03.12.2012 Aufrufe

Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit - PVD Pflegedienst ...

Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit - PVD Pflegedienst ...

Gesundheit: Fit durch die kalte Jahreszeit - PVD Pflegedienst ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zahlt Beiträge in <strong>die</strong> Rentenkasse. Wer aus<br />

<strong>Gesundheit</strong>sgründen früher in Rente geht,<br />

entnimmt Mittel. Also ist <strong>die</strong> Rentenversicherung<br />

daran interessiert, <strong>die</strong> Versicherten<br />

möglichst bis zum gesetzlich vorgesehenen<br />

Renteneintrittsalter arbeitsfähig zu halten.<br />

Die Regional- und Bundesträger der Deutschen<br />

Rentenversicherung geben einen Teil<br />

ihrer Mittel dafür aus, ihren erkrankten<br />

oder verletzten Versicherten <strong>die</strong> Rückkehr<br />

in den Arbeitsprozess zu ermöglichen.<br />

Dafür haben sie ein dichtes Netz an<br />

Reha-Kliniken und -Zentren aufgebaut. Es<br />

gibt bundesweit etwa 95 Standorte.<br />

Rente aufbessern<br />

Eine Pflicht, in Rente zu gehen, gibt es übrigens<br />

nicht. Rente wird nicht automatisch<br />

gezahlt, sondern nur nach Antrag. Wer<br />

eine Regelaltersrente bezieht, kann unbegrenzt<br />

hinzuver<strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> Rentenzahlung<br />

bleibt davon unberührt. Die zusätzlichen<br />

Einkünfte – das können z. B. Kapitalerträge,<br />

Pacht- oder Mietzins oder ein sonstiger<br />

Nebenver<strong>die</strong>nst sein – müssen allerdings<br />

versteuert werden, sobald <strong>die</strong> Summe von<br />

Rente und sonstigen Einkünften den steuerlichen<br />

Grundfreibetrag übersteigt. Auch<br />

hier gilt: Ob man eine Einkommensteuererklärung<br />

machen muss oder nicht, kann<br />

nur das zuständige Finanzamt verbindlich<br />

sagen.<br />

Bei allen anderen Formen der Rente gibt<br />

es Regeln für Zuver<strong>die</strong>ner. Bei einer Vollrente<br />

vor dem Regeleintrittsalter beträgt<br />

<strong>die</strong> monatliche Zuver<strong>die</strong>nstgrenze 400<br />

Euro. Bei den Erwerbsminderungs- und<br />

Teilrenten sind <strong>die</strong> Zuver<strong>die</strong>nstregeln<br />

recht komplex. Genaue Auskünfte geben<br />

<strong>die</strong> zuständigen Rentenversicherer in den<br />

Bundesländern in ihren Beratungsstellen.<br />

Nachgelagerte Besteuerung<br />

2005 begann eine schrittweise Umstellung<br />

der Rentenbesteuerung. Bis zu <strong>die</strong>sem<br />

Zeitpunkt wurden <strong>die</strong> Rentenbeiträge der<br />

Arbeitnehmer als Einkommen versteuert.<br />

Dafür war <strong>die</strong> Rente selbst steuerfrei. Ausgeglichen<br />

wird <strong>die</strong>se Art der Versteuerung<br />

da<strong>durch</strong>, dass im gleichen Zeitraum <strong>die</strong><br />

Beiträge der Alterssicherung schrittweise<br />

steuerfrei werden. Doch Vorsicht: hier hat<br />

der Staat Obergrenzen installiert.<br />

Wer nach dem Jahr 2040 in Rente geht,<br />

muss <strong>die</strong>se voll versteuern. Bis dahin gibt<br />

es einen „Rentenfreibetrag“. Der errechnet<br />

sich aus der Summe der Jahresbruttorente.<br />

Im Jahr 2012 beträgt er 36 Prozent.<br />

Bei einer Rente von 1000 Euro sind das<br />

360 Euro. Wenn <strong>die</strong> Rente <strong>durch</strong> Anpassung<br />

auf 1100 Euro steigt, bleibt der Rentenfreibetrag<br />

gleich. Das zu versteuernde<br />

Renteneinkommen beträgt dann 650 Euro<br />

im Monat oder 7680 Euro im Jahr. Da <strong>die</strong>s<br />

jedoch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag<br />

von 8004 Euro jährlich liegt, muss<br />

<strong>die</strong>se Rente nicht versteuert werden.<br />

Bis zum Jahr 2020 verringert sich der<br />

Rentenfreibetrag jährlich um 2 Prozent,<br />

danach nur noch um je 1 Prozent bis zum<br />

Jahr 2045. In der Konsequenz führt das für<br />

etliche Rentenversicherte dazu, dass sie für<br />

einen Teil ihrer gesetzlichen Rente zwei<br />

Mal Steuern zahlen. Bei der Einzahlung<br />

der Beiträge und nochmals bei der Rentenauszahlung.<br />

Ab 2040 müssen Renten zu<br />

100 Prozent versteuert werden. Die eingezahlten<br />

Beiträge sind jedoch erst ab 2025<br />

völlig steuerfrei.<br />

Zusatzrenten<br />

Es gibt mehrere Möglichkeiten, neben der<br />

gesetzlichen Rente für das Alter finanziell<br />

vorzusorgen. Dazu zählen u. a. betriebliche<br />

Altersvorsorge, Riesterrente und private<br />

Rentenversicherungen.<br />

Betriebliche Altersvorsorge<br />

Vor allem größere Betriebe bieten ihren<br />

Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge<br />

an. Oft sind Betriebsrenten Teil<br />

der tariflichen Vereinbarung. Ein Teil<br />

des Arbeitsentgelts wird angelegt. Es bilden<br />

sich Rücklagen und Zinsen werden<br />

erwirtschaftet. Der Anspruch auf <strong>die</strong><br />

Leistungen verfällt nicht bei Ausscheiden<br />

aus dem Unternehmen. Die Betriebsrenten<br />

sind auch bei Insolvenz des Unternehmens<br />

<strong>durch</strong> eine Rückversicherung<br />

geschützt.<br />

Aus Sicht der Arbeitnehmer lohnt sich<br />

eine betriebliche Altersversorgung auch<br />

deshalb, weil sie da<strong>durch</strong> Steuern sparen.<br />

Die Leistungen aus der Versorgung sind<br />

zwar voll steuerpflichtig, da <strong>die</strong> Einkünfte<br />

im Alter aber regelmäßig geringer sind als<br />

in der Anwartschaftsphase, profitiert der<br />

Rentner vom geringeren Steuersatz.<br />

Leitthema<br />

Riester-Rente<br />

Mit der Rentenreform von 2000/2001 wurde<br />

<strong>die</strong> Rente für Arbeitnehmer mit 45 Jahren<br />

Beitragszahlung von 70 auf 67 Prozent des<br />

letzten Nettoeinkommens gesenkt. Als Ausgleich<br />

brachte der damalige Arbeitsminister<br />

Walter Riester <strong>die</strong> nach ihm benannte private<br />

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung<br />

auf den Weg. Diese ergänzt <strong>die</strong> gesetzliche<br />

Altersvorsorge. Sie ist freiwillig. Um <strong>die</strong><br />

volle staatliche Föderung zu erhalten, muss<br />

der „Riesterer“ vier Prozent seines Vorjahresver<strong>die</strong>nstes<br />

anlegen. Der Staat legt dann<br />

für den Versicherten 156 Euro und für jedes<br />

Kind, das im Beitragsjahr Kindergeld erhält,<br />

nochmals 185 Euro dazu. Das Finanzamt<br />

prüft, ob der Zuschlag für den Versicherten<br />

vorteilhafter ist oder ein entsprechender<br />

steuerlicher Freibetrag.<br />

Private Rentenversicherung<br />

Die private Rentenversicherung ist im<br />

Grunde genommen eine Lebensversicherung.<br />

Allerdings wird <strong>die</strong> vereinbarte Leistung<br />

nicht als Summe sondern als (meist)<br />

monatliche Leistung lebenslang ausgezahlt.<br />

Beim Tod des Versicherungsnehmers<br />

erlischt der Anspruch. Bei <strong>die</strong>ser Form der<br />

Lebensversicherung verzichten <strong>die</strong> Anbieter<br />

in der Regel auf eine <strong>Gesundheit</strong>sprüfung.<br />

Fazit<br />

Die Rentenversicherung blickt auf eine<br />

lange und erfolgreiche Geschichte zurück.<br />

Ihre Zukunftsaussichten sind jedoch<br />

getrübt. Sie ist – wie alle umlagefinanzierten<br />

Sozialsysteme – unter dem Druck der<br />

demografischen Entwicklung. Angesichts<br />

der zu erwartenden Belastung steigt <strong>die</strong><br />

Bedeutung einer zusätzlichen Absicherung<br />

für Arbeitnehmer. Das kann eine eigene<br />

Immobilie sein oder eine Zusatzrente. Wer<br />

seinen Lebensstandart auch im Alter halten<br />

will, muss vorsorgen. hs y<br />

Pflegefreund 2/12 l 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!