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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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Anhörung zur Verordnung über Mengenangaben im Offenverkauf <strong>und</strong> auf<br />

Fertigpackungen<br />

Art. 15 Wertereihen für Weine <strong>und</strong> Spirituosen<br />

Insbesondere die vorgeschlagene Anpassung der Weinflaschen auf eine Nennfüllmenge <strong>von</strong><br />

750ml hat im Vorfeld der Vernehmiassung für Gesprächsstoff gesorgt. Coop ist der Ansicht,<br />

dass diese Umstellung ein berechtigtes Anliegen ist <strong>und</strong> die Transparenz auf dem Markt ver<br />

bessert. In diesem Sinne können wir uns mit dieser Anderung einverstanden erklären.<br />

Die Ubergangsfrist muss zwingend die speziellen Umstände des Weinverkaufs berücksichti<br />

gen: der Abverkauf <strong>von</strong> Produkten, die zum Zeitpunkt des lnkrafttretens der Bestimmungen<br />

bereits abgefüllt sind, muss ohne Einschränkungen gewährleistet sein.<br />

Sollten trotzdem weiterhin in der Schweiz auch Nennfüllmengen <strong>von</strong> 700ml zulässig sein,<br />

müsste die Verordnung zur Preisbekanntgabe dahingehend geändert werden, dass bei sol<br />

chen Gebinden neu der Gr<strong>und</strong>preis anzugeben wäre.<br />

Art. 17 Waren mit Abtropfgewicht<br />

Wir begrüssen die Bestimmungen zum Abtropfgewicht in Anlehnung an die OIML-Empfehlung<br />

R 87 Annex C oder auch nach WELMEC Guide 6.8.<br />

Art. 31 Meldepflicht<br />

Hersteller <strong>von</strong> Fertigpackungen, welche das Konformitätszeichen “e“ anbringen, unterstehen<br />

neu einer Meldepflicht. Sie müssen die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft einhalten.<br />

Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass die Meldepflicht sich auf die Firma bezieht <strong>und</strong> nicht auf das ein<br />

zelne Produkt.<br />

Art. 38 Übergangsbestimmungen<br />

Die Ubergangsbestimmungen sind zu kurz, denn vielfach müssen Verpackungen angepasst<br />

werden, die aus ökologischen <strong>und</strong> ökonomischen Uberlegungen nicht einfach vernichtet wer<br />

den können. Die Ubergangsfirsten sollen deshalb bis spätestens 31.12.2017 erweitert werden.<br />

Für Wein <strong>und</strong> Spirituosen gilt dabei die unter Art. 15 vorgeschlagene Regelung.<br />

Fre<strong>und</strong>liche Grüsse<br />

Coop<br />

Dr. Sibyl Anwander Phan-t--tuy Brigit Hofer<br />

Leiterin QuaitätINachhaftigkeit Verantwortliche Verbraucherpolitik<br />

Mitglied der Direktion Mitglied des Fachmanagements<br />

r \;Q Mer“enngab‘n Ofe‘verk3 c:x 1212 22 Seite 3 <strong>von</strong> 3

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