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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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ALDI SUISSE AG -<br />

Verwaltungsgebäude<br />

Z Postfach 1 50- CH-8423 Embrach-Embrapart<br />

B<strong>und</strong>esamt für Metrologie METAS<br />

Herr Vaterlaus<br />

Lindenweg 50<br />

3003 Bern-Wabern<br />

Ihr Zeichen Unser Zeichen Telefon Telefax Datum<br />

PZ / tS +41 (0)43 266 5645 +41 (0)63 266 5600 18. November 2011<br />

Antworten zur Anhörung bezüglich der Mengenangabeverordnung<br />

Sehr geehrter Herr Vaterlaus<br />

Wir beziehen uns auf das Schreiben vom 14. September 2011 des Eidgenössischen justiz- <strong>und</strong> Polizei-<br />

departement EJPD <strong>und</strong> nehmen im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über die Mengenangabe<br />

gerne wie folgt Stellung:<br />

Art. 1 Abs. 2: Kein Kommentar<br />

Art. 3 Abs. 1: Bei der Nettomenge soll weiterhin eine Toleranz bestehen bleiben um zu gewährleisten,<br />

dass beim losen Obst <strong>und</strong> Gemüse die Obstknotenbeutel mitgewogen werden können.<br />

Es ist bei vielen Produkten dem K<strong>und</strong>en selber überlassen, ob er vom Angebot eines<br />

Beutels Gebrauch machen möchte oder das Produkt ohne Verpackung an der Kasse<br />

wiegen lässt. Die Beutel sind in Relation zum Inhalt sehr leicht <strong>und</strong> beeinflussen den<br />

Kaufpreis minimal, zum Teil nicht.<br />

Art. 11 Abs. 2: Die Mindestschriftgrösse für Konformitätskennzeichnung ist zu begrüssen.<br />

Art. 15: Für Spirituosen ist die Variante 8 zu bevorzugen, da bereits heute die in der Anlage zu<br />

den Wertereihen für Nennfüllmengen <strong>von</strong> Fertigverpackungen definierten Werte der<br />

europäischen Richtlinie eingehalten werden.<br />

Art. 17: Die höheren Toleranzwerte sind zu begrüssen,<br />

Art. 21: Kein Kommentar<br />

Art. 24: Bei verpackten, gewichtsausgezeichneten Produkten ist zu beachten, dass die<br />

Abweichungen stark <strong>von</strong> khmatischeri Verhältnissen abhangen können, Beim Obst <strong>und</strong><br />

Gemüse ist der Verdunstungseffekt bei warmen Temperaturen zwischen dem<br />

Abpackzeitpunkt <strong>und</strong> dem erstmaligen lnverkehrbringen nicht zu vernachlässigen.

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