2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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• den Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in derhiesigen Landwirtschaft insbesondere über das Instrument der freiwilligenSelbstverpflichtung durch die in der Gemeinde tätigen Bäuerinnen und Bauernzu unterstützen• umgehend öffentliche Dialogveranstaltungen zu initiieren sowie Gespräche mitden landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Anbauverbänden sowie derAgrarwirtschaft aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam einenMaßnahmenkatalog zu entwickeln, um das Vorhandensein von gentechnischveränderten Organismen in Saatgut, Lebens- und Futtermitteln zu verhindern• sich dafür einzusetzen, dass Verunreinigungen durch gentechnischveränderte Organismen durch effiziente Kontrollen von Landes- undBundesbehörden festgestellt werden und die entsprechenden Mittel dafürbereitgestellt werden• für Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen im Verantwortungsbereich derGemeinde sicherzustellen, dass gentechnikfreie Lebensmittel angebotenwerden• im Rahmen von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen derGemeinde den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzenauszuschließen• einen Bericht vorzulegen, mit welchen Maßnahmen in der GemeindeWilhering die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnischveränderte Lebensmittel sichergestellt wird• keinen Erprobungsanbau von gentechnisch manipulierten Organismen in derGemeinde zuzulassen .Wilhering, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Da einige Punkte in diesem Antrag noch klärungsbedürftig sind, diese aber imgroßen Gremium des Gemeinderates sicher nicht ausdiskutiert werden können,einigt man sich darauf, in einer nächsten Umweltausschusssitzung diese Problematikzu beraten.Frau Vzbgm. Kapl stellt denA n t r a g ,diesen Tagesordnungspunkt dem Umweltausschuss zur näheren Beratung zuzuweisenund das Ergebnis dem Gemeinderat wieder vorzulegen.Beschluss: e i n s t i m m i g.

Punkt 12Antrag der GRÜNEN gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan(inklusive schriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- undErhaltungskosten umgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen demGemeinderat vorzulegen istHerr GR Dkfm. Günter Narzt verliest folgenden Antrag der GRÜNEN:„Der Wilheringer Gemeinderat möge beschließen:Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan (inklusiveschriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- und Erhaltungskostenumgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem Gemeinderatvorzulegen ist.Begründung: Der Gemeinderat kann nur auf Grund definitiver schriftlicher Zusagender zuständigen Behörden und einer definitiven Kostenplanung (Investitionskostenund Folgekosten) eine Zustimmung zum geplanten Umbaubeginn geben.Wilhering, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Bei der anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass der Gemeindevorstandnicht die im Antrag geforderten Möglichkeiten hat. Zuständiges Gremium für dieVergabe von Fremdaufträgen usw. ist ohnedies der Gemeinderat. Alle in diesemAntrag geforderten Maßnahmen werden in den entsprechenden Ausschüssenvorbesprochen und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.Herr GR Dr. Hochleitner verweist nach längerer Wechselrede auf § 86 der GemO1990. Daraufhin zieht Herr GR Dkfm. Günter Narzt den Antrag der GRÜNEN zurück.Punkt 13AllfälligesDringlichkeitsantrag„Das unterfertige Mitglied des Gemeinderates stellt gemäß § 46 Abs. 3 Oö. GemO1990 den Antrag, nachstehenden VerhandlungsgegenstandWohnungsvergabe in der Wohnanlage Kürnbergstraße 10/1In die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 26. Mai 2004 aufzunehmenund begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:

Punkt 12Antrag der GRÜNEN gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan(inklusive schriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- undErhaltungskosten umgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem<strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen istHerr GR Dkfm. Günter Narzt verliest folgenden Antrag der GRÜNEN:„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan (inklusiveschriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- und Erhaltungskostenumgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem <strong>Gemeinde</strong>ratvorzulegen ist.Begründung: Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann nur auf Grund definitiver schriftlicher Zusagender zuständigen Behörden und einer definitiven Kostenplanung (Investitionskostenund Folgekosten) eine Zustimmung zum geplanten Umbaubeginn geben.<strong>Wilhering</strong>, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Bei der anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstandnicht die im Antrag geforderten Möglichkeiten hat. Zuständiges Gremium für dieVergabe von Fremdaufträgen usw. ist ohnedies der <strong>Gemeinde</strong>rat. Alle in diesemAntrag geforderten Maßnahmen werden in den entsprechenden Ausschüssenvorbesprochen und dann dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung vorgelegt.Herr GR Dr. Hochleitner verweist nach längerer Wechselrede auf § 86 der GemO1990. Daraufhin zieht Herr GR Dkfm. Günter Narzt den Antrag der GRÜNEN zurück.Punkt 13AllfälligesDringlichkeitsantrag„Das unterfertige Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3 Oö. GemO1990 den Antrag, nachstehenden VerhandlungsgegenstandWohnungsvergabe in der Wohnanlage Kürnbergstraße 10/1In die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>26</strong>. Mai 2004 aufzunehmenund begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:

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