13.07.2015 Aufrufe

Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

Symbol für eine PDF-Datei - Landeshauptstadt Potsdam

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei <strong>eine</strong>r Betrachtung der räumlichen Verteilung dieser einkommensschwachen Haushaltefolgt diese im Wesentlichen der Darstellung der allgem<strong>eine</strong>n Wohnungsnachfrage mittelsWBS-Antragstellung (siehe Tab. 4).Wie im Vorjahr waren im Sozialraum 6 die meisten Umzugswünsche und/oder -erfordernissezu verzeichnen.Tab. 7: Gültige WBS nach Einkommensgrenzen und Sozialräumen per 31.12.2011SozialraumRechtsgrundlage§9(2) §9(2)WoFG 1 WoFG+60%§9(2)WoFG>60%Insgesamt1 Nördliche Ortsteile, Sacrow 77 1 0 782 <strong>Potsdam</strong> Nord 184 16 2 2023 <strong>Potsdam</strong> West, Innenstadt, Nördliche Vorstädte 466 36 4 5064 Babelsberg, Zentrum Ost 310 20 3 3335 Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld 543 23 4 5706 Schlaatz, Waldstadt I und II, <strong>Potsdam</strong> Süd 626 24 0 650Nicht untergebrachte Obdachlose, ofW 8 0 0 8von außerhalb 577 40 4 621Insgesamt 2.791 160 17 2.968Quelle: Bereich WohnenBei der Darstellung ausgewählter sozialer Gruppen waren ca. 53,2 % aller AntragstellerHaushalten zuzuordnen, die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach demSGB II erhalten. Das sind 1,8% mehr als im Vorjahreszeitraum, bezogen auf die Antragstellerinsgesamt. Einen weiteren Anstieg auf etwa 62,7% (plus 1,7 %) gab es auch bei den alleinstehendenAntragstellern.Tab. 8: Gültige WBS nach Haushaltsgrößen und sozialen Gruppen per 31.12.2011Soziale GruppeHaushaltsgrößen1-Pers.HH2-Pers.HH3-Pers.HH4-Pers.HH5-Pers.HH u.gr.InsgesamtK<strong>eine</strong> besondere soziale Gruppe 723 240 91 38 12 1.104Student 87 40 12 5 0 144SGB II 938 302 172 99 68 1.579SGB XII 109 12 4 0 2 127AsylbLG* 4 2 2 2 4 14Insgesamt 1.861 596 281 144 86 2.968Quelle: Bereich Statistik und Wahlen* Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (z.B. Asylbewerber oder geduldeter Flüchtling)§ 9 (2) WoFG - bei der Erteilung <strong>eine</strong>s WBS wurden die zulässigen Einkommensgrenzen nicht überschritten§ 9 (2) WoFG + 60% - es wurde die Einkommensgrenze um bis zu 60% überschritten§ 9 (2) WoFG > 60% - es wurde die Einkommensgrenze um mehr als 60% überschritten12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!