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LRS - Heinrich-von-Gagern-Gymnasium

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Schritt 3:Halbjährlich wird der Leistungsfortschrittzwischen dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner und denFachlehrern kommuniziert (DB, Notenkonferenzoder Umlaufverfahren), jedes Jahr soll derFörderplan in Abstimmung mit dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner an den Leistungsfortschrittangeglichen werden.Hierfür muss auch nachgewiesen werden, dassneben der schulischen zusätzlich eine häuslicheFörderung stattfindet.C) Prozedere für ältere Schüler:Schritt 1:Ein Fachlehrer erkennt eine eventuelle Lese-Rechtschreibschwierigkeit. Für einen Förderplanund eventuellen Nachteilsausgleich muss derSchüler einen diagnostischen Test vorlegen.Schritt 2:Zusammen mit dem <strong>LRS</strong>-Beauftragten wird einFörderplan erstellt, der mit allen Fachlehrern imRahmen einer Dienstbesprechung oder imUmlaufverfahren, aber auch mit den Elternbesprochen wird.Schritt 3:Halbjährlich wird der Leistungsfortschrittzwischen dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner und denFachlehrern kommuniziert (DB, Notenkonferenzoder Umlaufverfahren), jedes Jahr soll derFörderplan in Abstimmung mit dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner an den Leistungsfortschrittangeglichen werden.Hierfür muss auch nachgewiesen werden, dassneben der schulischen zusätzlich eine häuslicheFörderung stattfindet.D) Ende der FörderungSpätestens bis zum Eintritt in die Oberstufesollte die individuelle Förderung abgeschlossensein. Im Abitur müssen der Vergleichbarkeithalber einheitliche Bewertungskriterien gelten.Nur in besonderen Härtefällen kann einNachteilsausgleich bzw. Notenschutz genehmigtwerden, der allerdings im Abiturzeugnisvermerkt sein muss (Antrag beim Schulamt nachBeratung durch <strong>LRS</strong>-Beauftragen an der Schule).C) Fördermaßnahmen (nach §4 der VOLRR)- Literaturtipps für spezielle Förderung andie Eltern- Die Schule wird einen speziellenFörderkurs, dessen Besuch für dieentsprechenden Schüler verpflichtendist, einrichten, sofern genügendLehrkräfte zur Verfügung stehen und dieMöglichkeiten im G8-Stundenplangegeben sind.D) Nachteilsausgleich (nach § 6 der VOLRR) /Leistungsbewertung (nach § 7 der VOLRR)Fachlehrer und <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner legen jenach Schweregrad der Schwierigkeit imindividuellen Förderplan den Nachteilsausgleichund die eventuelle Abweichung in derLeistungsbewertung fest.Denkbar sind:Nachteilsausgleich- Ausweitung der Arbeitszeiten, z.B. derKlassenarbeiten (sofern möglich)- Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen(Hilfen können beim <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner eingeholt werden.)Leistungsbewertung- stärkere Gewichtung der mündlichenLeistung (v.a. in Deutsch und in denFremdsprachen)- Verzicht auf die Bewertung der LeseundRechtschreibleistung- Verzicht der Bewertung derRechtschreibleistung in Klassenarbeiten- Nutzung des pädagogischenErmessensspielraumesStand: August 2010* z.B. kostenlos bei Sozialpädiatrisches Zentrum, www.spz-frankfurt.de, Theobald-Christ-Str. 6 oderkostenpflichtig bei ILT - Institut für Legastheniker-Therapie (Gervinusstr. 5-7, 60322 Frankfurt)** Hessisches Kultusministerium (Hrsg.) (2007): Handreichung zur Umsetzung der Verordnung VOLRRvom 18.05.2006.

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