03.12.2012 Aufrufe

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B<strong>und</strong>esamt für Metrologie METAS<br />

Lindenweg 50<br />

3003 Bern-Wabern<br />

12. Dezember2011<br />

Referenz: Brigit Hofer<br />

Anhörung zur Verordnung über Mengenangaben im Offenverkauf <strong>und</strong> auf Fertigpa<br />

ckungen<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Revision der Verordnung über die Mengenangaben<br />

im Offenverkauf <strong>und</strong> auf Fertigpackungen Stellung zu nehmen.<br />

Wir sind im Gr<strong>und</strong>satz einverstanden mit den vorgeschlagenen Änderungen. Ebenfalls findet<br />

eine Zusammenführung <strong>von</strong> bisher zwei Verordnungen in eine Verordnung auf den Zeitpunkt<br />

der lnkraftsetzung des neuen Messgesetzes im Januar 2013 unsere Zustimmung. Die Uber<br />

nahme <strong>von</strong> sachgerechten Regelungen aus der EU ist angesichts des grenzüberscheitenden<br />

Handels sinnvoll <strong>und</strong> wird <strong>von</strong> Coop ausdrücklich begrüsst.<br />

Bemerkungen zu einzelnen Artikeln<br />

Art. 1 Abs. 2 Gegenstand <strong>und</strong> Geltungsbereich<br />

Gemäss Erläuterungen soll die MeAV bei Heilmitteln nur für den Oftenverkauf der Kategorien<br />

D <strong>und</strong> E gelten Fertigpackungen <strong>von</strong> Heilmitteln sind <strong>von</strong> der MeAV ausgeschlossen Aus<br />

Coop Sicht bringt die unterschiedliche Behandlung <strong>von</strong> Offenverkauf <strong>und</strong> Fertigpackungen<br />

keine Vorteile im Gegenteil Der Ausschluss der Fertigpackungen stellt ein Handelshemmnis<br />

dar, da zum Beispiel beim Import <strong>von</strong> Bad Heilbrunner Heiltee vom Hersteller keine Konformi<br />

tat mit dem “e mehr verlangt werden kann was Coop zu eigenen Kontrollen zwingt<br />

Fraglich ist auch, weshalb bei der Unterstellung unter die MeAV die Grenze zwischen den<br />

Kategorien C <strong>und</strong> D gezogen wurde. Diese Kategorien werden aktuell im Rahmen der Revisi<br />

on des Heilmittelrechts ohnehin zur Diskussion gestellt. Coop plädiert deshalb für die Beibe<br />

haltung der bisherigen Regelung, die keine Ausnahmen vorsieht<br />

Antrag: Streichung <strong>von</strong> Art 1, Abs 2 b<br />

Coop Genossenschaft ThersteineraIiee 14 T& +41 61 .336 72 66 Brig4 Hofer@c.oop eh<br />

Wirtschaftspolitik Postfach 2550 Mobile +41 79 263 98 68 .ww coop eh<br />

Hauptsitz 4002 Basel Fax +41 61 336 64 40<br />

Schwez CH 6 1 31 185 MWST

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!