Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
MAX BALDINGER AG<br />
Tel. +41 44 806 80 80<br />
Bruggacherstrasse 8<br />
Fax +41 44 806 80 85<br />
Maschinen <strong>und</strong> Anlagen<br />
Lignes d’embouteillage<br />
� Macchine e impianti<br />
Verschliesstechnik<br />
Systèmes de bouchage<br />
� Sistemi di chiusura<br />
Postfach 177 CH-8117 Fällanden<br />
e-mail info@baldinger.biz www.baldinger.biz<br />
Getränketechnologie<br />
Technologie des boissons<br />
� Tecnologia delle bevande<br />
� Zirkulationsglas I. Es gibt u.a. für 0.2 l Flaschen Normkästen (Viniharass). Ursprünglich waren<br />
darin Burg<strong>und</strong>erfläschen 0.2 l mit Kronenkorkmündung. Dann wurden diese ersetzt durch<br />
Bordeaux-Fläschchen 0.25 l mit BVS-Gewindemündung. Schlussendlich wurde ein 0.2 l<br />
Bordeaux-Fläschchen lanciert aufgr<strong>und</strong> der Nachfrage (aus Preisgründen). Somit ist die Idee<br />
eines schweizweiten Retourglas-Systems stark belastet (Triage) oder gar gefährdet.<br />
� Zirkulationsglas II. Die erhobene VEG <strong>von</strong> CHF 0.06 je 0.7/0.75 l Flasche zeigt, dass der B<strong>und</strong><br />
die Wiederverwertung <strong>von</strong> Flaschen (vorzugsweise zur Wiederbefüllung) fördert. Nun ist das<br />
Sammeln, Separieren, Kontrollieren <strong>und</strong> Waschen ungleich schwieriger, wenn scheinbar<br />
gleiche Flaschen verschiedene Nenninhalte aufweisen<br />
Es ist nachvollziehbar, wenn jeder Marktteilnehmer mit allen legalen Mitteln um seine K<strong>und</strong>schaft<br />
kämpft. Im vorliegenden Fall dürfte der Vorteil für die Schweizer Weinwirtschaft bei Variante „B“<br />
erheblich grösser sein als die Summe der Vorteile auf Betriebsebene.<br />
Diese Ueberlegungen rechtfertigt meiner Meinung nach das Verordnen der Variante „B“ im<br />
Interesse der Marktteilnehmer. Eine willkommene Entlastung auf Kostenseite wäre die Folge,<br />
würden alle Konkurrenten gleich lange Spiesse haben.<br />
Die obligatorischen Volumenreihen für die anderen alkoholischen Getränke gehen in Ordnung.<br />
Ich danke für die Gelegenheit zur Meinungsäusserung <strong>und</strong> verbleibe<br />
Beilage: Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüssen<br />
-<br />
MAX BALDINGER AG<br />
Roland Baldinger<br />
Seite 2