Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit - PVD Pflegedienst ...
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Foto: Piet_Oberau - Fotolia<br />
Pflegewelt<br />
Mehr finanzielle Förderung und Flexibilität<br />
in der Pflege<br />
Ab 2013 gibt es verbesserte Leistungen für Pflegeversicherte<br />
Gute Nachrichten gibt es ab Januar 2013 für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.<br />
Das vom Bundesministerium für <strong>Gesundheit</strong> unter der Leitung des <strong>Gesundheit</strong>sministers<br />
Daniel Bahr Ende März erarbeitete Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung<br />
(PNG) tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Pflegebedürftige und Angehörige werden <strong>durch</strong> das PNG entlastet<br />
Pflege soll flexibler werden und sich den<br />
Bedürfnissen der Pflegebedürftigen anpassen.<br />
Mit dem Gesetz soll ab Januar 2013<br />
künftig zielgerichteter auf <strong>die</strong> Bedürfnisse<br />
von demenzkranken Menschen eingegangen<br />
werden: beispielsweise dürfen neben<br />
Grundleistungen und hauswirtschaftlicher<br />
Versorgung ab Januar 2013 auch spezielle<br />
Leistungen in der Betreuung in Anspruch<br />
genommen werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Patienten in<br />
ihrer aktuellen Situation unterstützen.<br />
Pflegegelder und Sachleistungen<br />
ändern sich<br />
In finanzieller Hinsicht ändert sich<br />
zunächst einmal <strong>die</strong> Höhe der Pflegegelder<br />
und der Pflegesachleistungen. Ein Demenzkranker<br />
erhält ohne Pflegestufe ein Pflegegeld<br />
von 120 Euro oder eine Pflegesachleistung<br />
von bis zu 225 Euro. In Pflegestufe 1<br />
bekommt man in Zukunft ein Pflegegeld<br />
von 305 Euro oder eine Pflegesachleistung<br />
in Höhe von 665 Euro. In der zweiten Pflegestufe<br />
steigt der Betrag des Pflegegeldes<br />
auf 525 Euro. Auch <strong>die</strong> Zahl der Pflegesachleistung<br />
für einen Demenzkranken in<br />
zweiter Pflegestufe erhöht sich von 1100<br />
auf 1250 Euro. Eine weitere Neuerung<br />
kommt vor allem den Angehörigen eines<br />
4 l Pflegefreund 2/12<br />
Pflegebedürftigen zugute: <strong>die</strong>se können<br />
sich künftig leichter eine Auszeit nehmen,<br />
da trotzdem der halben Pflegegeldbetrag<br />
weitergezahlt wird.<br />
Pflegegeld oder Sachleistungen für Demenzkranke<br />
ohne Pflegestufe<br />
120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro Pflegesachleistungen<br />
zusätzlich zu den Leistungen nach § 45b (Zusatzleistungen<br />
bei eingeschränkter Alltagskompetenz).<br />
Höhere Leistungen für Demenzkranke<br />
in den Pflegestufen I und II<br />
Pflegestufe Sachleistungen Pflegegeld<br />
I bis zu 665 Euro 305 Euro<br />
II 1250 Euro 525 Euro<br />
Pflegegeld bei Kurzzeit-/Verhinderungspflege<br />
Während pflegende Angehörige verhindert sind, wird<br />
zusätzlich zu den Leistungen der Verhinderungs oder<br />
Kurzzeitpflege <strong>die</strong> Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.<br />
Förderung ambulant betreuter Wohngruppen<br />
Pflegebedürftige in Wohngruppen erhalten einen<br />
Zuschlag von 200 Euro Sachleistungen monatlich. Es<br />
gibt einen Gründungszuschuss für ambulant betreute<br />
Förderung von Selbsthilfegruppen<br />
Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung<br />
sollen stärker gefördert werden.<br />
Meist vereinfacht es <strong>die</strong> Situation<br />
der pflegenden Angehörigen, wenn man<br />
sich mit weiteren Betroffenen austauschen<br />
und von deren Erfahrung selbst<br />
profitieren kann. Das PNG sieht vor, für<br />
Selbsthilfegruppen im Bereich der Pflegeversicherung<br />
10 Cent pro Versicherten<br />
und Jahr bereitzustellen.<br />
Wohngruppen für Senioren werden<br />
finanziell unterstützt. Jeder WG-Mitbewohner<br />
bekommt künftig bei Gründung einer<br />
Wohngruppe einmalig 2500 Euro. Aufgrund<br />
des höheren organisatorischen Aufwands<br />
werden zusätzlich 200 Euro monatlich<br />
an jeden pflegebedürftigen Bewohner<br />
einer Wohngemeinschaft gezahlt.<br />
Des Weiteren soll <strong>die</strong> private Vorsorge<br />
gefördert werden. Diese Maßnahme unterstützt<br />
Bürger bei der eigenverantwortlichen<br />
Vorsorge für den Fall, dass sie pflegebedürftig<br />
werden, mit jährlich 60 Euro. Damit <strong>die</strong><br />
vorgesehenen Leistungen bis Ende des<br />
Jahres 2015 allerdings verbessert werden<br />
können, ist nach SGB XI eine Anhebung<br />
um 0,1 Beitragspunkte in der Pflegeversicherung<br />
notwendig. y<br />
Neue Leistungen und Änderungen im Überblick<br />
Wohngemeinschaften von 2500 Euro pro Person (maximal<br />
10 000 Euro pro Wohngemeinschaft). Die Fördersumme<br />
beträgt insgesamt 30 Millionen Euro. Diese<br />
Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2015.<br />
Mehr Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen<br />
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können künftig<br />
bestimmte Zeitvolumen für Betreuungsleistungen<br />
wie Vorlesen oder Spazierengehen nutzen. Mit den<br />
Pflege<strong>die</strong>nsten können sie <strong>die</strong> Leistungen für das<br />
Zeitkontingent verhandeln.<br />
Spezialisierte Betreuungs<strong>die</strong>nste<br />
In geeigneten Modellvorhaben soll überprüft werden,<br />
ob spezialisierte Betreuungs<strong>die</strong>nste adäquate Leistungen<br />
für <strong>die</strong> besonderen Bedürfnisse demenzkranker<br />
Pflegebedürftiger erbringen können.<br />
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann 2013<br />
und 2014 solche Modellvorhaben mit bis zu fünf Millionen<br />
Euro aus Mitteln des Ausgleichfonds der Pflegeversicherung<br />
fördern.