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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Hotelaufnahmevertrag</strong>I. Geltungsbereich1. Diese <strong>Geschäftsbedingungen</strong> gelten <strong>für</strong>Hotelaufnahmeverträge sowie alle <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gasterbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen desHotels.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in<strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> des Gastes oderdes Bestellers enthalten sind, fin<strong>den</strong> keine Anwendung,es sei <strong>den</strong>n, sie wer<strong>den</strong> vom Hotel ausdrücklichschriftlich anerkannt.II.Vertragsabschluss1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mitentsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein<strong>Hotelaufnahmevertrag</strong> (nachfolgend kurz „Vertrag“)zustande.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt einDritter die Buchung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gast vor, haftet er dem Hotelgegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast alsGesamtschuldner <strong>für</strong> alle Verpflichtungen aus demVertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärungdes Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jederBesteller verpflichtet, alle buchungsrelevantenInformationen, insbesondere diese <strong>Allgemeine</strong><strong>Geschäftsbedingungen</strong>, an <strong>den</strong> Gast weiterzuleiten.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenenZimmer sowie deren Nutzung zu anderen als derBeherbergung dienen<strong>den</strong> Zwecken, bedürfen dervorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.III.Leistungen, Preise, Zahlung1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchtenZimmer nach Maßgabe dieser <strong>Allgemeine</strong>n<strong>Geschäftsbedingungen</strong> bereitzuhalten und dievereinbarten Leistungen zu erbringen.2. Der Gast ist verpflichtet, die <strong>für</strong> die Zimmerüberlassungund die von ihm in Anspruch genommenen weiterenLeistungen gelten<strong>den</strong> bzw. vereinbarten Preise desHotels zu zahlen. Dies gilt auch <strong>für</strong> vom Gast oder vomBesteller veranlasste Leistungen und Auslagen desHotels gegenüber Dritten.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligegesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet derZeitraum zwischen Vertragsabschluss undVertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vomHotel allgemein <strong>für</strong> derartige Leistungen berechnetePreis, so kann dieses <strong>den</strong> vertraglich vereinbarten Preisangemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändertwer<strong>den</strong>, wenn der Gast nachträglich Änderungen derAnzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotelsoder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und dasHotel dem zustimmt.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohneAbzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug,wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit undZugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies giltgegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wennauf diese Folgen in der Rechnung besondershingewiesen wor<strong>den</strong> ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotelberechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen inHöhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. ImGeschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% überdem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt dieGeltendmachung eines höheren Scha<strong>den</strong>s vorbehalten.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hoteleine Mahngebühr von 5,00 erheben.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danacheine angemessene Vorauszahlung oderSicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe derVorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertragschriftlich vereinbart wer<strong>den</strong>. Das Hotel ist fernerberechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes imHotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einerZwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortigeZahlung zu verlangen.7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einerForderung des Hotels aufrechnen oder mindern.IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitigesRücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hatdas Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einerkonkret berechneten Entschädigung eineRücktrittspauschale geltend zu machen. DieRücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglichvereinbarten Preises <strong>für</strong> Übernachtungen mit oder ohneFrühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises <strong>für</strong>Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% desvertraglich vereinbarten Preises <strong>für</strong> Übernachtungen mitVollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweisfrei, dass dem Hotel kein Scha<strong>den</strong> oder der dem Hotelentstan<strong>den</strong>e Scha<strong>den</strong> niedriger als die geforderteEntschädigungspauschale ist.c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet,beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe desvertraglich vereinbarten Preises <strong>für</strong> die von dem Hotel zuerbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vondem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, wasdas Hotel durch anderweitige Verwendungen derHotelleistungen erwirbt.2. Die vorstehen<strong>den</strong> Regelungen über die Entschädigunggelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchteZimmer oder die gebuchten Leistungen ohne diesrechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.1


3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Optioneingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohneweitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hatdas Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung.Maßgeblich <strong>für</strong> die Rechtzeitigkeit derRücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. DerGast muss <strong>den</strong> Rücktritt schriftlich erklären.V. Rücktritt des Hotels1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nachZiffer IV Abs.2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfallsberechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertragzurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach <strong>den</strong>gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast aufRückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültigbestätigt.2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarteVorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binneneiner hier<strong>für</strong> gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotelebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grundvom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zuvertretende Umstände die Erfüllung des Vertragesunmöglich machen;• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabewesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Persondes Gastes oder des Zwecks, gebucht wer<strong>den</strong>;• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat,dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung <strong>den</strong>reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oderdas Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeitgefähr<strong>den</strong> kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.Organisationsbereich des Hotels zuzurechnenist;• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäßZiffer II Abs. 3 vorliegt;• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;• das Hotel von Umstän<strong>den</strong> Kenntnis erlangt, dasssich die Vermögensverhältnisse des Gastes nachVertragabschluss wesentlich verschlechtert haben,insbesondere wenn der Gast fällige Forderungendes Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichendeSicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüchedes Hotels gefährdet erscheinen;• der Gast über sein Vermögen einen Antrag aufEröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eineeidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnungabgegeben, ein außergerichtlichesder Schul<strong>den</strong>regulierung dienendes Verfahreneingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen desGastes eröffnet oder die Eröffnung desselbenmangels Masse oder aus sonstigen Grün<strong>den</strong>abgelehnt wird.4. Das Hotel hat <strong>den</strong> Gast von der Ausübung desRücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zusetzen.5. In <strong>den</strong> vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht keinAnspruch des Gastes auf Scha<strong>den</strong>sersatz.VI. An- und Abreise1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellungbestimmter Zimmer, es sei <strong>den</strong>n, das Hotel hat dieBereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr desvereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hatkeinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zunehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätereAnkunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht,gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zuvergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprücheherleiten kann. Dem Hotel steht insoweit einRücktrittsrecht zu.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotelspätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zustellen. Danach kann das Hotel über <strong>den</strong> ihm dadurchentstehen<strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> hinaus <strong>für</strong> die zusätzlicheNutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr <strong>den</strong>Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast stehtes frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oderein wesentlich niedrigerer Scha<strong>den</strong> entstan<strong>den</strong> ist.VII.Haftung des Hotels, Verjährung1. Sollten Störungen oder Mängel an <strong>den</strong> Leistungen desHotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzüglicheRüge des Kun<strong>den</strong> bemühen, <strong>für</strong> Abhilfe zu sorgen.Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotelanzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung desvertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.2. Das Hotel haftet nach <strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen<strong>für</strong> alle Schä<strong>den</strong> aus der Verletzung von Leben, Körperund Gesundheit.3. Das Hotel haftet <strong>für</strong> leicht fahrlässig verursachtesonstige Schä<strong>den</strong> nur dann, wenn diese auf dieVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einerKardinalpflicht in einer <strong>den</strong> Vertragszweck gefähr<strong>den</strong><strong>den</strong>Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist dieHaftung auf <strong>den</strong> vorhersehbaren vertragstypischenScha<strong>den</strong> begrenzt.4. Bei sonstigen Schä<strong>den</strong> ist die Haftung des Hotelsdarüber hinaus <strong>für</strong> je<strong>den</strong> Scha<strong>den</strong>sfall im einzelnen undalle Scha<strong>den</strong>sfälle aus und im Zusammenhang mit <strong>den</strong>vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 2.557.000,00 <strong>für</strong> Sachschä<strong>den</strong> und auf max. 52.000,00 <strong>für</strong> Vermögensschä<strong>den</strong> begrenzt. DieHaftungsbegrenzung und –ausschlüsse gelten nicht,falls die sonstigen Schä<strong>den</strong> auf einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seinergesetzlichen Vertreter oder leiten<strong>den</strong> Angestelltenberuhen.5. Die vorstehen<strong>den</strong> Haftungsbeschränkungen gelten <strong>für</strong>alle Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche unabhängig von derenRechtsgrund einschließlich von Ansprüchen ausunerlaubter Handlung. Die vorstehen<strong>den</strong>Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaigerScha<strong>den</strong>sersatzansprüche eines Gastes gegenMitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie geltennicht in <strong>den</strong> Fällen einer Haftung <strong>für</strong> einen Mangel nachÜbernahme einer Garantie <strong>für</strong> die Beschaffenheit einerSache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenenFehlern oder bei Personenschä<strong>den</strong>.2


6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gastnach <strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zumHundertfachen des Beherbergungspreises, höchstensjedoch bis zu 3.500,00. Für Wertgegenstände(Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf 800,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafeaufbewahrt wer<strong>den</strong>, sind bis zu einem Höchstwert von 25.600,00 versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieserMöglichkeit Gebrauch zu machen. DieHaftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nichtunverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeigeerstattet.7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oderauf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zurVerfügung gestellt wird, kommt dadurch keinVerwahrungsvertrag zustande. Es besteht keineÜberwachungspflicht des Hotels. Bei Abhan<strong>den</strong>kommenoder Beschädigung auf dem Hotelgrundstückabgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und derenInhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seinegesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfennicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertretenhaben. In diesem Falle muss der Scha<strong>den</strong> spätestensbeim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber demHotel geltend gemacht wer<strong>den</strong>.8. Weckaufträge wer<strong>den</strong> vom Hotel mit größter Sorgfaltausgeführt. Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche, außer wegengrober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.9. Nachrichten, Post und Warensendungen <strong>für</strong> Gästewer<strong>den</strong> mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt dieZustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegenEntgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrageauch <strong>für</strong> Fundsachen. Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche, außerwegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sindausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nachspätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unterBerechnung einer angemessenen Gebühr dievorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zuübergeben.10. Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche des Gastes verjährenspätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, inwelchem der Gast Kenntnis von dem Scha<strong>den</strong> erlangt,bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nachdrei Jahren vom Zeitpunkt des schädigen<strong>den</strong> Ereignissesan. Dies gilt nicht <strong>für</strong> die Haftung von Schä<strong>den</strong> aus derVerletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheitsowie <strong>für</strong> sonstige Schä<strong>den</strong>, die auf einer vorsätzlichenund grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, einesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen desHotels beruhen.VIII. Schlussbestimmungen1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, derAntragsannahme oder dieser <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong>die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. EinseitigeÄnderungen oder Ergänzungen durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> sindunwirksam.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch <strong>für</strong> Scheck- undWechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehrder Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurtam Main. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinenGerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand derSitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagenund sonstige gerichtliche Verfahren auch amallgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zumachen.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n<strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> die Hotelaufnahmeunwirksam oder nichtig sein oder wer<strong>den</strong>, so wirddadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichenVorschriften.Stand: März 20023

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