Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
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Art.S<br />
Zu Art 5 Abs. 2 (Offenverkauf, Abmessen der Warenmenge) sind in der zukünftigen EJPD-<br />
Verordnung für diverse Waren im Offenverkauf Ausnahmen vom Gr<strong>und</strong>satz vorgesehen. Insbeson-<br />
dere Vorschriften darüber, welche Waren nach Stückzahl verkauft werden dürfen <strong>und</strong> deshalb nicht<br />
gemessen werden müssen.<br />
Ergänzend zu der Ausnahmeliste (wie Bäckereiprodukte oder Metzgereiprodukte) sollten auch Kä-<br />
sereiprodukte aufgeführt werden, welche wie die Metzgereiprodukte regional sowie 0115- <strong>und</strong> han-<br />
delsüblich als einzelne Stücke auf den Markt gebracht werden. Zum Beispiel die Käsespezialität<br />
lammes, die Formagini oder auch Geisskäse-Spezialitaten.<br />
Art 11, Ab •. 2<br />
Wir befürworten gr<strong>und</strong>sätzlich die Übernahme der EU-Regelung der Mindesthöhe der Schriftgrös-<br />
sen für die Mengenangabe auf allen Feriigpackungen. Allerdings müssen hierfür grosszügige<br />
Übergangsfristen eingeräumt werden.<br />
Art 31<br />
Zu diesen Artikeln weisen wir auf die Stellungnahme der Foederation der Schweiz. Nahrungsmitlel-<br />
Industrie(n) (fial) hin: "Der Wortlaut <strong>von</strong> Art. 31 MeAV ist nicht restlos klar. Bedeutet dieser, dass für<br />
jedes Produkt, auf welchem das Konformitätszeichen angebracht wird, eine separate Meldung zu<br />
machen ist oder reicht eine Meldung pro Betrieb, welcher das Konformitätszeichen auf seinen<br />
Produkten einsetzt aus? Aus Sicht der fial muss es ausreichen, wenn Betriebe, welche das Kon-<br />
formitätszeichen auf ihren Produkten anbringen, die zuständige Kontrollbehörde (allenfalls auch<br />
das eidgenössische Institut für Metrologie) informieren. Dies ist im Verordnungstext klarer heraus-<br />
zuarbeiten."<br />
Art, 1, 15,17,21,25-28<br />
Zu diesen Artikeln aussert sich die Switzerland Cheese Marketing AG nicht, da die aufgeführten<br />
Themenkreise wie Fertigverpackungen <strong>von</strong> Arzneimitteln oder Wertereihen für Weine <strong>und</strong> Spirituo-<br />
sen die Käsebranche nicht tangieren.<br />
Festzuhalten ist, dass diese Revision voraussichtlich eine Anpassung der meisten, wenn nicht so-<br />
gar aller Fer1igpackungen nach sich ziehen wird. Im Bereich der Lebensmittel steht eine umfassen-<br />
de Revision der Kennzeichnungsvorschriften bevor. Die Änderung der MeAV muss somit unbedingt<br />
mit dieser Änderung der Kennzeichnungsvorschriften synchronisiert werden, um eine zweimalige<br />
Änderung sämtlicher Packungen innert kürzester Zeit zu vermeiden.<br />
Wir danken für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />
Verfügung<br />
Fre<strong>und</strong>liche Grüsse<br />
SWitzerlan) Cheese Marketing AG<br />
Dr. David Escher<br />
CEO<br />
c~<br />
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