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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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B<strong>und</strong>esamt für Metrologie METAS<br />

Lindenweg 50<br />

3003 Bern Wabern<br />

Zürich, 13. Dezember 201 1<br />

Anhörung mit Frist bis zum 15. Dezember 2011:<br />

Verordnung über die Manganangabe im Offenverkauf <strong>und</strong> auf<br />

Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung, MeAV)<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Wir danken für die Einladung zur Vernehmiassung <strong>und</strong> erlauben uns, dazu wie folgt Stellung zu<br />

nehmen:<br />

1. Zulässige Nennfüllmengen für Wein<br />

Denner befürwortet die Beibehaltung der heute geltenden Praxis, welche ein Nebeneinander <strong>von</strong><br />

2Ocl/25cl sowie 7Ocl/75cl Flaschen für Wein für den nationalen Gebrauch zulässt.<br />

Begründung:<br />

1, Die Umstellung <strong>von</strong> 7Ocl auf 75cl hätten Preiserhöhungen unserer Lieferanten <strong>und</strong> somit auch<br />

für die Konsumentinnen & Konsumenten zur Folge.<br />

2. K<strong>und</strong>innen & K<strong>und</strong>en sind sich die 70c1 Flasche gewohnt <strong>und</strong> es ist kaum nachvollziehbar.<br />

dass sie nun eine grössere Menge pro Flasche zu einem entsprechend höheren Preis kaufen<br />

<strong>und</strong> konsumieren wollen bzw. müssen<br />

3 Die Verwendung <strong>von</strong> 7Ocl Flaschen hat in der Schweiz eine lange Tradition Dies soll weiterhin<br />

so bleiben Denn Denner sieht keinen stichhaltigen Gr<strong>und</strong> weshalb sich unser Binnenmarkt in<br />

dieser Hinsicht nicht eigenständig verhalten soll<br />

4. Die Deklaration auf den Etiketten der jeweiligen Flaschen ist klar Daher führt die Beibehaltung<br />

der bisherigen Regelung für die Konsumentenschaft weder zu Unklarheiten noch zu<br />

Täuschungen<br />

5 Es entspricht dem Subsidiantatsprinzip das auch n der EU gilt (Art 5 FUV) dass fur den<br />

nationalen Gebrauch in dar Schweiz die Flaschengrosse 2Ocl <strong>und</strong> lOcl weiterhin zugelassen<br />

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