13.07.2015 Aufrufe

2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Familie Entmayr, Gewerbegasse 3, 4060 Leonding, hat die Marktgemeinde<strong>Wilhering</strong> ersucht, den Bebauungsplan für ihr Grundstück 628/6, KG Schönering, zuändern. Die Abänderung betrifft die Verschiebung der bebaubaren Fläche inRichtung Osten, die Aufhebung der Firstrichtung und Verringerung der Dachneigung.Ebenso soll hinsichtlich der Bauweise eine neue Formulierung in der Legendegewählt werden.Der Stammbebauungsplan stammt aus dem Jahre 1975. Dieser ist nicht mehrzeitgemäß und daher mit einer den heutigen Anforderungen entsprechendenBebauung vereinbar. Ebenso haben sich die rechtlichen Grundlagen (OO.Bauordnung samt Nebengesetzen) in den letzten Jahren massiv geändert.Der Ausschuss für örtliche Raumplanung und Sport der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>hat sich in seiner Sitzung vom 13. Mai 2004 mit der Problematik beschäftigt undvorgeschlagen, den Bebauungsplan für die gegenständlichen Grundstücke zuüberarbeiten. Eine Aufhebung des Bebauungsplanes ist auf Grund der Lage direktanschließend an ein Waldgrundstück und der im Flächenwidmungsplan fehlendenSchutzzonen nicht möglich.Herr GV Winter stellt denA n t r a g ,den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 8Bebauungsplan Nr. 65 „Rudolf Ganglberger“, Bebauungsplan Nr. 86 „A.Schätz“ und Bebauungsplan Nr. 108 „Mühlbach“ – Aufhebung –GrundsatzbeschlussBerichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GVManfred Winter.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, die Bebauungspläne Nr. 65, 86 und 108ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet umfasst die Siedlung "Brausmühlweg" inder Ortschaft Mühlbach westlich der Kürnberg-Landesstraße.Die Bebauungspläne umfassen 8 Einfamilienhaus-Parzellen, wovon bereits sechsmit einem Wohngebäude bebaut sind. Die Grundabtretung in das öffentliche Gutwurde bereits durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 65 stammt aus dem Jahre 1971,der Bebauungsplan Nr. 86 aus dem Jahre 1980 und der Bebauungsplan Nr. 108 ausdem Jahre 1983.Die rechtlichen Grundlagen und die Baugesinnung haben sich in den letztenJahrzehnten massiv geändert, so dass die Bebauungspläne teilweise nicht mehrvollziehbar sind. Nach Aufhebung der Bebauungspläne gilt für die Bebauung dergegenständlichen Grundstücke die Oö. Bauordnung samt Nebengesetzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!