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Vertrag über den Kreisschulrat Arisdorf-Hersberg - Gemeinde Arisdorf

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3 Im Weiteren konstituiert sich der <strong>Kreisschulrat</strong> <strong>Arisdorf</strong>-<strong>Hersberg</strong> selber.Art. 5 VergütungenDie Mitglieder des <strong>Kreisschulrat</strong>es <strong>Arisdorf</strong>-<strong>Hersberg</strong> erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütunggemäss Personalreglement und zugehöriger Verordnung der Einwohnergemeinde<strong>Arisdorf</strong>.Art. 6 KostenverteilungDie Verteilung der Kosten des <strong>Kreisschulrat</strong>es <strong>Arisdorf</strong>-<strong>Hersberg</strong> erfolgt pro Kopf der Bevölkerungder <strong>Vertrag</strong>sgemein<strong>den</strong>. Massgebend ist die Einwohnerzahl vom 30. September desRechnungsjahres gemäss Angaben des Statistischen Amtes.Art. 7 Abschluss, Genehmigungen, Kündigung und In-Kraft-Treten1 Dieser <strong>Vertrag</strong> wird durch die <strong>Gemeinde</strong>räte von <strong>Arisdorf</strong> und <strong>Hersberg</strong> abgeschlossen.2 Er bedarf der Genehmigung durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlungen von <strong>Arisdorf</strong> und von<strong>Hersberg</strong>, der Genehmigung durch die Urne in <strong>Arisdorf</strong> und in <strong>Hersberg</strong> sowie der Genehmigungdurch <strong>den</strong> Regierungsrat.3Für die Kündigung gilt § 11 des <strong>Vertrag</strong>es zwischen <strong>den</strong> Einwohnergemein<strong>den</strong> <strong>Arisdorf</strong>und <strong>Hersberg</strong> <strong>über</strong> die Führung eines Kreiskindergartens und seiner Speziellen Förderungund einer Kreisprimarschule und ihrer Speziellen Förderung.4 Er tritt rückwirkend auf das Schuljahr 2003/2004 in Kraft.Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung <strong>Arisdorf</strong> am 11. Dezember 2003Im Namen der EinwohnergemeindeversammlungDer Präsi<strong>den</strong>t Der VerwalterK. Schwerzmann R. BertschinBeschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung <strong>Hersberg</strong> am 10. Dezember 2003Im Namen der EinwohnergemeindeversammlungDie Präsi<strong>den</strong>tinDie VerwalterinA. Kümin C. Magos2


An der Urnenabstimmung vom 8. Februar 2004 in <strong>Arisdorf</strong> angenommen.An der Urnenabstimmung vom 8. Februar 2004 in <strong>Hersberg</strong> angenommen.Genehmigt durch <strong>den</strong> Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 25. Mai 20043

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