegen <strong>und</strong><br />

sich somit die Angabe des Abtropfgewichtes erübrigen würde. Es ist nicht ganz klar, was hier effektiv gemeint ist.<br />

Wahrscheinlich ist es (sinngemäss) „das deklarierte Abtropfgewicht“.<br />

Der Text <strong>von</strong> Art. 22 MeAV führt sodann zu einem Widerspruch zwischen Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 3 lit. a. Absatz 1 definiert<br />

klar, dass die Anforderungen an das tatsächliche Abtropfgewicht zur Zeit des erstmaligen lnverkehrbringens erfüllt<br />

sein müssen. Im Widerspruch dazu räumt Absatz 3 dem EJPD die Kompetenz ein, die Zeiträume zu regeln, inner<br />

halb derer die Anforderungen eingehalten werden müssen. Dabei wird etwa bei Obst festgehalten, dies seien „dreis<br />

sig Tage bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums“. Nicht restlos klar ist, ob diese beiden verschiedenen Zeitpunkte<br />

kumulativ Geltung haben. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn das erste lnverkehrbringen etwa <strong>von</strong> Obst<br />

weniger als dreissig Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt.<br />

Art. 30 Abs. 7 „Messung oder Kontrolle der Füllmenge“<br />

Gemäss Art. 30 Abs. 7 MeAV sind die Ergebnisse der Messungen <strong>und</strong> Kontrollen mindestens fünf Jahre lang aufzu<br />

bewahren. Nach Ansicht der fial sollte auf eine so starre Frist verzichtet werden. Einerseits gibt es Produkte, welche<br />

eine längere Haltbarkeit haben, dort sollte auch die Frist länger dauern, andererseits ist bei Waren, welche rasch<br />

verzehrt werden müssen die fünf Jahres-Frist nicht sinnvoll.<br />

In der EU ist die Aufbewahrungsfrist nicht einheitlich geregelt. Die deutsche Fertigpackungsverordnung sieht zum<br />

Beispiel in § 27 Abs. 4 vor, dass die Messergebnisse „entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der statisti<br />

schen Qualitätssicherung aufzuzeichnen sind <strong>und</strong> dass sie mindestens bis zur jeweils folgenden Prüfung aufbewahrt<br />

werden müssen“,<br />

Wir beantragen daher die Streichung der fixen Aufbewahrungsfrist <strong>von</strong> fünf Jahren <strong>und</strong> beantragen eine variable<br />

Frist nach guter Herstellungspraxis.<br />

Art. 31 Meldepflichten“<br />

Der Wortlaut <strong>von</strong> Art. 31 MeAV ist nicht restlos klar. Bedeutet dieser, dass für jedes Produkt, auf welchem das Kon<br />

formitätszeichen angebracht wird, eine separate Meldung zu machen ist oder reicht eine Meldung pro Betrieb, wel<br />

cher das Konformitätszeichen auf seinen Produkten einsetzt aus? Aus Sicht der haI muss es ausreichen, wenn Be<br />

triebe, welche das Konformitätszeichen auf ihren Produkten anbngen, die zuständige Kontrollbehörde (allenfalls<br />

auch das eidgenössische Institut für Metrologie) informieren. Dies ist im Verordnungstext klarer herauszuarbeiten,<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!