13.07.2015 Aufrufe

2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tagesordnung zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der MG <strong>Wilhering</strong> vom <strong>26</strong>. <strong>05.</strong> 2004:1. Bürgerfragestunde;2. Berichte des Bürgermeisters;3. Nachwahlen in Ausschüsse auf Grund des Mandatsverzichtes von FrauMargarete Weinbauer;4. Beschluss einer Kanalordnung;5. Verlängerung des Vertrages mit dem Kompostierer Franz Höglinger –Einbeziehung des Abtransportes des Grünschnittes vom ASZ;6. Bebauungsplan Nr. 106 – Aufhebung – Grundsatzbeschluss;7. Bebauungsplan Nr. 75 „Elisabeth Möstl“ – 2.Änderung – Grundsatzbeschluss;8. Bebauungsplan Nr. 65 „Rudolf Ganglberger“, Bebauungsplan Nr. 86 „A. Schätz“und Bebauungsplan Nr. 108 „Mühlbach“ – Aufhebung – Grundsatzbeschluss;9. Neubenennung einer Straße;10. Antrag der SPÖ gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Beschluss einer Resolution zum Bau eines Radweges entlang der Donau nachLinz;11. Antrag der GRÜNEN gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> schützt die Produktion gentechnikfreierLebensmittel;12. Antrag der GRÜNEN gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegendenMachbarkeitsstudie „Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicherFinanzierungsplan (inklusive schriftliche Zusagen der Behörden) über dieInvestitions- und Erhaltungskosten umgehend, jedoch vor Vergabe vonFremdaufträgen dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen ist;13. Allfälliges;14. 15 Minuten BürgerfragestundeDer Bürgermeister gibt bekannt, dass ein Dringlichkeitsantrag vorliegt. Es gehtum die Vergabe einer Mietwohnung in der Kürnbergstraße.Weiters teilt er mit, dass auf Grund des Mandatsverzichtes von Frau MargareteWeinbauer Nachwahlen notwendig sind.


Punkt 1BürgerfragestundeHerr Walter Wießmayer aus der Kapellenstraße möchte wissen, ob derGendarmerieposten <strong>Wilhering</strong> bestehen bleibt.Dazu sagt der Bürgermeister, dass ihm eine Auflösung nicht bekannt ist.Bundesminister Dr. Strasser hat auch die Erhaltung des Gendarmeriepostens,zumindest für diese Legislaturperiode, zugesichert. Es wird allerdings eineStandortverlegung geben.Punkt 2Berichte des Bürgermeisters‣ Die Wasserrechtsverhandlung für das Hochwasserschutzprojekt inDörnbach findet statt. Die Finanzierung wurde für 2005/2006 zugesichert.‣ Die Überlegungen für eine „WILIA “ Haltestelle im Bereich des Majorstöcklswurden in die Planung mit einbezogen.‣ Am 4. Juni lädt die Volksschule <strong>Wilhering</strong> ab 11:00 Uhr zu einer 100-Jahr-Feier ein.‣ Schreiben von Regierungsmitglieder:LH-Stv. Hiesl -für Güterweg Winkeln und Thalham ........................ € 16.800,00LR Ackerl -Zuschuss für EKIZ 2004 ............................................. € 6.500,00LH-Stv. DI Haider -Zuschuss für Sanierung des Tankstellenteiches ....... € 3.250,00‣ Die Feuerwehren haben einen überarbeiteten 5-Jahres-Plan vorgelegt.‣ Das Stift <strong>Wilhering</strong> bestätigte in einer Niederschrift die Mitbenützung derStifts- bzw. Gymnasialparkplätze durch die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.Diese Parkplätze werden für den Betrieb der Musikschule benötigt.Punkt 3Nachwahlen in Ausschüsse auf Grund des Mandatsverzichtes von FrauMargarete WeinbauerDer Bürgermeister teilt mit, dass Frau Margarete Weinbauer mit Wirkung vom1.4.2004 auf ihr <strong>Gemeinde</strong>ratsmandat und auf ihr Ersatzmandat verzichtet hat.


Weiters hat mit Schreiben vom 19.4.2004 Frau Birgit Pichler und mit Schreiben vom10.5.2004 Herr Siegfried Gruber die Berufung auf das frei gewordene Mandat nichtangenommen.Frau Pichler und Herr Gruber verbleiben aber als Ersatzmitglieder im <strong>Gemeinde</strong>rat.Die Nachfolge von Frau Margarete Weinbauer hat Frau Doris Dorfner angenommen.Die SPÖ gibt daher folgenden gültig unterfertigten Wahlvorschlag bekannt:a) Ausschuss für Schule Kinderbetreuung und Bildung:Ersatz: Frau GR Frauenberger Gabriele für Frau GR Weinbauer Margareteb) Ausschuss für Örtliche Umweltfragen:Frau GR Dorfner Doris für Frau GR Weinbauer Margaretec) Prüfungsausschuss:Frau GR Dorfner Doris für Frau GR Weinbauer Margareted) Kindergartenbeirat:Ersatz: Frau GR Dorfner Doris für Frau GR Weinbauer MargareteHerr Fraktionsobmann GR Dieter Habermann stellt denA n t r a g ,Die Wahlen per Akklamation durchzuführen.Beschluss: e i n s t i m m i g.A N T R A G :a) Ausschuss für Schule Kinderbetreuung und BildungErsatz: Frau GR Gabriele FrauenbergerBeschluss: e i n s t i m m i g (Fraktionswahl der SPÖ)b) Ausschuss für Örtliche UmweltfragenFrau GR Doris DorfnerBeschluss: e i n s t i m m i g (Fraktionswahl der SPÖ)c) PrüfungsausschussFrau GR Doris DorfnerBeschluss: e i n s t i m m i g (Fraktionswahl der SPÖ)d) KindergartenbeiratErsatz: Frau GR Doris DorfnerBeschluss: e i n s t i m m i g (Fraktionswahl der SPÖ)


Punkt 4Beschluss einer KanalordnungBericht durch die Obfrau des Umweltausschusses, Frau Vzbgm. Renate Kapl.Frau Vzbgm. Kapl verliest folgende Verordnung:V E R O R D N U N Gder Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>26</strong>.<strong>05.</strong>2004 mit der eine Kanalordnung für dasgemeindeeigene öffentliche Kanalnetz erlassen wird.Aufgrund des § 11 Abs. 2 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr.27/2001,wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> verordnet::§ 1AnwendungsbereichDiese Verordnung findet auf die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befindlichen Anschlüsse an dasvon der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> betriebene öffentliche Kanalnetz (im FolgendenKanalisation genannt) Anwendung.§ 2Einleitungsbedingungen(1) Die Bescheide über die wasserrechtliche Bewilligung der Ortskanalisation sindeinzuhalten.(2) Von den anschlusspflichtigen Objekten sind sämtliche häusliche Abwässer(Fäkal-, Wasch-, Bade- und Küchenabwässer) und je nach Entwässerungssystem(§ 3 Abs. 5) die Niederschlagswässer in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.(3) Allgemeine Grundsätze der Behandlung von Abwasser und Abwasserinhaltstoffenentsprechend der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung sindeinzuhalten.In die öffentliche Kanalisation dürfen nur Abwässer eingeleitet werden,• die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht stören,• die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung der Anlage nichtgefährden,• die die Abwasserbehandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigenund• die die Gewässer nicht nachteilig beeinflussen.(4) Der Einsatz von Anlagen zur Zerkleinerung von Küchenabfällen und derenEinbringung in die Kanalisation ist verboten.


(5) Die Abwässer sind in möglichst frischem Zustand, ohne Zwischenschaltung vonSenkgruben oder Hauskläranlagen, in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.§ 3Vorschriften für die Anschlussleitungen(1) Die Errichtung des Hausanschlusskanals hat unter Einhaltung und Beachtung derzum gegebenen Zeitpunkt gültigen Normen (z.B.: ÖNORM B 2501"Entwässerungsanlage für Gebäude und Grundstücke", EN 752 1-7"Entwässerungssystem außerhalb von Gebäuden", EN 1610 "Verlegung undPrüfung von Abwasserleitungen und -kanälen") zu erfolgen.(2) Die Einbindung des Hausanschlusskanals in die öffentliche Kanalisation hatprimär über ein Schachtbauwerk im Hauptkanal zu erfolgen, um die Zugänglichkeitfür Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Sollte dieEinbindung in den Hauptkanal über einen Abzweiger erfolgen, so ist jedenfalls einzugängiger Hausanschlussschacht im unmittelbaren Bereich der Grundstücksgrenzeerforderlich.Die Einbindung hat in Fließrichtung und in Höhe des Wasserspiegels beiTrockenwetter zu erfolgen.(3) Der Hauskanalanschluss wird vom öffentlichen Hauptkanal bis zur Grundgrenzedes anzuschließenden Objektes, jedoch nur auf öffentlichen Gut durch dieMarktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hergestellt. Die Abzweigleitung vom Hauptkanal, auchwenn von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> errichtet, bleibt im Eigentum desKanalbenützers.(4) Sollte aufgrund der Tiefenlage der öffentlichen Kanalisation ein Anschluss imfreien Gefälle nicht möglich sein, so ist auf eigene Kosten eineAbwasserhebeanlage herzustellen.(5) Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> behält sich vor für den Anschluss an die öffentlicheKanalisation nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Recourcen entsprechendeRetensionsmaßnahmen vorzuschreiben.(6) Eigentümer von zu entwässernden Objekten haben sich selbst gegen einenAbwasserrückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (z. B. durch die Errichtung vonRückstauverschlüssen) zu schützen.(7) Eine ausreichende Entlüftung der Abwasserleitungen im Objekt ist über Dachsicher zu stellen.(8) Die Reinwasserentwässerung der Grundstücke hat unter Berücksichtigung derAusführung der öffentlichen Kanalisation zu erfolgen:Mischsystem:Drainagewässer, Brunnenüberwässer und sonstige Reinwässer dürfen nicht indie Mischwasserkanäle eingeleitet werden.


Nicht oder nur gering verunreinigte Dachflächenwässer sind - soweit örtlichmöglich - dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zuüberlassen.Trennsystem:Drainagewässer, Brunnenüberwässer, sonstige Reinwässer und Niederschlagswässerdürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.Nicht oder nur gering verunreinigtes Niederschlagswasser ist soweit wie möglichdem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen.(9) Der Eigentümer der Hauskanalanlage hat die Fertigstellung - unter Nachweis derDichtheit (Dichtheitsattest) - der Baubehörde zu melden.Hinsichtlich der Herstellung der Hauskanalanlage ist das Einvernehmen mit denOrganen der <strong>Gemeinde</strong> anzustreben.(10) Hauskanalanlagen dürfen erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme derkommunalen Abwasserreinigungsanlage (Kläranlage und Kanal) an dieKanalisation angeschlossen(11) Zur Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation und zurTragung der Kosten des Anschlusses ist der Eigentümer des Objektesverpflichtet.§ 4Reinigung und Instandhaltung der Hauskanalanlagen und SenkgrubenDer Eigentümer einer Hauskanalanlage oder einer Senkgrube hat für dieordnungsgemäße Instandhaltung (Dichtheit), Wartung und regelmäßige Reinigungder Anlage zu sorgen.§ 5Auflassung bestehender Hauskläranlagen und SenkgrubenMit dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind bestehende Reinigungs- undSammelanlagen durch einen dauerhaften Verschluss der Abwasserzuleitung außerBetrieb zu nehmen. Die Anlagen sind zu entleeren, zu reinigen und mit nichtfaulfähigem Material aufzufüllen. Eine Weiterverwendung bestehender Anlagen (z.B.Regenwasserspeicher) hat den bautechnischen Anforderungen sowie denAnforderungen des Umweltschutzes und der Hygiene zu entsprechen und darfinsbesondere keine Gefährdung für Mensch und Tier darstellen.§ 6ÜberwachungDen Organen der <strong>Gemeinde</strong> ist der Zutritt zur Hauskanalanlage jederzeit undungehindert zu gewähren.


Frau Vzbgm. Kapl stellt denA n t r a g ,die Verordnung in vorliegender Form zu beschließen.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 5Verlängerung eines Vertrages mit dem Kompostierer Franz Höglinger –Einbeziehung des Abtransportes des Grünschnittes vom ASZBerichterstattung durch die Obfrau des Umweltausschusses, Frau Vzbgm. RenateKapl.In der letzten Umweltausschusssitzung wurden die hohen Transportkosten desStrauch- und Grünschnittes vom ASZ bis zur Kompostieranlage Höglingerbesprochen. Im Vorfeld wurden dazu Erkundigungen bzw. verschiedene Angeboteeingeholt.Das für die <strong>Gemeinde</strong> günstigste Angebot hat der Kompostierer, Herr FranzHöglinger, selbst gelegt. Er übernimmt die Organisation des Strauch- undGrünschnitttransportes vom ASZ zu seiner Kompostieranlage und verrechnet einenKubikmeterzuschlag von € 2,20. Diese Variante würde in etwa die Halbierung derbisherigen Transportkosten bedeuten.Weiters soll der Vertrag mit dem Landwirt Höglinger um weitere 10 Jahre verlängertwerden.Frau Vzbgm. Kapl stellt daher denA n t r a g ,folgende Zusatzvereinbarung, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde<strong>Wilhering</strong>, Linzer Straße 14, 4073 <strong>Wilhering</strong> und dem Landwirt Franz Höglinger,Mühlbachstraße 77, 4063 Hörsching, abzuschließen:Z U S A T Z V E R E I N B A R U N Güber die Kompostierung sämtlicher im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> anfallendenbiogenen Abfälle und sonstiger kompostierbarer Materialien,auf der Kompostieranlage Höglinger, Mühlbachstraße 77, 4063 Hörsching,abgeschlossen zwischen der MARKTGEMEINDE WILHERING, Linzer Straße 14,4073 <strong>Wilhering</strong>, einerseits und dem Landwirt Franz HÖGLINGER, Mühlbachstraße77, 4063 Hörsching, andererseits.


I.Festgehalten wird, dass mit Vereinbarung vom 18.<strong>05.</strong>1995 die Übernahmesämtlicher kompostierbarer Materialien von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> und derenEntgelte geregelt sind, welche nun auf weitere 10 Jahre verlängert wird. Ablauf derVertragsdauer ist somit am 31. Dezember 2014. Wobei die Bringung der Materialienzur Kompostieranlage von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> übernommen wurde.II.Es besteht nunmehr zwischen den Vertragsparteien Übereinstimmung, dass dieKompostieranlage Höglinger den Transport des Gras- und Strauchschnittes vomASZ <strong>Wilhering</strong> zur Kompostieranlage selbst übernimmt und dafür der Marktgemeinde<strong>Wilhering</strong> einen Transportzuschlag, wertgesichert so wie in der Vereinbarung unterPunkt IV d angeführt, in der Höhe von € 2,20 pro m³ in Rechnung stellt.Dabei ist es der Kompostieranlage freigestellt, ob sie den Transport selber oder voneiner anderen Firma durchführen lässt.III.Durch die Verständigung ihrerseits, welche unter der Nummer 0664 / 13 23 706 oder07221 / 722 95 erfolgen soll, wenn eine Mindestmenge von 20 m³ Strauchschnitt aufdem Sammelplatz im ASZ lagernd ist, wird unsererseits die Abholung mitSelbstbeladung und LKW veranlasst. Der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> bleibt esvorbehalten, den Strauch- und Grünschnitt auch selbst zur Kompostieranlage zubringen.IV.Die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung vom 28.<strong>05.</strong>1995 bleiben in ihrer Artund Umfang unverändert aufrecht.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 6Bebauungsplan Nr. 106 – Aufhebung – GrundsatzbeschlussBerichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GVManfred Winter.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 106 sowie die1. Änderung ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt südlich desGüterweges Winkeln im Bereich der Siedlungsstraßen Höhenweg und Straßerweg.Das Planungsgebiet umfasst 10 Bauparzellen, wovon bereits 5 verbaut sind. DieStraßengrundabtretung wurde bereits durchgeführt. Der Stammbebauungsplanstammt aus dem Jahre 1981 und entspricht nicht mehr einer zeitgemäßenBebauung.


Die rechtlichen Grundlagen sowie die Baugesinnung haben sich in den letzten 23Jahren massiv geändert. Der Bebauungsplan ist mit einer zeitgemäßen Bebauungnicht mehr vereinbar. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes gilt für die Bebauungdie OÖ. Bauordnung samt Nebengesetzen.Die Angelegenheit wurde am 13. Mai 2004 im Ausschuss für örtliche Raumplanungund Sport behandelt und wurde vorgeschlagen, den Bebauungsplan ersatzlosaufzuheben. Dies wird auch vom Ortsplaner, Herrn Arch. DI Dr. Englmair,befürwortet.Herr GR Mag. Dr. Hochleitner hält in seiner Wortmeldung fest, dass dieseAngelegenheit auch zu Grundsatzdiskussionen im Ausschuss geführt hat. Ausdiesem Grund möchte er die Gelegenheit nutzen und eine etwas genauereStellungnahme abgeben.Es ist unüblich, einen Bebauungsplan mit 10 Parzellen, auf denen nur 5 verbaut sind,aufzuheben und die Bauordnung wieder in Kraft zu setzen. Der Grund dieserAufhebung ist schlicht und einfach darin zu suchen, dass ein Hausbesitzer in diesemBereich entlang der Winkelnstrasse eine bis zu 3 m hohe Lärmschutzmauer errichtenmöchte. Und das, obwohl der <strong>Gemeinde</strong> keine ausreichenden und nachvollziehbarenGründe vorgelegt wurden.Es passieren dieses Straßenstück zwar nachweislich bis zu 1.100 PKW´s täglich,wahrscheinlich ist die Verkehrsbelastung auch in den Morgen- und Abendstundenetwas höher, es ist aber keine Grenzwertüberschreitung nachgewiesen. LautAuskunft des Landes Oö. sind dort in diesem Bereich Lärmgrenzen von 50 bis 60Dezibel in der Nacht zulässig. Eine Nachfrage hat ergeben, dass die Grenzwerte dortbei weitem nicht erreicht werden.Wenn man nun die Entwicklung der vergangenen Jahre verfolgt und sieht, wie z.B.entlang der Landesstraße in Dörnbach die Lärmschutzwände gewachsen sind, dannkann dies nicht die Vision für ein <strong>Wilhering</strong> wie wir uns das vorstellen sein. Ein<strong>Wilhering</strong> also, das man auf gut ausgebauten Straßen nur mehr zwischenLärmschutzwänden durchqueren kann. Wenn diese Entwicklung unterstützt wird,dann steht sie auch in krassem Gegensatz zu den Formulierungen im Leitbild derMarktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.Herr GR Mag. Dr. Hochleitner wird also dieser Aufhebung nicht zustimmen, da auchprivate Interessen vorgeschoben wurden.Der Bürgermeister antwortet, dass er die Formulierungen im Leitbild auch andersinterpretiert haben will. Es muss genauso die Möglichkeit geben, dass Menschensagen, sie können den Lärm und die Verkehrsentwicklung nicht mehr aushalten undsie wollen ihr Lebensumfeld so gestalten, dass sie hier ihre Gesundheit nichtgefährdet sehen und sich wohl fühlen.Weiters betont der Bürgermeister, dass es sehr wohl auch Menschen in unserer<strong>Gemeinde</strong> gibt, die hinter hohen Mauern leben, aber trotzdem dem Leitbildentsprechend stark am öffentlichen Leben in der <strong>Gemeinde</strong> teilnehmen und guteNachbarschaft pflegen.


Die Familie, die diese Lärmschutzwand errichten will, hat mittlerweile mitgeteilt, dassdie Mauer nirgends höher als 2,50 m wird. Auch wird diese Lärmschutzwand ohneirgendeinen Zuschuss aus eigenen Mitteln errichtet. Auch war bis jetzt dort einlebender Zaun, der mindestens eine Höhe von 3 m hatte. Diesen lebenden Zaun hatder Grundeigentümer entfernt und er wird auch die Lärmschutzwand so errichten,dass sich die Sichtverhältnisse für die Autofahrer dort verbessern.Herr GV Manfred Winter pflichtet Herrn GR Mag. Dr. Hochleitner insofern bei, dassman diese Abschottungen nach außen hin möglichst vermeiden sollte. Aufhebungenund Änderungen von Bebauungsplänen sind aber immer nur auf Grund individuellerAnträge geschehen. Es ergibt sich eben zwangsläufig die Situation, dass einzelneBauherrn mit Bebauungsplänen, die bereits sehr alt sind, nicht mehr zurechtkommen. Weiters wird heute nur die Aufhebung eines Bebauungsplanes und nichtdie Höhe einer Lärmschutzwand beschlossen.Was wiederum die Grenzwerte betrifft, beziehen sich diese nur darauf, obFörderungen gewährt werden können oder nicht. Wenn nun eine Lärmschutzwandaus privaten Mitteln errichtet wird und keine Förderungen in Anspruch genommenwerden, dann sind diese Grenzwerte auch nicht relevant.Herr GR Hohenbichler hält fest, dass es auch bereits im Ausschuss eine sehrinteressante Diskussion gegeben hat, dass aber die Mehrheit der Ausschussmitgliederden Antrag, so wie er vorliegt, unterstützt.Zusammenfassend wird von den Rednern festgehalten, dass man die Meinung desHerrn GR Mag. Dr. Hochleitner durchaus akzeptiert, dass aber der Wunsch nachErrichtung einer Lärmschutzmauer höher bewertet wird.Herr GV Winter stellt denA n t r a g ,den Grundsatzbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 106 zufassen.Beschluss: <strong>26</strong> JA-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen – Fraktion GRÜNE, Frau GRJosefine Richter, 1 Gegenstimme – Herr GR Mag. Dr. Hochleitner.Punkt 7Bebauungsplan Nr. 75 „Elisabeth Möstl“ – 2. Änderung – GrundsatzbeschlussBerichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GVManfred Winter.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 75 im Bereichder Grundstücke 628/2 – 8 und Grundstück 128/12, alle KG Schönering, zu ändern.Die gegenständlichen Grundstücke befinden sich beidseits der Siedlungsstraße „AmHang“ sowie südlich der Schlagstraße in der Ortschaft Edramsberg.


Die Familie Entmayr, Gewerbegasse 3, 4060 Leonding, hat die Marktgemeinde<strong>Wilhering</strong> ersucht, den Bebauungsplan für ihr Grundstück 628/6, KG Schönering, zuändern. Die Abänderung betrifft die Verschiebung der bebaubaren Fläche inRichtung Osten, die Aufhebung der Firstrichtung und Verringerung der Dachneigung.Ebenso soll hinsichtlich der Bauweise eine neue Formulierung in der Legendegewählt werden.Der Stammbebauungsplan stammt aus dem Jahre 1975. Dieser ist nicht mehrzeitgemäß und daher mit einer den heutigen Anforderungen entsprechendenBebauung vereinbar. Ebenso haben sich die rechtlichen Grundlagen (OO.Bauordnung samt Nebengesetzen) in den letzten Jahren massiv geändert.Der Ausschuss für örtliche Raumplanung und Sport der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>hat sich in seiner Sitzung vom 13. Mai 2004 mit der Problematik beschäftigt undvorgeschlagen, den Bebauungsplan für die gegenständlichen Grundstücke zuüberarbeiten. Eine Aufhebung des Bebauungsplanes ist auf Grund der Lage direktanschließend an ein Waldgrundstück und der im Flächenwidmungsplan fehlendenSchutzzonen nicht möglich.Herr GV Winter stellt denA n t r a g ,den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 8Bebauungsplan Nr. 65 „Rudolf Ganglberger“, Bebauungsplan Nr. 86 „A.Schätz“ und Bebauungsplan Nr. 108 „Mühlbach“ – Aufhebung –GrundsatzbeschlussBerichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GVManfred Winter.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, die Bebauungspläne Nr. 65, 86 und 108ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet umfasst die Siedlung "Brausmühlweg" inder Ortschaft Mühlbach westlich der Kürnberg-Landesstraße.Die Bebauungspläne umfassen 8 Einfamilienhaus-Parzellen, wovon bereits sechsmit einem Wohngebäude bebaut sind. Die Grundabtretung in das öffentliche Gutwurde bereits durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 65 stammt aus dem Jahre 1971,der Bebauungsplan Nr. 86 aus dem Jahre 1980 und der Bebauungsplan Nr. 108 ausdem Jahre 1983.Die rechtlichen Grundlagen und die Baugesinnung haben sich in den letztenJahrzehnten massiv geändert, so dass die Bebauungspläne teilweise nicht mehrvollziehbar sind. Nach Aufhebung der Bebauungspläne gilt für die Bebauung dergegenständlichen Grundstücke die Oö. Bauordnung samt Nebengesetzen.


Entlang des Mühlbachgerinnes wurde im Zuge der Erstellung des Flächenwidmungsplaneseine Freifläche (Ff*) sowie ein Grünzug verordnet. Dadurch wurdesichergestellt, dass auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes entsprechendeSchutzbereiche zum Mühlbach von einer Bebauung frei gehalten werden.Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheitbeschäftigt und vorgeschlagen, die gegenständlichen Bebauungspläne ersatzlosaufzuheben. Dies wird auch vom Ortsplaner, Herrn Arch. DI Dr. Hannes Englmair,befürwortet.Herr GV Winter stellt denA n t r a g ,den Grundsatzbeschluss für die Aufhebung zu fassen.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 9Neubenennung einer StraßeBerichterstattung durch den Obmann des Bauausschusses, Herrn GV Anton Lehner.Für die Stichstraße Kremaier, Parzelle 345/11, KG Dörnbach, wird eineStraßenbezeichnung benötigt. Der Bauausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hatsich in seiner Sitzung vom 12. Mai 2004 mit der Angelegenheit beschäftigt undeinstimmig vorgeschlagen, das Grundstück mit "Meischingerweg" zu bezeichnen.Herr GV Lehner stellt daher denA n t r a g,die Stichstraße mit "Meischingerweg" zu benennen.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 10Antrag der SPÖ gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990: Beschluss einerResolution zum Bau eines Radweges entlang der Donau nach Linz„Dieter Habermann <strong>Wilhering</strong>, am 11.<strong>05.</strong>04Am Weinberg 44073 <strong>Wilhering</strong>An den Bgm. LAbg. Mario MühlböckSehr geehrter Herr Bürgermeister


Bisher hat die EU-Kommission keine europaweit verbindlichen Regeln für diesogenannte „Koexistenz“ von gentechnisch veränderten und gentechnikfreienKulturen erlassen. Es wurden keine Haftungsregelungen und Vorschriften, wie undmit welchen Vorsichtsmaßnahmen die gentechnikfreie Produktion geschützt werdensoll, festgelegt. Damit hat sie den Streit um die Sicherung der gentechnikfreienProduktion den einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufgebürdet.Die sogenannte „Koexistenz“ läuft mittelfristig auf eine schleichende Kontaminierungsowohl der konventionellen als auch der biologischen Landwirtschaft hinaus.Leidtragende sind die Bäuerinnen und Bauern. Sie müssen im Falle einergentechnischen Kontamination ihrer Ernten nicht nur mit wirtschaftlichen Einbußenrechnen, sondern sich auch mit ihren Nachbarn, die Gentech-Pflanzen angebauthaben, vor Gericht auseinandersetzen.Trotz aller noch offenen Fragen auf EU-Ebene treibt die EU-Kommission dieVerfahren für die Zulassung von weiteren gentechnisch veränderten Produkten – obfür den Import, als Lebens- oder Futtermittel oder für den kommerziellen Anbau –weiter voran.Aus den bisherigen Erfahrungen in den USA, Kanada und GB verdichten sich u.a.folgende Probleme beim Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen: Auskreuzungen,besonders bei Raps; Gefährdung der gentechnikfreien Produktion von Biobetriebenund gentechnikfrei wirtschaftenden konventionellen Betrieben; steigendeAbhängigkeiten der Bäuerinnen und Bauern von wenigen Saatgut- undPestizidanbietern; hohe Folgekosten für LandwirtInnen und Gesellschaft durch hohenÜberwachungsaufwand; ungeklärte Risiken in den Bereichen Umwelt undGesundheit.Hinzu kommt, dass die große Mehrheit der KonsumentInnen, Bäuerinnen undBauern in Europa und insbesondere in Österreich kein Gen-Food will. Gentechnischveränderte Lebensmittel sind derzeit in der Lebensmittelverarbeitung und beimHandel nicht absetzbar. Um den großen Markt für gentechnikfreie Lebensmittel zuerhalten, ist deshalb besondere Sorgfalt zum Schutz der bislang gentechnikfreiproduzierten Landwirtschaft in Österreich nötig.Ungeachtet der noch offenen und zu klärenden Rechtsfragen im Zusammenhang mitdem Einsatz der Gentechnik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene (z.B. Haftung,Koexistenz) verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong>, die Wahl- und Entscheidungsfreiheit fürdie KonsumentInnen, Landwirte und Lebensmittelwirtschaft im Sinne einesumfassenden Schutzes der Qualität der landwirtschaftlichen Produkte und dertraditionellen Rechte zu wahren.Als Voraussetzung zur Sicherung der Wahlfreiheit ist die gentechnikfreie Produktionund insbesondere die Reinheit des Saatgutes durch geeignete Maßnahmen zuschützen. Ein gesellschaftlicher Dialog und eine breite Beteiligung der Öffentlichkeitbezüglich des Einsatzes der Agro-Gentechnik wird als notwendig erachtet und ist vonder <strong>Gemeinde</strong> zu fördern.Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:


• den Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in derhiesigen Landwirtschaft insbesondere über das Instrument der freiwilligenSelbstverpflichtung durch die in der <strong>Gemeinde</strong> tätigen Bäuerinnen und Bauernzu unterstützen• umgehend öffentliche Dialogveranstaltungen zu initiieren sowie Gespräche mitden landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Anbauverbänden sowie derAgrarwirtschaft aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam einenMaßnahmenkatalog zu entwickeln, um das Vorhandensein von gentechnischveränderten Organismen in Saatgut, Lebens- und Futtermitteln zu verhindern• sich dafür einzusetzen, dass Verunreinigungen durch gentechnischveränderte Organismen durch effiziente Kontrollen von Landes- undBundesbehörden festgestellt werden und die entsprechenden Mittel dafürbereitgestellt werden• für Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen im Verantwortungsbereich der<strong>Gemeinde</strong> sicherzustellen, dass gentechnikfreie Lebensmittel angebotenwerden• im Rahmen von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen der<strong>Gemeinde</strong> den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzenauszuschließen• einen Bericht vorzulegen, mit welchen Maßnahmen in der <strong>Gemeinde</strong><strong>Wilhering</strong> die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnischveränderte Lebensmittel sichergestellt wird• keinen Erprobungsanbau von gentechnisch manipulierten Organismen in der<strong>Gemeinde</strong> zuzulassen .<strong>Wilhering</strong>, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Da einige Punkte in diesem Antrag noch klärungsbedürftig sind, diese aber imgroßen Gremium des <strong>Gemeinde</strong>rates sicher nicht ausdiskutiert werden können,einigt man sich darauf, in einer nächsten Umweltausschusssitzung diese Problematikzu beraten.Frau Vzbgm. Kapl stellt denA n t r a g ,diesen Tagesordnungspunkt dem Umweltausschuss zur näheren Beratung zuzuweisenund das Ergebnis dem <strong>Gemeinde</strong>rat wieder vorzulegen.Beschluss: e i n s t i m m i g.


Punkt 12Antrag der GRÜNEN gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan(inklusive schriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- undErhaltungskosten umgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem<strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen istHerr GR Dkfm. Günter Narzt verliest folgenden Antrag der GRÜNEN:„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird aufgefordert, dass zur vorliegenden Machbarkeitsstudie„Umbau Majorstöckl“ ein schriftlicher, verbindlicher Finanzierungsplan (inklusiveschriftliche Zusagen der Behörden) über die Investitions- und Erhaltungskostenumgehend, jedoch vor Vergabe von Fremdaufträgen dem <strong>Gemeinde</strong>ratvorzulegen ist.Begründung: Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann nur auf Grund definitiver schriftlicher Zusagender zuständigen Behörden und einer definitiven Kostenplanung (Investitionskostenund Folgekosten) eine Zustimmung zum geplanten Umbaubeginn geben.<strong>Wilhering</strong>, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Bei der anschließenden Diskussion wird festgehalten, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstandnicht die im Antrag geforderten Möglichkeiten hat. Zuständiges Gremium für dieVergabe von Fremdaufträgen usw. ist ohnedies der <strong>Gemeinde</strong>rat. Alle in diesemAntrag geforderten Maßnahmen werden in den entsprechenden Ausschüssenvorbesprochen und dann dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung vorgelegt.Herr GR Dr. Hochleitner verweist nach längerer Wechselrede auf § 86 der GemO1990. Daraufhin zieht Herr GR Dkfm. Günter Narzt den Antrag der GRÜNEN zurück.Punkt 13AllfälligesDringlichkeitsantrag„Das unterfertige Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3 Oö. GemO1990 den Antrag, nachstehenden VerhandlungsgegenstandWohnungsvergabe in der Wohnanlage Kürnbergstraße 10/1In die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>26</strong>. Mai 2004 aufzunehmenund begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:


Die kurzfristig frei gewordene Wohnung im Haus Kürnbergstraße 10, 1.Stock(80,95 m²), müsste so rasch als möglich vergeben werden.Mario Mühlböck eh.Anton Lehner eh.“Herr GV Anton Lehner stellt folgendenA n t r a g :Auf Grund der Punktegleichheit erhält die Wohnung Herr Patrick Schlackl,Mühlbachstraße 15 a, 4073 <strong>Wilhering</strong>.Die nächste frei werdende Wohnung in dieser Größenordnung erhält die FamilieMetic Ana Venus, Kürnbergstraße 11, 4073 <strong>Wilhering</strong>.Beschluss: e i n s t i m m i g.‣ Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger gibt bekannt, dass am 29.6. um 16:00Uhr, die Budgetklausur am <strong>Gemeinde</strong>amt stattfindet.‣ Herr GR August Huemer bedankt sich, dass die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung imFeuerwehrzeughaus Edramsberg abgehalten wurde.Er gibt einen kurzen historischen Rückblick auf die Entwicklung derFeuerwehr Edramsberg und zeigt auch das älteste Ausstellungsstück desZeughauses.‣ Herr GR Dr. Franz Kremaier ersucht neuerlich, beim Spielplatz inDörnbach ein Ballfangnetz in Richtung des Wohnhauses Bühringer zuerrichten.Der Bürgermeister sagt dazu, dass dieses Ansuchen bereits mehrfachgeprüft wurde.Die Errichtung eines Ballfangnetzes verursacht aber unverhältnismäßighohe Kosten. Es ist daher geplant, wenn es platzmäßig möglich ist, dieTore in anderer Richtung aufzustellen, oder ein Tor zu entfernen.‣ Frau GR Josefine Richter ersucht, im Rahmen des Projektes „BetreubaresWohnen“ vor Errichtung der Wohnungen mit dem Bauträger in Verbindungzu treten.Sie hat gemeinsam mit Senioren in einer anderen <strong>Gemeinde</strong> eine solcheWohnanlage besucht und es haben sich sehr viele nützliche Aspekteaufgetan. Diese Erkenntnisse sollten bereits jetzt dem Bauträger mitgeteiltwerden.


Der Bürgermeister sagt dazu, dass im Kürze eine Bauverhandlungstattfinden wird, dass er aber diesem Ansinnen durchaus positiv gegenübersteht und mit dem Bauträger diesbezüglich noch Gespräche führen wird.‣ Herr GR Ing. Bernhard Spelitz ersucht, den Schaukasten bei der FähreOttensheim-<strong>Wilhering</strong> wieder mit einem Ortsplan zu bestücken.Dazu wird vom Amtsleiter festgehalten, dass im Zuge der momentan indiesem Bereich stattfindenden Bauarbeiten auch der gesamte Bereich vorder Fähre neu gestaltet wird.‣ Herr GR Mag. Dr. Ferdinand Hochleitner weist darauf hin, dass bis EndeFebruar nächsten Jahres die Baumaßnahmen beim REHA Zentrum fertiggestellt sein sollen.Er erinnert nun daran und appelliert, dass bis dahin auch die notwendigenBaumaßnahmen an der B129 durchgeführt werden. Die Zeit ist doch relativknapp und er bittet daher, keine Zeit unnötig verstreichen zu lassen.‣ Frau Vzbgm. Renate Kapl möchte wissen, ob bereits ein neuer Platz für diezu verlegende Skaterbahn gefunden wurde.Dazu wird bemerkt, dass eine Standortsuche sehr schwierig ist, weil durcheine Benützung der Skaterbahn doch eine erhebliche Lärmbelästigungentsteht. Es wird aber mit Grundeigentümern im Schöneringer Bereichgesprochen.‣ Keine weiteren Wortmeldungen.Punkt 14BürgerfragestundeKeine Wortmeldungen.Ende der Sitzung: 21:35 Uhr.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!