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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47159 nach §22 StVZO Anlage 10 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47159</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>10</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55031508 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ PG.7517ProLine Wheels GmbHSeite 8 von <strong>10</strong>K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong> Radhausausschnittkanteum 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß <strong>nach</strong> hinten/oben zu biegen.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R02R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.SeF Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ5P, 5PN).SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T01 Reifen (LI <strong>10</strong>1) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis <strong>10</strong>90 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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