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Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

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Schweizerischer Bauernverband, Laurstrasse 10, 5200 Brugg<br />

Antworten des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) zum Fragebogen in der Anhörung<br />

zur Mengenangabeverordnung;<br />

Art. 1 Abs. 2: Fertigpackungen <strong>von</strong> Arzneimitteln unterstehen nicht dieser Verordnung.<br />

Das hat zur Folge, dass Bonbons gegen Halsschmerzen <strong>und</strong> Heiserkeit, die zur Arzneimit<br />

telkategorie E gehören, nicht der vorliegenden Verordnung unterstehen. Dagegen würden Bon<br />

bons des gleichen <strong>Unternehmen</strong>s in einer vergleichbaren Verpackung. die nicht zu dieser Arznei<br />

mittelkategorie gehören, der Verordnung jedoch unterstehen.<br />

SBV: Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die Verordnungen so aufeinander abzustimmen, dass keine Lü<br />

cken <strong>und</strong> keine Doppelspurigkeiten entstehen. Das bezieht sich sowohl auf das anzuwen<br />

dende Verordnungsrecht als auch auf die zuständigen Vollzugsbehören.<br />

Art. 3 Abs. 1: Massgebend ist die Nettomenge einer Ware.<br />

Zukünftig muss das Hygienepapier bei Offeneinkauf z.B. bei Metzgereien als Tara berücksichtigt<br />

werden.<br />

SBV: Gr<strong>und</strong>sätzlich kann dieser Neuerung zugestimmt werden, da die technischen Mittel,<br />

wie elektronische Waagen, zur Verfügung stehen. Für Marktfahrer <strong>und</strong> andere Direktver<br />

markter erachten wir aber eine Ausnahmeregelung im Sinn der heute gültigen Lösung als<br />

zwingend erforderlich.<br />

Art. 11 Abs. 2: Übernahme der EU-Regelung der Mindesthöhe der Schriftgrössen der<br />

Mengenangabe für alle Fertigpackungen (mit oder ohne Konformitätszeichen «e»)<br />

Für Fertigpackungen mit Konformitatszeichen «e» gilt dies schon heute.<br />

SBV: Dieser Neuerung stimmt der SBV zu.<br />

Art. 15: Wertereihen für Weine <strong>und</strong> Spirituosen in der Schweiz<br />

Welche der möglichen Reg&ungsvarianten wird bevorzugt:<br />

A: Für den nationalen Gebrauch werden keine Werte für die Nennfüllmengen <strong>von</strong> Wein<br />

<strong>und</strong> Spirituosen vorgeschrieben. Für Weine <strong>und</strong> Spirituosen. welche mit dem Konformitätszeichen<br />

— Variante<br />

«e» versehen werden, sind die Wertereihen der europäischen Richtlinie verbindlich Diese Rege<br />

lung entspricht dem geltenden Recht. Falls Sie sich für diese Variante aussprechen sollte in die<br />

sem Fall die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) so ergänzt werden dass die Gr<strong>und</strong>preisangabe<br />

neu erforderlich ist‘<br />

2<br />

Variante B Einführung <strong>von</strong> Wertereihen fur Weine <strong>und</strong> Spirituosen in der Schweiz unabhängig<br />

ob mit oder ohne Konformitatszeichen ‚e deklariert (Harmonisierung mit der europaischen Richtli<br />

nie),<br />

SBV: Der SBV hat die betroffnen Mitgliederorganisationen über ihre Haltung zu diesem<br />

Punkt befragt <strong>und</strong> alle Organisationen haben sich für Variante A ausgesprochen. Sie wollen<br />

also am heutigen Zustand festhalten.

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