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Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit - PVD Pflegedienst ...

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Foto: Piet_Oberau - Fotolia<br />

Pflegewelt<br />

Mehr finanzielle Förderung und Flexibilität<br />

in der Pflege<br />

Ab 2013 gibt es verbesserte Leistungen für Pflegeversicherte<br />

Gute Nachrichten gibt es ab Januar 2013 für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.<br />

Das vom Bundesministerium für <strong>Gesundheit</strong> unter der Leitung des <strong>Gesundheit</strong>sministers<br />

Daniel Bahr Ende März erarbeitete Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung<br />

(PNG) tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Pflegebedürftige und Angehörige werden <strong>durch</strong> das PNG entlastet<br />

Pflege soll flexibler werden und sich den<br />

Bedürfnissen der Pflegebedürftigen anpassen.<br />

Mit dem Gesetz soll ab Januar 2013<br />

künftig zielgerichteter auf <strong>die</strong> Bedürfnisse<br />

von demenzkranken Menschen eingegangen<br />

werden: beispielsweise dürfen neben<br />

Grundleistungen und hauswirtschaftlicher<br />

Versorgung ab Januar 2013 auch spezielle<br />

Leistungen in der Betreuung in Anspruch<br />

genommen werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Patienten in<br />

ihrer aktuellen Situation unterstützen.<br />

Pflegegelder und Sachleistungen<br />

ändern sich<br />

In finanzieller Hinsicht ändert sich<br />

zunächst einmal <strong>die</strong> Höhe der Pflegegelder<br />

und der Pflegesachleistungen. Ein Demenzkranker<br />

erhält ohne Pflegestufe ein Pflegegeld<br />

von 120 Euro oder eine Pflegesachleistung<br />

von bis zu 225 Euro. In Pflegestufe 1<br />

bekommt man in Zukunft ein Pflegegeld<br />

von 305 Euro oder eine Pflegesachleistung<br />

in Höhe von 665 Euro. In der zweiten Pflegestufe<br />

steigt der Betrag des Pflegegeldes<br />

auf 525 Euro. Auch <strong>die</strong> Zahl der Pflegesachleistung<br />

für einen Demenzkranken in<br />

zweiter Pflegestufe erhöht sich von 1100<br />

auf 1250 Euro. Eine weitere Neuerung<br />

kommt vor allem den Angehörigen eines<br />

4 l Pflegefreund 2/12<br />

Pflegebedürftigen zugute: <strong>die</strong>se können<br />

sich künftig leichter eine Auszeit nehmen,<br />

da trotzdem der halben Pflegegeldbetrag<br />

weitergezahlt wird.<br />

Pflegegeld oder Sachleistungen für Demenzkranke<br />

ohne Pflegestufe<br />

120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro Pflegesachleistungen<br />

zusätzlich zu den Leistungen nach § 45b (Zusatzleistungen<br />

bei eingeschränkter Alltagskompetenz).<br />

Höhere Leistungen für Demenzkranke<br />

in den Pflegestufen I und II<br />

Pflegestufe Sachleistungen Pflegegeld<br />

I bis zu 665 Euro 305 Euro<br />

II 1250 Euro 525 Euro<br />

Pflegegeld bei Kurzzeit-/Verhinderungspflege<br />

Während pflegende Angehörige verhindert sind, wird<br />

zusätzlich zu den Leistungen der Verhinderungs­ oder<br />

Kurzzeitpflege <strong>die</strong> Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.<br />

Förderung ambulant betreuter Wohngruppen<br />

Pflegebedürftige in Wohngruppen erhalten einen<br />

Zuschlag von 200 Euro Sachleistungen monatlich. Es<br />

gibt einen Gründungszuschuss für ambulant betreute<br />

Förderung von Selbsthilfegruppen<br />

Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung<br />

sollen stärker gefördert werden.<br />

Meist vereinfacht es <strong>die</strong> Situation<br />

der pflegenden Angehörigen, wenn man<br />

sich mit weiteren Betroffenen austauschen<br />

und von deren Erfahrung selbst<br />

profitieren kann. Das PNG sieht vor, für<br />

Selbsthilfegruppen im Bereich der Pflegeversicherung<br />

10 Cent pro Versicherten<br />

und Jahr bereitzustellen.<br />

Wohngruppen für Senioren werden<br />

finanziell unterstützt. Jeder WG-Mitbewohner<br />

bekommt künftig bei Gründung einer<br />

Wohngruppe einmalig 2500 Euro. Aufgrund<br />

des höheren organisatorischen Aufwands<br />

werden zusätzlich 200 Euro monatlich<br />

an jeden pflegebedürftigen Bewohner<br />

einer Wohngemeinschaft gezahlt.<br />

Des Weiteren soll <strong>die</strong> private Vorsorge<br />

gefördert werden. Diese Maßnahme unterstützt<br />

Bürger bei der eigenverantwortlichen<br />

Vorsorge für den Fall, dass sie pflegebedürftig<br />

werden, mit jährlich 60 Euro. Damit <strong>die</strong><br />

vorgesehenen Leistungen bis Ende des<br />

Jahres 2015 allerdings verbessert werden<br />

können, ist nach SGB XI eine Anhebung<br />

um 0,1 Beitragspunkte in der Pflegeversicherung<br />

notwendig. y<br />

Neue Leistungen und Änderungen im Überblick<br />

Wohngemeinschaften von 2500 Euro pro Person (maximal<br />

10 000 Euro pro Wohngemeinschaft). Die Fördersumme<br />

beträgt insgesamt 30 Millionen Euro. Diese<br />

Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2015.<br />

Mehr Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen<br />

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können künftig<br />

bestimmte Zeitvolumen für Betreuungsleistungen<br />

wie Vorlesen oder Spazierengehen nutzen. Mit den<br />

Pflege<strong>die</strong>nsten können sie <strong>die</strong> Leistungen für das<br />

Zeitkontingent verhandeln.<br />

Spezialisierte Betreuungs<strong>die</strong>nste<br />

In geeigneten Modellvorhaben soll überprüft werden,<br />

ob spezialisierte Betreuungs<strong>die</strong>nste adäquate Leistungen<br />

für <strong>die</strong> besonderen Bedürfnisse demenzkranker<br />

Pflegebedürftiger erbringen können.<br />

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann 2013<br />

und 2014 solche Modellvorhaben mit bis zu fünf Millionen<br />

Euro aus Mitteln des Ausgleichfonds der Pflegeversicherung<br />

fördern.

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