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2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Die Familie, die diese Lärmschutzwand errichten will, hat mittlerweile mitgeteilt, dassdie Mauer nirgends höher als 2,50 m wird. Auch wird diese Lärmschutzwand ohneirgendeinen Zuschuss aus eigenen Mitteln errichtet. Auch war bis jetzt dort einlebender Zaun, der mindestens eine Höhe von 3 m hatte. Diesen lebenden Zaun hatder Grundeigentümer entfernt und er wird auch die Lärmschutzwand so errichten,dass sich die Sichtverhältnisse für die Autofahrer dort verbessern.Herr GV Manfred Winter pflichtet Herrn GR Mag. Dr. Hochleitner insofern bei, dassman diese Abschottungen nach außen hin möglichst vermeiden sollte. Aufhebungenund Änderungen von Bebauungsplänen sind aber immer nur auf Grund individuellerAnträge geschehen. Es ergibt sich eben zwangsläufig die Situation, dass einzelneBauherrn mit Bebauungsplänen, die bereits sehr alt sind, nicht mehr zurechtkommen. Weiters wird heute nur die Aufhebung eines Bebauungsplanes und nichtdie Höhe einer Lärmschutzwand beschlossen.Was wiederum die Grenzwerte betrifft, beziehen sich diese nur darauf, obFörderungen gewährt werden können oder nicht. Wenn nun eine Lärmschutzwandaus privaten Mitteln errichtet wird und keine Förderungen in Anspruch genommenwerden, dann sind diese Grenzwerte auch nicht relevant.Herr GR Hohenbichler hält fest, dass es auch bereits im Ausschuss eine sehrinteressante Diskussion gegeben hat, dass aber die Mehrheit der Ausschussmitgliederden Antrag, so wie er vorliegt, unterstützt.Zusammenfassend wird von den Rednern festgehalten, dass man die Meinung desHerrn GR Mag. Dr. Hochleitner durchaus akzeptiert, dass aber der Wunsch nachErrichtung einer Lärmschutzmauer höher bewertet wird.Herr GV Winter stellt denA n t r a g ,den Grundsatzbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 106 zufassen.Beschluss: <strong>26</strong> JA-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen – Fraktion GRÜNE, Frau GRJosefine Richter, 1 Gegenstimme – Herr GR Mag. Dr. Hochleitner.Punkt 7Bebauungsplan Nr. 75 „Elisabeth Möstl“ – 2. Änderung – GrundsatzbeschlussBerichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GVManfred Winter.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 75 im Bereichder Grundstücke 628/2 – 8 und Grundstück 128/12, alle KG Schönering, zu ändern.Die gegenständlichen Grundstücke befinden sich beidseits der Siedlungsstraße „AmHang“ sowie südlich der Schlagstraße in der Ortschaft Edramsberg.

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