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Was ist los in Hille - Hiller Anzeiger

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Behandlung des beruflichen Arbeitszimmers<br />

ab 2007 verfassungswidrig?<br />

Lt. dem Beschluss des FG München vom<br />

08.05.2009 – 1 K 2872/08 E hält der 1.<br />

Senat dieses Gerichts die ab dem Jahr<br />

2007 geltende Regelung zum<br />

Werbungskostenabzug als Arbeitszimmer<br />

für zum<strong>in</strong>dest teilweise als<br />

verfassungswidrig. Folglich wurde das<br />

laufende Verfahren ausgesetzt und zur<br />

Klärung dem Bundesverfassungsgericht<br />

vorgelegt.<br />

Die Richter sahen hier e<strong>in</strong>en Verstoß<br />

gegen den allgeme<strong>in</strong>en<br />

Gleichheitsgrundsatz als gegeben an.<br />

Zwar habe der Gesetzgeber e<strong>in</strong>en weiten<br />

Spielraum bei der Auswahl des<br />

Steuergegenstand und der Bestimmung<br />

des Steuertarifs e<strong>in</strong>geräumt – dies wird<br />

jedoch durch den Gleichheitsgrundsatz<br />

e<strong>in</strong>erseits und dem Gebot nach der<br />

Besteuerung nach dem Pr<strong>in</strong>zip der<br />

wirtschaftlichen Le<strong>ist</strong>ungsfähigkeit<br />

andererseits begrenzt.<br />

Im laufenden Verfahren hatte e<strong>in</strong> Lehrer<br />

geklagt, weil er se<strong>in</strong>e bisherigen<br />

Werbungskosten <strong>in</strong> Höhe von € 1.250,00<br />

pro Jahr ab 2007 nicht mehr weiter<br />

absetzen konnte. In der Schule wurde im<br />

von se<strong>in</strong>en Arbeitgeber ke<strong>in</strong> Arbeitsplatz<br />

zur Verfügung gestellt und das häusliche<br />

Zimmer war zur Unterrichtsvorbereitung<br />

und Nachbereitung unabd<strong>in</strong>gbar. Zu dem<br />

Ergebnis, dass die Neuregelung<br />

verfassungswidrig <strong>ist</strong> kam bereits e<strong>in</strong> von<br />

6 Lehrerverbänden <strong>in</strong> Auftrag gegebenen<br />

Rechtsgutachten. Anders sieht dies<br />

dagegen das FG Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>en Urteil vom 17.02.2009 – 3 K<br />

1132/07, welches der Me<strong>in</strong>ung war, dass<br />

die Neuregelung zum Arbeitszimmer<br />

gerade noch eben mit dem<br />

Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers<br />

vere<strong>in</strong>bar sei.<br />

Eklatanter wird die Lage noch wenn man<br />

an die vielen nebenberuflich<br />

Gewerbetreibenden denkt, die hierfür e<strong>in</strong>e<br />

häusliche Räumlichkeit benötigen um<br />

diese Tätigkeit überhaupt erst ausüben zu<br />

können. Wer nämlich hauptberuflich auf<br />

Lohnsteuerkarte arbeitet, bei dem kann<br />

e<strong>in</strong>e solche Räumlichkeit praktisch<br />

niemals der Mittelpunkt der gesamten<br />

beruflichen Bestätigung se<strong>in</strong> – diese liegt<br />

dagegen bei se<strong>in</strong>en Hauptarbeitsplatz.<br />

Folglich ergibt sich aus § 4 Abs. 5 Satz 1<br />

Nr. 6b EStG: Die Betriebsausgaben s<strong>in</strong>d<br />

auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie<br />

zweifelsfrei betrieblich verursacht s<strong>in</strong>d.<br />

Bei aktuellen Erststeuerbescheiden<br />

brauchen die Steuerpflichtigen auf diese<br />

Lage nicht mit E<strong>in</strong>spruch zu reagieren,<br />

weil diese aktuellen Bescheide vom<br />

F<strong>in</strong>anzamt mit e<strong>in</strong>en<br />

Vorläufigkeitsvermerk versehen werden.<br />

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Auszeichnung während der Bundesgartenschau <strong>in</strong> Schwer<strong>in</strong> 2009<br />

Der Gartenbau- und Flor<strong>ist</strong>ikbetrieb Heike Hel<strong>in</strong>g, Teichstraße 65,<br />

32479 <strong>Hille</strong>, hat sich wieder e<strong>in</strong>mal sehr erfolgreich an e<strong>in</strong>er Blumenhallenschau<br />

während e<strong>in</strong>er Bundesgartenschau beteiligt. Dabei errang<br />

der Betrieb für e<strong>in</strong>e hohe Vielfalt an gärtnerischen Produkten, <strong>in</strong> guter<br />

Qualität, <strong>in</strong>sgesamt zwei Gold-, elf Silber- und neun Bronzemedaillen.<br />

Ferner erhielt der Betrieb Hel<strong>in</strong>g den Ehrenpreis der Landwirtschaftskammer<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

13 Gartenbaubetriebe und e<strong>in</strong> Aufbauteam gestalteten geme<strong>in</strong>sam die<br />

beiden Schiffe der Schwer<strong>in</strong>er Buga-Blumenhalle. Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens<br />

Gärtner zeigten unter dem Motto „Von Pracht und Vielfalt“ ihre<br />

schönsten Blüten, aber auch Gemüse und Obst. Erstmals und auch e<strong>in</strong>zig<br />

füllte e<strong>in</strong> Landesverband beide Schiffe der Halle. Die 10. Hallenschau<br />

zur Halbzeit, <strong>in</strong>sgesamt f<strong>in</strong>den 20 Schauen <strong>in</strong> der Blumenhalle<br />

statt, wurde ihrem Motto gerecht. Ganz so, wie man es von Deutschlands<br />

Gartenbau-Land Nr.1 erwartet. Die Preise wurden am Sonntag,<br />

dem 12. Juli 2009, im Rahmen e<strong>in</strong>er Feierstunde <strong>in</strong> der Blumenhalle <strong>in</strong><br />

Schwer<strong>in</strong> überreicht<br />

(im Bild von l<strong>in</strong>ks nach rechts: Frau Renate Behrmann, Ausstellungsbevollmächtigte<br />

der Bundesgartenschau Schwer<strong>in</strong> 2009 GmbH; <strong>in</strong> der<br />

Mitte Herr He<strong>in</strong>rich Hiep, Präsident des Landesverbandes Gartenbau<br />

Rhe<strong>in</strong>land und Mitglied des Hauptausschusses der Landwirtschaftskammer<br />

NRW; rechts im Bild Heike Hel<strong>in</strong>g, Inhaber<strong>in</strong> des Gartenbaubetriebes<br />

Hel<strong>in</strong>g).

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