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Antrag

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Landesamt für Sozialesund Versorgung– Versorgungsamt –GeschäftszeichenEingangsstempelzutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen!<strong>Antrag</strong>auf Gewährung einer Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bzw. den Nebengesetzeneinmalige Beihilfe Beihilfe zum Betrieb, z. Unterhaltung u. z. Unterstellen eines Kfz sonst. KOF-Leistungen1. Angaben zur PersonAnspruchsberechtigte/r Beschädigte/r Witwe/r Kriegereltern WaiseName, ggf. GeburtsnameVornameGeburtsdatum Geburtsort – Kreis – Land StaatsangehörigkeitFamilienstand:ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt lebend seit:Wohnsitz oder gewöhnlicher AufenthaltStraße, HausnummerPLZ Wohnort telefonisch tagsüber zu erreichen unter:2. Gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigte/r des/der Anspruchsberechtigten (Vollmacht beifügen)Name, ggf. GeburtsnameVornameStraße, HausnummerPLZ Wohnort telefonisch tagsüber zu erreichen unter:3.Versorgungsbezüge nachBVG HHG SVG Ziv.-Ers.-D. IfSGRenteWitwen-/Witwer-/ WaisenbeihilfeAnspruch ruht4.Versorgungsamt: Rentenz.: Bescheid vom:anerkannte SchädigungErwerbsminderung v. H. Stufe der Pflegezulageberuflicher Werdegang des/der Beschädigten bzw. bei Witwen/Witwern des Ehegatten bzw. bei Waisen des Elternteilsfrüherer Beruf:derzeitiger Beruf:Name und Anschrift des Arbeitgebers:


25.Familienangehörige (Haushaltsangehörige, auch Stiefvater) des/der AnspruchsberechtigtenNameVornameGeburtsdatumVerwandtschaftsverhältnisFamilienstandTätigkeit / AusbildungRenten / PensionenNetto-Eink. / LehrvergütungAusbildungs- u. Erziehungshilfen6.<strong>Antrag</strong> und seine Begründung7.8.Nettoeinkünfte (monatlich)Nettoeinkommen aus Tätigkeit des/der Anspruchsberechtigten €Sozialrenten /Pensionen + Kinderzuschuss des/der Anspruchsberechtigten €Witwenrente des/der Anspruchsberechtigten €Ausgleichsrente (Eheg. + Kinderzuschl.) des/der Anspruchsberechtigten €Berufs- / Schadensausgleich des/der Anspruchsberechtigten €Kindergeld (BKGG) €sonstige Einkünfte )* z. B. lfd. KOF-Leist., LAG, TbC-Hilfe, Grundrentenach § 44 BVG, Einkommen aus Haus- und Grundbesitz, 13. Monatsgehalt,Weihnachtsbeihilfe, Werksrenten, Einkommen aus Vermögen / Untervermietung€Wurden irgendwelche Sozialleistungen beantragt?neinja, bei welcher Stelle?Besondere BelastungenAufwendungen für öff./priv. Versicherungsbeiträge nach § 25d Abs. 3 Ziff. 3 BVG (Nachweis bitte beifügen) €sonstige Belastungen: €€9.Kosten der UnterkunftMietwohnung €Kaltmiete monatlich €Nebenkosten ohne Heizkosten monatlich €Heizkostenpauschale monatlich €Wohngeldbewilligt von bis €Haus- und Grundbesitz €Belastung monatlich(Bei Eigenheim Rentabilitätsberechnung nach beigefügtem Formular erstellen und Belege beifügen) €Einnahmen aus Unter-Vermietung (leer – möbliert) monatlich €


310.10.110.2VermögensverhältnisseIch verfüge über Vermögen (z. B. Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Grundvermögen)neinja, und zwar (Nachweis bitte beifügen)bei Anträgen auf Leistungen für FamilienmitgliederMein Familienmitglied hat folgendes Vermögen (z. B. Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Grundvermögen)In den letzten 10 Jahren wurde Vermögen (Geldbeträge / Grundvermögen) verschenktneinja (ggf. Unterlagen beifügen)€€€€€11.Evtl. zustehende Leistungen sollen überwiesen werden anKontoinhaber:Konto-Nr.: Geldinstitut: Bankleitzahl:12. VersicherungIch versichere, dass alle Angaben im <strong>Antrag</strong>sbogen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umfassendund zutreffend sind. Mir ist in diesem Zusammenhang auch bekannt und ich stimme zu, dass die Hauptfürsorgestelle/Zweigstellebeim Bundesamt für Finanzen gemäß § 45d Abs. 3 Einkommensteuergesetz meine Daten über die Zinsen imRahmen der Freistellungsgrenze abfragen darf und damit Rückschlüsse auf mein vorhandenes Vermögen möglich sind.Ich verpflichte mich, jede Veränderung in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie in den Verhältnissenmeiner im Haushalt lebenden Angehörigen umgehend der Hauptfürsorgestelle/Zweigstelle anzuzeigen. Die Anzeigepflichtschließt auch die Unterrichtung über die Bescheiderteilung gegenwärtig noch laufender Anträge auf Gewährung von Rentenoder anderen Sozialleistungen bzw. anderen einkommensabhängigen Einkünften für mich und meine Haushaltsangehörigenein.Mir ist bekannt, dass ich bei laufenden Leistungen, insbesondere Hilfen zur Pflege oder Kosten für eine Haushaltshilfe, auchZeiten der stationären Abwesenheiten (vor allem Krankenhausaufenthalte) der Hauptfürsorgestelle/Zweigstelle mitzuteilenhabe. Ebenfalls werde ich Änderungen bei der Höhe der Miete/bei Nebenkosten zur Miete sowie wesentliche Veränderungender Aufwendungen bei Wohneigentum – ggf. des Wohngeldes/Lastenzuschusses – umgehend der Hauptfürsorgestelle/Zweigstellemitteilen.Mir ist außerdem bekannt, dass bei wissentlich unrichtig oder unvollständig gemachten Angaben im Regelfall die Voraussetzungendes § 45 Abs. 2 SGB X vorliegen mit der Konsequenz, dass die zu Unrecht erbrachten Leistungen von der Hauptfürsorgestelle/Zweigstelle zurückgefordert werden müssen und von mir zu erstatten sind (§ 50 SGB X).Meine Mitwirkungspflichten ergeben sich aus §§ 60 ff SGB I.Die Erhebung der personenbezogenen Daten meiner Angehörigen erfolgt auf der Grundlage des § 99 SGB X.13. Erklärungsiehe AnlageOrt / DatumUnterschrift


AnlageName:Geschäftszeichen:Erklärung und Information zum <strong>Antrag</strong> auf Fürsorgeleistungen1. Einwilligungserklärung der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellersIch willige ein, dass das Landesamt für Soziales und Versorgung von den von mir im <strong>Antrag</strong> angegebenen oder aus den überlassenden Unterlagenersichtlichen Ärzten, Psychologen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten-, Unfall- undPflegeversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste, Behörden und sonstigen Einrichtungen alle ärztlichen und psychologischenUntersuchungsunterlagen und Auskünfte anfordert, die es für die Entscheidung über meinen <strong>Antrag</strong> benötigt. Das schließt die Unterlagenund Auskünfte ein, die diese Ärzte und Einrichtungen von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben.Ich entbinde Ärzte, sonstige beteiligte Personen und Stellen von ihrer Schweigepflicht und stimme der Verwertung der Unterlagen und Auskünfteausdrücklich zu.Ärztliche Untersuchungen, die während dieses Verwaltungsverfahrens stattgefunden haben, werde ich dem Landesamt für Soziales und Versorgungumgehend mitteilen. Wenn ich bei dieser Mitteilung nichts Gegenteiliges erkläre, willige ich ein, dass auch die Unterlagen und Auskünfte über dieseärztlichen Untersuchungen angefordert werden können.Raum für eine etwaige Einschränkung des Einverständnisses:2. Information der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellersWir möchten Sie darüber informieren, dass wir medizinische Daten, die uns bereits vorliegen oder die wir gemäß Ziffer 1 mit Ihrer Einwilligung erhaltenhaben, an andere Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse, Agenturen für Arbeit, Renten- und Unfallversicherungsträger) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllungoder für die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben sowie an Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit weitergeben dürfen. Zur eigenen Aufgabenerfüllungdürfen wir diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (z.B. zu beauftragende Gutachter) übermitteln, wenn und soweit dies erforderlichist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i. V. m. § 76 Abs. 2 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen diebeantragte Leistung ganz oder teilweise versagt wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (§ 66 SGB I).Hinweis: Wegen der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (Ziffer 1) ist die Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers – nicht die des ggf.Bevollmächtigten – erforderlich.Ort, DatumUnterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellersWortlaut der Gesetzestexte§ 66 SGB I – Folgen fehlender Mitwirkung(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurchdie Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung derMitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend,wenn der <strong>Antrag</strong>steller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeitoder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigungaller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeitbeeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweiseversagen oder entziehen.(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlichhingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.§ 69 SGB X (Auszug) – Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist1. für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben worden sind oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe der übermittelnden Stelle nachdiesem Gesetzbuch oder einer solchen Aufgabe des Dritten, an die die Daten übermittelt werden, wenn er eine in § 35 des Ersten Buches genannteStelle ist,2. für die Durchführung eines mit der Erfüllung einer Aufgabe nach Nummer 1 zusammenhängenden gerichtlichen Verfahrens einschließlich einesStrafverfahrens ...§ 76 SGB X (Auszug) – Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten(1) Die Übermittlung von Sozialdaten, die einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 3des Strafgesetzbuches genannten Person zugänglich gemacht worden sind, ist nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen diese Personselbst übermittlungsbefugt wäre.(2) Absatz 1 gilt nicht1. im Rahmen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 für Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungenoder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind, es sei denn, dass der Betroffene der Übermittlung widerspricht;der Betroffene ist von der verantwortlichen Stelle zu Beginn des Verwaltungsverfahrens in allgemeiner Form schriftlich auf das Widerspruchsrechthinzuweisen,2. im Rahmen des § 69 As. 4 und 5 und des § 71 Abs. 1 Satz 3, ...

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