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LRS - Heinrich-von-Gagern-Gymnasium

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Schulinternes Konzept zur Förderung<strong>von</strong> Schülerinnen und Schülern mitbesonderen Schwierigkeiten imLesen und Rechtschreiben<strong>Heinrich</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Gagern</strong>-<strong>Gymnasium</strong>Altsprachliches <strong>Gymnasium</strong> mit neusprachlichem ZweigBernhard-Grzimek-Allee 6-8, 60316 FrankfurtA) Erlasslage:Beschluss der KMK vom 4.12.2003 i.d.F. vom15.11.2007 sowie - darauf aufbauend -Verordnung über die Förderung <strong>von</strong>Schülerinnen und Schülern mit besonderenSchwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreibenoder Rechnen (VOLRR) vom 18.5.2006.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,„dass die Diagnose und die darauf aufbauendeBeratung und Förderung der Schülerinnen undSchüler mit besonderen Schwierigkeiten imLesen und Rechtschreiben zu den Aufgaben derSchule gehören“ (ABl. 1/08, S.5, § 2 Abs. 1 derVOLRR).Die Eltern sollten jedoch immer auch daraufhingewiesen werden, dass die „pädagogische,psychologische und medizinische Forschung aufdiesem Gebiet (..) kontrovers (ist) und (..) vieleFragen nicht abschließend geklärt (hat)“(ebenda) und dass es damit also kein„Allheilmittel“ zur Aufhebung derSchwierigkeiten gibt. Unsere Schule stützt sichauf gängige Methoden zur Diagnose undFörderung, eine Unterstützung durch dasElternhaus ist jedoch unbedingt erforderlich.Da selbst einer regelmäßig fortgebildetenLehrkraft die speziellen Kenntnisse zur Diagnoseeiner Lese-Rechtschreibschwäche oder <strong>von</strong>Legasthenie fehlen, muss sich die Schule lautVOLRR auf die Feststellung <strong>von</strong> Lese- undRechtschreibschwierigkeiten beschränken. Zurweiteren Diagnose können die Eltern anspezielle Diagnosezentren* verwiesen werden.Dies gilt auch für die spezielle Förderung. Inbesonders gravierenden Fällen sollten die Elternauf die Möglichkeit <strong>von</strong> Therapiezentren* undauf eine fachärztliche oder psychologischeUntersuchung (nach § 2 Abs. 2 der VOLRR)hingewiesen werden.Neu ist, dass die Feststellung einer Lese-Rechtschreibschwierigkeit seitens der Schule alsGrundlage für Fördermaßnahmen,Nachteilsausgleich und mögliche Änderungen inder Leistungsbewertung ausreicht. Es muss keinZertifikat mehr <strong>von</strong> einer Diagnoseeinrichtungvorliegen!An der Schule gibt es, wie in § 4 der VOLRRfestgelegt, eine in diesem Bereich fachlichqualifizierte Lehrkraft als Ansprechpartner,allerdings sind für die Feststellung <strong>von</strong> LeseundRechtschreibschwierigkeiten die Fachkräfteund die Klassenkonferenz zuständig (vgl.Handreichung**, S. 7). Die Fachkräfteformulieren in Zusammenarbeit mit demAnsprechpartner Förderpläne (nach § 4 derVOLRR), in denen Fördermaßnahmen (nach § 3der VOLRR) festgelegt werden.B) Prozedere für alle Schüler der 5. Klassen:Schritt 1Grundsätzlich werden ab dem Schuljahr 2008/9alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassegetestet, sodass die betroffenen Kinder einefrühzeitige Förderung erhalten. Um zugarantieren, dass die grundlegendenRechtschreibfähigkeiten im Deutschunterrichtthematisiert wurden, soll der Test erst vor denHerbstferien oder kurz nach den Herbstferiendurchgeführt werden. Die quantitativeAuswertung übernehmen die Deutschlehrer, fürdie qualitative Auswertung werden die Testsder Schüler mit Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit an den <strong>LRS</strong>-Beauftragen weitergegeben.Die Eltern tragen die Testgebühr <strong>von</strong> ca. 1,20 €pro Test, der zu Beginn des Schuljahres inAbsprache mit den Deutschlehrern und dem<strong>LRS</strong>-Beauftragten bei der Testzentrale bestelltwird.Schritt 2:Zusammen mit dem <strong>LRS</strong>-Beauftragten wird einFörderplan erstellt, der mit allen Fachlehrern imRahmen einer Dienstbesprechung oder imUmlaufverfahren, aber auch mit den Elternbesprochen wird.


Schritt 3:Halbjährlich wird der Leistungsfortschrittzwischen dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner und denFachlehrern kommuniziert (DB, Notenkonferenzoder Umlaufverfahren), jedes Jahr soll derFörderplan in Abstimmung mit dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner an den Leistungsfortschrittangeglichen werden.Hierfür muss auch nachgewiesen werden, dassneben der schulischen zusätzlich eine häuslicheFörderung stattfindet.C) Prozedere für ältere Schüler:Schritt 1:Ein Fachlehrer erkennt eine eventuelle Lese-Rechtschreibschwierigkeit. Für einen Förderplanund eventuellen Nachteilsausgleich muss derSchüler einen diagnostischen Test vorlegen.Schritt 2:Zusammen mit dem <strong>LRS</strong>-Beauftragten wird einFörderplan erstellt, der mit allen Fachlehrern imRahmen einer Dienstbesprechung oder imUmlaufverfahren, aber auch mit den Elternbesprochen wird.Schritt 3:Halbjährlich wird der Leistungsfortschrittzwischen dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner und denFachlehrern kommuniziert (DB, Notenkonferenzoder Umlaufverfahren), jedes Jahr soll derFörderplan in Abstimmung mit dem <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner an den Leistungsfortschrittangeglichen werden.Hierfür muss auch nachgewiesen werden, dassneben der schulischen zusätzlich eine häuslicheFörderung stattfindet.D) Ende der FörderungSpätestens bis zum Eintritt in die Oberstufesollte die individuelle Förderung abgeschlossensein. Im Abitur müssen der Vergleichbarkeithalber einheitliche Bewertungskriterien gelten.Nur in besonderen Härtefällen kann einNachteilsausgleich bzw. Notenschutz genehmigtwerden, der allerdings im Abiturzeugnisvermerkt sein muss (Antrag beim Schulamt nachBeratung durch <strong>LRS</strong>-Beauftragen an der Schule).C) Fördermaßnahmen (nach §4 der VOLRR)- Literaturtipps für spezielle Förderung andie Eltern- Die Schule wird einen speziellenFörderkurs, dessen Besuch für dieentsprechenden Schüler verpflichtendist, einrichten, sofern genügendLehrkräfte zur Verfügung stehen und dieMöglichkeiten im G8-Stundenplangegeben sind.D) Nachteilsausgleich (nach § 6 der VOLRR) /Leistungsbewertung (nach § 7 der VOLRR)Fachlehrer und <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner legen jenach Schweregrad der Schwierigkeit imindividuellen Förderplan den Nachteilsausgleichund die eventuelle Abweichung in derLeistungsbewertung fest.Denkbar sind:Nachteilsausgleich- Ausweitung der Arbeitszeiten, z.B. derKlassenarbeiten (sofern möglich)- Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen(Hilfen können beim <strong>LRS</strong>-Ansprechpartner eingeholt werden.)Leistungsbewertung- stärkere Gewichtung der mündlichenLeistung (v.a. in Deutsch und in denFremdsprachen)- Verzicht auf die Bewertung der LeseundRechtschreibleistung- Verzicht der Bewertung derRechtschreibleistung in Klassenarbeiten- Nutzung des pädagogischenErmessensspielraumesStand: August 2010* z.B. kostenlos bei Sozialpädiatrisches Zentrum, www.spz-frankfurt.de, Theobald-Christ-Str. 6 oderkostenpflichtig bei ILT - Institut für Legastheniker-Therapie (Gervinusstr. 5-7, 60322 Frankfurt)** Hessisches Kultusministerium (Hrsg.) (2007): Handreichung zur Umsetzung der Verordnung VOLRRvom 18.05.2006.

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