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Vorschlag für eine Gothaer Parkkonto-Lösung

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<strong>Vorschlag</strong> für <strong>eine</strong><strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>-Lösungfür:HerrnKlaus Simmet


Herrn Klaus Simmet - geb. 09.09.1965Nr. 2009-01454Produktinformationsblatt zur<strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>-LösungVorbemerkungMit dem Produktinformationsblatt erhalten Sie <strong>eine</strong>n kurzen Überblick über das Produkt.Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nicht abschließend.Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Unterlagen:- <strong>Vorschlag</strong>- Allgem<strong>eine</strong> Kundeninformationen- Allgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungen (AVB)- Merkblatt zur Datenverarbeitung- Merkblatt zur steuerlichen BehandlungArt der Versicherung /Versicherte Risiken /Risikoausschlüsse<strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>-Lösung mit- Wahl zwischen <strong>eine</strong>r garantierten lebenslangen Rente oder einmaligen Kapitalleistung bzw.<strong>eine</strong>r Kombination aus <strong>eine</strong>r einmaligen Kapitalleistung und <strong>eine</strong>r lebenslangen Rente- Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn- Leistung im Erlebensfall Ab dem vereinbarten Rentenbeginn zahlen wir die Rente bis zum Tod der versicherten Person.Bis zum Rentenbeginn können Sie anstelle der Rente auch die Auszahlung <strong>eine</strong>r einmaligenKapitalabfindung beantragen. Mit der Auszahlung der Kapitalabfindung endet der Vertrag.Als weitere Alternative können Sie auch die Auszahlung <strong>eine</strong>s Teilkapitals beantragen. Aus demRestkapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik <strong>eine</strong> herabgesetzteRente (Teilrente) gebildet, die je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise bis zum Tod derversicherten Person gezahlt wird.- Leistung im Todesfall Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der Vertrag und wir zahlen den nachanerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Zeitwert Ihrer Versicherung inklusiveder bereits zugewiesenen Überschussbeteiligung aus, mindestens jedoch zahlen wir die geleistetenBeiträge unverzinst an Sie zurück.Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn zahlen wir innerhalb der vereinbartenRentengarantiezeit- die bis zum Ende der Rentengarantiezeit verbleibenden Renten in <strong>eine</strong>m Betrag (Abfindung).- Risikoausschlüsse Risikoausschlüsse können sich im Rahmen der Risiko- und Gesundheitsprüfung ergeben.Hierauf weisen wir im Versicherungsschein hin.Beitrag, Fälligkeit und Beitrag einmalig in EURZahlungszeitraumEinmalbeitrag zum Beginn der Laufzeit 100.000,00Der Beitrag ist einmalig am 01.07.2009 fällig.Kosten Ihres Vertrages Für Ihren Vertrag sind Abschlusskosten sowie weitere Kosten zu entrichten. Die angegebenenBeträge sind bereits bei der Ermittlung der versicherten Leistungen berücksichtigt und werdenselbstverständlich nicht gesondert in Rechnung gestellt. Mit den Abschlusskosten werden nicht nur dieVermittlervergütung, sondern auch Entwicklungskosten, Investitionskosten, Kosten für Werbung undnatürlich auch Kosten, die mit dem Abschluss des Vertrages verbunden sind, wie z. B. Beratung undRisikoprüfung, finanziert.- Rentenversicherung Die anfallenden laufenden Kosten betragen vor Rentenbeginn 1.100,04 EUR pro Jahr (dies entspricht91,67 EUR pro Monat).Daneben können Gebühren für weitere Leistungen, wie z. B. Ausfertigung <strong>eine</strong>sErsatzversicherungsscheins anfallen. Bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung sind für jedesErinnerungs- und Mahnschreiben jeweils gesonderte Kosten fällig. Weitere Einzelheiten entnehmenSie bitte dem Gebührenkatalog.Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich entnommenen Kosten durch Rundungsabweichungengeringfügig von den hier genannten Werten abweichen können.Beitragszahlung und Ihre Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach AblaufRechtsfolgen bei verspäteten von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgenoder unterbliebenen Zahlungen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistetwerden.Sofern Sie uns <strong>eine</strong> Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils alsrechtzeitig, wenn der Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen werden kann undSie der berechtigten Einziehung nicht widersprechen.Version 1.394 01.07.2009 Seite 2


Herrn Klaus Simmet - geb. 09.09.1965Nr. 2009-01454Nicht rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages oder <strong>eine</strong>s Folgebeitrages kann zumVerlust des Versicherungsschutzes führen.Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den Abschnitten „Erster Beitrag“ und „Folgebeiträge“ der AVB.Pflichten Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfallessind bestimmte Pflichten zu erfüllen.Fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten,den Vertrag zu kündigen, die Vertragsbestimmungen und/oder den Beitrag anzupassen.Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmenSie den AVB.- bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrumstände,die für uns erheblich sind. Unsere Fragen - insbesondere Gesundheitsfragen, sofern diese für denVertragsabschluss notwendig sind - sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.- während der Vertragslaufzeit Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten:- Mitteilung von Adressänderungen- Information bei Änderung der Bankverbindung- Mitteilung zur Änderung des Bezugsrechts von Hinterbliebenenleistungen- bei Eintritt des Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind inbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter DritterVersicherungsfalles verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom VersicherungsfallKenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Leistungsfallesnotwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen.Beginn und Ende des Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungssch<strong>eine</strong>s durch Zahlung desVersicherungsschutzes Beitrages, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oderunterbliebenen Zahlungen“.Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages, zum Beispiel durchden Tod der versicherten Person, dem Ende der Rentenzahlung an die Hinterbliebenen und inanderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen.Hinweise zur Der Vertrag endet durch Ablauf, Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oderBeendigung des Vertrages gesetzlich genannten Fällen.Sie können den Vertrag jederzeit bis zum Rentenbeginn mit <strong>eine</strong>r Frist von <strong>eine</strong>m Monat zumnächsten Monatsersten kündigen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Rückkaufswert gemäß § 169Versicherungsvertragsgesetz. Der Rückkaufswert entspricht jedoch mindestens dem in der Garantiewerttabelleangegebenen garantierten Rückkaufswert, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Kündigungabhängt.Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB unter der Rubrik „Kündigung“ und„Beitragsfreistellung“.Leistungen und Die Leistungen und die „Normierte Modellrechnung“ entnehmen Sie bitte den Abschnitten„Normierte Modellrechnung“ „Leistungen Ihrer Versicherung“ und „Normierte Modellrechnung“ des <strong>Vorschlag</strong>es.Version 1.394 01.07.2009 Seite 3


Kundeninformationen - Nr. 2009-01454für Herrn Klaus Simmet - geb. 09.09.1965Die Leistungen Ihrer Versicherungaufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbeitragnach Tarif PKM1MVersicherungstechnische DatenVersicherte Person: Herr Simmet Zahlweise Rente: monatlichGeburtsdatum: 09.09.1965 Rentengarantiezeit: 10 Jahre (Abfindung)Versicherungsbeginn: 01.07.2009 (12.00 Uhr) Zahlweise Beitrag: EinmalbeitragBeginn der AltersrenteÜberschussverwendungam: 01.08.2014 vor Rentenbeginn: Bonusab Rentenbeginn:GewinnrenteBeitragbei Vertragsbeginn:100.000,00 EURVersorgungsleistungen ohne ÜberschussbeteiligungWir garantieren Ihnen <strong>eine</strong> Mindestrente je 10.000 Euro des zur Verrentung zur Verfügung stehendenGuthabens. Den Rentenfaktor zur Errechnung der garantierten Mindestrente entnehmen Sie bitte derbeigefügten Rentengarantietabelle.Garantierte Kapitalabfindung statt Rentenzahlung105.944,76 EURVersorgungsleistungen inklusive ÜberschussbeteiligungGesamte Kapitalabfindung statt Rentenzahlung *) 119.420,28 EURBeitrag gemäß ZahlweiseAufgeschobene Rentenversicherung100.000,00 EURGültigkeitsdauer dieses <strong>Vorschlag</strong>esDieser <strong>Vorschlag</strong> behält für den Zeitraum von vier Wochen nach Erstellung Gültigkeit. Sollten Sie innerhalbdieser Frist k<strong>eine</strong>n Antrag auf Abschluss <strong>eine</strong>s Versicherungsvertrags stellen, erstellen wir Ihnen auf Wunschgerne <strong>eine</strong>n neuen <strong>Vorschlag</strong>.HinweiseWir beteiligen Sie gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen undBewertungsreserven. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik „Hinweise zurÜberschussermittlung und Überschussbeteiligung“ sowie in den Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen.Grundsätzlich sind wir bei Auszahlung von Kapitalleistungen zu <strong>eine</strong>m Steuerabzug verpflichtet, der hier nochnicht berücksichtigt ist. Nähere Erläuterungen enthält das beigefügte Druckblatt Rentenversicherung undSteuern.Dieser <strong>Vorschlag</strong> gilt nur, wenn bei der zu versichernden Person normale Gesundheitsverhältnisse und k<strong>eine</strong>erhöhten Berufsrisiken vorliegen.*) Diese Werte können nicht garantiert werden. Es gelten die Vorbehalte und Erläuterungen im AbschnittHinweise zur Überschussermittlung und Überschussbeteiligung.Version 1.394 01.07.2009 Seite 4


KundeninformationFür Herrn Klaus Simmet – geb. 09.09.1965GarantiewerttabelleVorbemerkungDie dargestellten Leistungen werden für den Fall der Beitragsfreistellung oder Kündigunggarantiert.Die Darstellung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften. Da dieser Vertrag gegen Einmalbeitragabgeschlossen wurde, entfällt <strong>eine</strong> Beitragsfreistellung.Entwicklung der GarantiewerteNormierte ModellrechnungKündigung nach AbzugAbzugmit Wirkung zum garantierter Rückkaufswertin EURbei Kündigungin EUR*)01.08.2009 99.848,36 245,4001.09.2009 99.712,69 475,0001.10.2009 99.592,89 688,9001.11.2009 99.489,07 887,0001.12.2009 99.401,23 1.069,3001.07.2010 99.236,64 1.900,0001.07.2011 100.853,65 1.445,2001.07.2012 103.487,22 0,0001.07.2013 104.702,32 0,00In dem folgenden unverbindlichen Beispiel wurde der für die Prämienkalkulation angesetzteZins nach den gesetzlichen Vorgaben modellhaft variiert. Auf die insoweit auf fiktiven Annahmenfußenden Leistungen kann kein Anspruch erhaben werden. Diese Modellrechnung hatausschließlich hypothetischen Charakter.Individuelle Beispielrechnung für ein <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>fiktiver Zins 2,76 % 3,76 % 4,76 %Wert zumZur Verrentungverfügbares Kapitalin EURZur Verrentungverfügbares Kapitalin EURZur Verrentungverfügbares Kapitalin EUR01.07.2014 108.684,45 114.218,40 119.972,22Entwicklung der Versicherungbis zum Ablaufterminim Versicherungsjahr abRückkaufswert inkl. ÜberschussbeteiligungIn EUR*) und ****)01.08.2009 100.046,0601.09.2009 100.108,9301.10.2009 100.188,5301.11.2009 100.284,9501.12.2009 100.398,2001.07.2010 101.665,4901.07.2011 105.838,3001.07.2012 111.160,6301.07.2013 115.203,82*) In diesem Abzug sind alle Stornokosten berücksichtigt. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risiko- und Ertragslage desverbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen.Bei der Festlegung des Abzugs wurde insbesondere folgender Umstand berücksichtigt. Wir bieten Ihnen im Rahmendes vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichenRisikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertragespartizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss Ihr Vertrag s<strong>eine</strong>rseits Solvenzmittel zurVerfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und werden deshalbim Rahmen des Abzugs in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres Vertrages ausgeglichen. Der interne Aufbau von Risikokapital istregelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da <strong>eine</strong> Finanzierungüber externes Kapital wesentlich teurer wäre. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegendenAnnahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfälltder Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - entsprechend herabgesetzt.****) Diese Werte können nicht garantiert werden. Es gelten die Vorbehalte und Erläuterungen im Abschnitt Hinweise zur Überschussermittlungund Überschussbeteiligung


Herrn Klaus Simmet - geb. 09.09.1965Nr. 2009-01454Hinweise zur Überschussermittlung und ÜberschussbeteiligungGrundlagen für dieÜberschussbeteiligungRechnungsmäßige Verzinsungund Höhe der zum 01.01.2009festgesetzten ÜberschussanteilsätzeHinweise zurÜberschussbeteiligungDie im <strong>Vorschlag</strong> als garantiert ausgewiesenen Leistungen werden von uns vertraglich zugesichert. Indieser Kalkulation ist bereits <strong>eine</strong> garantierte rechnungsmäßige Verzinsung berücksichtigt.Erträge, die darüber hinaus erzielt werden, geben wir als Überschussbeteiligung an unsere Vertragspartnerweiter.garantierter Rechnungszins 2,25 %laufende ÜberschussbeteiligungErtragsanteil 2,45 %Bezugsgrößedas maßgebende DeckungskapitalDie Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem von den langfristig erzielbarenKapitalerträgen, aber auch von der möglichen Veränderung der Lebenserwartung und derEntwicklung der Kosten ab. Im <strong>Vorschlag</strong> haben wir unverbindlich die Werte dargestellt, die sichaufgrund der aktuell festgesetzten Überschussanteilsätze und der heute maßgebendenRechnungsgrundlagen (z.B. Rechnungszins, Sterbetafeln) ergeben würden.Diese Berechnungen haben jedoch hypothetischen Charakter. Wir können nicht zusagen, dass dieseLeistungen aus der Überschussbeteiligung in der dargestellten Höhe tatsächlich anfallen und dass dieangewandten Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Rentenleistungen unverändert bleiben.Beteiligung anBewertungsreservenBewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit demdie Kapitalanlagen in unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven werden im Anhangdes Geschäftsberichtes angegeben. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt denVersicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG unmittelbar zu.Hierzu wird die Höhe der verteilungsfähigen Bewertungsreserven jährlich neu ermittelt. Der soermittelte Wert wird den Verträgen nach <strong>eine</strong>m verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. BeiBeendigung des Vertrages oder bei <strong>eine</strong>r Teilauszahlung vor Rentenbeginn oder beim Erreichen destatsächlichen Rentenbeginns wird der für diesen Zeitpunkt aktuell ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt.Soweit dieser Betrag hinter <strong>eine</strong>r für das Kalenderjahr der Zuteilung vom Vorstand beschlossenen undim Geschäftsbericht veröffentlichten Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zurückbleibt, wirddie Differenz zusätzlich zugeteilt. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleibenunberührt.Bewertungsreserven verändern sich im Zeitverlauf. Ihre konkrete Bestimmung zu <strong>eine</strong>m Stichtag kannerst dann erfolgen, wenn die Marktwerte aller zu berücksichtigenden Kapitalanlagen abschließendfestgestellt sind. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Der Bewertungsstichtag für die Bestimmung IhresAnteils an den Bewertungsreserven ist der erste Börsentag im vorletzten Monat vor Fälligkeit. Im Fallder Kündigung ist Bewertungsstichtag der erste Börsentag des letzten Monats vor Fälligkeit.Umfassende Informationen über die Zuteilung und Verwendung der Überschussbeteiligung sind inden Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen enthalten. Die Bedingungen sind dem <strong>Vorschlag</strong>beigefügt.Version 1.394 01.07.2009 Seite 6


Beiblatt zum Antrag - nur für internen Gebrauch - Nr. 2009-01454Bitte zusammen mit dem Antrag einreichen.für Herrn Klaus Simmet - geb. 09.09.1965Versicherungstechnische DatenVersicherte Person: Herr Simmet Zahlweise Rente: monatlichGeburtsdatum: 09.09.1965 Rentengarantiezeit: 10 Jahre (Abfindung)Versicherungsbeginn: 01.07.2009 (12.00 Uhr) Zahlweise Beitrag: EinmalbeitragBeginn der AltersrenteÜberschussverwendungam: 01.08.2014 vor Rentenbeginn: Bonusab Rentenbeginn:GewinnrenteBeitragbei Vertragsbeginn:100.000,00 EURnach Tarif PKM1MVersorgungsleistungen ohne ÜberschussbeteiligungGarantierte Kapitalabfindung statt Rentenzahlung105.944,76 EURVersorgungsleistungen inklusive ÜberschussbeteiligungGesamte Kapitalabfindung statt Rentenzahlung *) 119.420,28 EURBeitrag gemäß ZahlweiseAufgeschobene Rentenversicherung100.000,00 EUR*) Diese Werte können nicht garantiert werden. Es gelten die Vorbehalte und Erläuterungen im AbschnittHinweise zur Überschussermittlung und Überschussbeteiligung.Version 1.394 01.07.2009 Seite 1 von 1


Das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Bitte den <strong>Vorschlag</strong> beifügen.Alle Beträge sind in Euro.AN213163Daten des AbschlussvermittlersDaten des BetreuersAO/MAMakler/SonstigeKennnummerAbrechnungsgruppeVersicherungsnummerFremdaktenzeichen (z.B. Bankkundennummer)MarketingschlüsselAntragsteller/Versicherungsnehmer(VN)und zuversicherndePerson(VP)Titel, Vorname, NameStraße und HausnummerStaat Postleitzahl Ortmännlichweiblichallein stehendverheiratetGeburtsdatumNationalitätangestelltselbstständigöffentlicher Dienstohne Beschäftigungderzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit/BrancheBerufsgruppeGeburtsnameGeburtslandGeburtsortIdentifikation: Der Antragsteller bzw. bei juristischen Personen der Vertreter, hat sich ausgewiesen durch gültigen Personalausweis ReisepassAusweisnummer Ausstellungsdatum Ausstellende BehördeName der „juristischen Person“ (Vorname und Name des Vertretungsberechtigten bitte in der nächsten Zeile angeben).Titel, Vorname, Name / Straße und Hausnummer / Staat, Postleitzahl, OrtmännlichweiblichGeburtsdatumGeburtslandGeburtsortWirtschaftlichBerechtigterWiderruflichesBezugsrechtfür denTodesfallVersicherungsbeginnund-umfangIch handle auf eigene Rechnung fremde Rechnung, und zwar fürVorname, Name / Firma / Verband / Straße und Hausnummer, Staat, Postleitzahl und Ortder dann in gültiger Ehe lebende Ehepartner (Bitte nicht zusätzlich namentlich benennen.)folgende PersonTarifP K M 1Vorname, Name• Tariferläuterungen siehe Antragsfolgeseite.Versicherungsbeginn (12:00 Uhr)Eintrittsalter0 1 2 0 0 Jahre 1 0männlichweiblich GeburtsdatumRentengarantiezeitZahlweise der RenteJahreX monatlichAngabennach demGeldwäschegesetzEinzugsermächtigung(LSV)JahreAufschubzeit(max. 5 Jahre)VSNR/Ges. ablaufender Vertrag Zu zahlender Einmalbeitrag (mind. 5.000 EUR)Der fällige Beitrag soll bis auf Widerruf von folgendem Konto abgebucht werden:KontonummerGarantierte KapitalabfindungMindestrente je 10.000 EUR(siehe beigefügte Tabelle der garantierten Mindestrente)Kontoinhaber (Vorname, Name – falls nicht mit Antragsteller identisch)Überschusssystem• vor Rentenbeginn• ab RentenbeginnX BonusX GewinnrenteEmpfangsbekenntnisKommunikationsdaten(freiwilligeAngaben)BankleitzahlGeldinstitut (Name und Ort)Ich bin jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass mir schriftlich (auch per E-Mail oder Telefax) und telefonisch Informationenüber die Leistungsangebote der <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG und von den mit ihr konzernmäßig verbundenen Unternehmen gegeben werden.Telefonnummer Telefaxnummer E-MailadresseEinverständnis:neinjaIch bestätige, dass ich die Kundeninformationen sowie die aufgeführten und angekreuzten Versicherungsbedingungen vor Antragstellung erhalten habe.Allgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungen für das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>VersionOrt, DatumUnterschrift des Antragstellers zum EmpfangsbekenntnisSchluss -erklärungen,undUnterschriftenDie auf der nächsten Seite beschriebenen Erklärungen und wichtigen Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Diese Erklärungen enthalten unter anderem die Belehrung zurvorvertraglichen Anzeigepflicht und über das Widerrufsrecht und die Einwilligungsklausel nach dem Bun desdaten schutzgesetz; sie sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Ichmache mit m<strong>eine</strong>r Unterschrift die „Erklärungen und wichtige Hinweise“ zum Inhalt dieses An trags. Ich halte mich an m<strong>eine</strong>n Antrag <strong>eine</strong>n Monat gebunden. Mein Widerrufsrechtbleibt hiervon unberührt. Ich stimme zu, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.Zu versichernde Person (bei Minderjährigen: Gesetzlicher Vertreter)Ort, DatumKontoinhaber (falls nicht Antragsteller)Antragsteller/VersicherungsnehmerKommunikationsdaten Vermittler (Telefon-/Telefaxnummer, E-Mail-/Internetadresse)Vermittler (ggf. mit Stempel)Original für <strong>Gothaer</strong> · 1. Durchschlag/Kopie für Vermittler · 2. Durchschlag/Kopie für Antragsteller/Versicherungsnehmer


Erklärungen und wichtige HinweiseSeite 2/2 AN213163Einwilligungsklauselnachdem BundesdatenschutzgesetzVorvertraglicheAnzeigepflichtVertragsgrundlagenSonstigeHinweiseWechsel desVersicherersSie haben uns als Versicherer bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen bekannten Gefahrumstände, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit Ihnen unddem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir schriftlich oder in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Diesgilt nicht nur, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen, sondern auch dann, wenn ein Dritter (z. B. der Vermittler) in Ihrem Namen den Antrag ausfüllt. Verletzen Sie dieseAnzeigepflicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten.Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall haben wir das Recht, denVertrag unter Einhaltung <strong>eine</strong>r Frist von <strong>eine</strong>m Monat zu kündigen.Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und unser Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnisder nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend – bei<strong>eine</strong>r von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode – Vertragsbestandteil.Ich willige ein, dass die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG, Köln (kurz <strong>Gothaer</strong>) im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertrags -durchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherungsowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieserDaten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitigbeantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen.Ich willige ferner ein, dass die <strong>Gothaer</strong> und die mit ihr konzernmäßig verbundenen Unternehmen und Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung m<strong>eine</strong>rVersicherungsangelegenheiten dient, allgem<strong>eine</strong> Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigenVermittler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zurVertragsgestaltung erforderlich ist.Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiterhin ein, dass der/die Vermittler m<strong>eine</strong> allgem<strong>eine</strong>n Antrags-, Vertrags-, und Leistungsdaten darüberhinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.Diese Einwilligungen gelten nur, wenn ich vor Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung – als Bestandteil der mir vor Antragstellung ausgehändigtenKundeninformationen – Kenntnis nehmen konnte.Für die Aufnahme des Antrags fallen k<strong>eine</strong> gesonderten Gebühren oder Kosten an.Lastschrift-Rückläufergebühren und Kosten <strong>eine</strong>s Mahnverfahrens werden geltend gemacht.Die Aufgabe <strong>eine</strong>r bestehenden Lebensversicherung zum Zwecke des Abschlusses <strong>eine</strong>r neuen Lebensversicherung ist im Allgem<strong>eine</strong>n für den Versicherungsnehmer unzweckmäßigund kann zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.Ansprechpartner/ Ihren Ansprechpartner im Außendienst und Ihre Kundenbetreuer in unseren Außenstellen oder der Hauptverwaltung entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein/NachtragAufsichtsbehörde/ zum Versicherungsschein oder dem jeweiligen Korrespondenzbrief. Die Aufsichtsbehörden und Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten entnehmenSie bitte den Ihnen vor Antragstellung ausgehändigten SchlichtungsstelleKundeninformationen.Widerrufsrecht• Widerrufsfolgen• BesondereHinweiseDie gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach diesem Antrag, von dem mir bei Antragstellung <strong>eine</strong> Durchschrift/Kopie ausgehändigt wird, eventuell dazu abgegebenenschriftlichen Erklärungen, den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie nach den genannten Versicherungsbedingungen undKundeninformationen, einschließlich der Tarif- und Leistungsbeschreibungen, die mir vor Antragstellung ausgehändigt wurden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnender Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen(Produktinformationsblatt und Versicherungsinformationen) und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendungdes Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG, 50598 Köln (Postfachanschrift) oder an die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG,Arnoldiplatz 1, 50969 Köln (Haus anschrift). Bei <strong>eine</strong>m Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0551 701-59701.Im Falle <strong>eine</strong>s wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutzvor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber <strong>eine</strong>n ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach §169 VVG.Haben Sie <strong>eine</strong> solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag.Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.Tariferläuterungen und LeistungsbeschreibungenTarifTarifbeschreibung(Verwendete Tarifkürzel: M = männlich / W = weiblich)PKM1M/W Aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht gegen Einmal -beitrag.Wahlrecht aufKapitalabfindungLeistungsbeschreibungRentenzahlung – je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise – nach Ablauf derAufschubzeit bis zum Tod des Versicherten. Bei Tod des Versicherten vor RentenbeginnAuszahlung des Zeitwerts der Versicherung inklusive der bereits zugewiesenen Überschussbeteiligung,mindestens jedoch Rückgewähr der gezahlten Beiträge. Bei Tod desVersicherten innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit Zahlung der bis zum Ende derRentengarantiezeit verbleibenden Renten in <strong>eine</strong>m Betrag.Bis zum Rentenbeginn kann an Stelle der Altersrente auch die Auszahlung <strong>eine</strong>r einmaligen Kapitalabfindung oder die Auszahlung <strong>eine</strong>s Teilkapitals beantragt werden,sofern das Kapitalwahlrecht nicht von Beginn an ausgeschlossen wurde.AufschubzeitEin- und Auszahlungen sind ab 1.000 EUR möglich, Gebühren fallen k<strong>eine</strong> an.ÜberschusssystemTarifPKM1vor RentenbeginnBonus – Jeder Jahresanteil wird zur Bildung <strong>eine</strong>rZusatzrente verwendet, die zusammen mit der Grundrentefällig wird.ab RentenbeginnGewinnrente – Es wird während der Rentenbezugszeit <strong>eine</strong> zusätzliche Rente gezahlt.<strong>Gothaer</strong> LebensversicherungAktiengesellschaftRegistergericht: Amtsgericht KölnHandelsregisternummer HRB 56769Postanschrift: 50598 KölnVorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Roland CroneVorstand: Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), Dr. Werner Görg, Michael Kurtenbach,Jürgen Meisch, Dr. Hartmut Nickel-Waninger, Dr. Herbert SchmitzHausanschrift (Sitz der Gesellschaft): Arnoldiplatz 1, 50969 KölnBankverbindung:Kontonummer 663 204 0657Bankleitzahl 100 500 00Landesbank Berlin AGSteuernummer: 215/5887/0021213163 – 01.2009


Allgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Teil A: Leistungsbeschreibung§ 1VertragstypSie haben <strong>eine</strong> aufgeschobene Rentenversicherung verbunden mit Leistungen im Todesfall vor und nachRentenbeginn abgeschlossen.§ 2Unsere Leistungen im Überblick- Rente- Kapital statt Rente- Leistung im Todesfall§ 3Unsere Leistungen im EinzelnenI. Rente(1) Ab dem vereinbarten Rentenbeginn zahlen wir die Rente je nach vereinbarter Rentenzahlungsweisemonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bis zum Tod der versicherten Person.(2) Zu Rentenbeginn wandeln wir das zur Verrentung zur Verfügung stehende Guthaben in <strong>eine</strong> Rentenleistungum. Das zur Verrentung zur Verfügung stehende Guthaben umfasst dabei mindestensdie garantierte Kapitalabfindung, welche Sie bitte Ihrem Versicherungsschein entnehmen.(3) Die Höhe der Rente ergibt sich aus zu Rentenbeginn aktuellen Rechnungsgrundlagen, welche insbesonderedie Entwicklung der Lebenserwartung und die Rendite der Kapitalanlagen berücksichtigen.Die Rechnungsgrundlagen werden zu Rentenbeginn unter Beachtung dann aktueller aufsichtsrechtlicherund sonstiger Bestimmungen für <strong>eine</strong> Prämienkalkulation festgelegt.(4) Wir garantieren Ihnen jedoch <strong>eine</strong> Mindestrente je 10.000 EUR des zur Verrentung zur Verfügungstehenden Guthabens. Die Einzelheiten hierzu sowie den vereinbarten Rentenbeginn entnehmen Siebitte Ihrem Versicherungsschein.(5) Auf Antrag können Sie den Rentenbeginn zum jeweiligen Monatsersten vorverlegen. Die Versicherungsleistungenverringern sich entsprechend. Bitte informieren Sie uns zwei Wochen im Vorausschriftlich.II. Kapital statt Rente zum Rentenbeginn(1) Bis zum Rentenbeginn können Sie anstelle der Rente auch die Auszahlung <strong>eine</strong>r einmaligen Kapitalabfindungbeantragen, sofern das Kapitalwahlrecht nicht von Beginn an ausgeschlossen wurde. Mitder Auszahlung der Kapitalabfindung endet der Vertrag.(2) Die Höhe der garantierten Kapitalabfindung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.(3) Statt der einmaligen Kapitalabfindung können Sie die Auszahlung <strong>eine</strong>s Teilkapitals beantragen. Ausdem Restkapital wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik <strong>eine</strong> herabgesetzteRente gebildet, die je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlichoder jährlich bis zum Tod der versicherten Person gezahlt wird. Die herabgesetzte Rentedarf 300 EUR jährlich nicht unterschreiten.III. Leistung im Todesfallvor Rentenbeginn(1) Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der Vertrag und wir zahlen das nach anerkanntenRegeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulationberechnete Deckungskapital Ihrer Versicherung inklusive der bereits zugewiesenen Überschussbeteiligungaus, mindestens jedoch zahlen wir die geleisteten Beiträge unverzinst an Sie zurück.215101 - 07.09Version: 22.06.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGAllgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Seite 1 / 6


nach Rentenbeginn(2) Bei Tod der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit zahlen wir die biszum Ende der Rentengarantiezeit verbleibenden Renten in <strong>eine</strong>m Betrag (Abfindung). Mit Auszahlungder Abfindung endet der Vertrag.(3) Bei Tod der versicherten Person nach Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit enden die Rentenzahlungund der Vertrag. Es wird k<strong>eine</strong> weitere Leistung fällig.(4) Die vereinbarte Rentengarantiezeit entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.§ 4ÜberschussbeteiligungWir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).I. Überschussermittlung(1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungenermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wirdvon <strong>eine</strong>m unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.(2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, indie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergebnisschwankungenim Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlichnur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmungder Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß §56a VAG zur Abwendung <strong>eine</strong>s drohendenNotstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigtenVersicherungsverträgen, die auf allgem<strong>eine</strong> Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder- sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund <strong>eine</strong>r unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehendenÄnderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstellungherangezogen werden.(3) Die Höhe der mindestens der RfB zuzuführenden Mittel richtet sich nach Maßgabe des § 81c VAGund der dazu erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung inder Lebensversicherung, Mindestzuführungsverordnung). Demnach erhalten die Versicherungsnehmervon den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehensind, mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Verordnungsind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Außerdem werden die Versicherungsnehmernach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich zu mindestens 75 % am Risikoergebnis und zu mindestens50 % am übrigen Ergebnis (einschließlich Kostenergebnis) beteiligt.(4) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem von der Entwicklung des Kapitalmarktesund der dort erzielten Kapitalerträge, aber auch vom Verlauf der Sterblichkeit und von derEntwicklung der Kosten ab. Prognosen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligungsind über <strong>eine</strong>n längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher k<strong>eine</strong> Aussage darüber machen,in welcher Höhe Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann alsonicht garantiert werden.(5) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wirgleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses aufdie einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu s<strong>eine</strong>r Entstehung beigetragenhaben.(6) Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe der Rentenversicherungen.II. Zuteilung von Überschüssen(1) Die für jedes Kalenderjahr vorzunehmenden Festlegungen zur Höhe der einzelvertraglich zuzuweisendenÜberschüsse erfolgen auf <strong>Vorschlag</strong> des Verantwortlichen Aktuars durch unseren Vorstandund werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen im Geschäftsbericht veröffentlicht(Überschussdeklaration).(2) Die auszuschüttenden Mittel werden den Überschüssen des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen.215101 - 07.09Version: 22.06.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGAllgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Seite 2 / 6


III. Zuteilung von Überschüssen vor Rentenbeginn(1) Die Zuteilung der Überschüsse für Ihre Rentenversicherung vor Rentenbeginn erfolgt monatlich. Siebestehen aus <strong>eine</strong>m Ertragsanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals.(2) Die zugeteilten Überschüsse werden für <strong>eine</strong>n Bonus verwendet, der das zu Rentenbeginn zur Verrentungzur Verfügung stehende Guthaben erhöht. Dieser Bonus ist garantiert und ebenfalls überschussberechtigt.(3) Die Höhe der zusätzlichen Rentenleistung ergibt sich aus zu Rentenbeginn aktuellen Rechnungsgrundlagen,welche insbesondere die Entwicklung der Lebenserwartung und die Rendite der Kapitalanlagenberücksichtigen. Die Rechnungsgrundlagen werden zu Rentenbeginn unter Beachtungdann aktueller aufsichtsrechtlicher und sonstiger Bestimmungen für <strong>eine</strong> Prämienkalkulation festgelegt.Wir garantieren Ihnen jedoch <strong>eine</strong> Mindestrente je 10.000 EUR des zur Verrentung zur Verfügungstehenden Guthabens, die Sie bitte Ihrem Versicherungsschein entnehmen.(4) Bei Wahl der Kapitalabfindung erhalten Sie auch für den Bonus <strong>eine</strong> Kapitalabfindung. Bei Kündigungund im Todesfall vor Rentenbeginn wird der Rückkaufswert des Bonus ausgezahlt.IV. Zuteilung von Überschüssen nach Rentenbeginn(1) Die Verwendung der Überschusse erfolgt wie bei Vertragsabschluss vereinbart und im Versicherungsscheindokumentiert entweder als Bonusrente, Barauszahlung oder als Gewinnrente.(2) Bei vereinbarter Bonusrente und bei Barauszahlung werden die Überschüsse jährlich zugewiesen,erstmals bei Rentenbeginn und dann zu Beginn <strong>eine</strong>s jeden Rentenbezugsjahres. Sie bestehen aus<strong>eine</strong>m Ertragsanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals und <strong>eine</strong>m Rentenanteil in Prozentder versicherten Jahresrente.- Bei vereinbarter Bonusrente wird aus jedem Jahresanteil <strong>eine</strong> zusätzliche Rente (Bonusrente)gebildet.Die Höhe der Bonusrente ergibt sich jeweils aus zum Zuteilungszeitpunkt aktuellen Rechnungsgrundlagen,welche insbesondere die Entwicklung der Lebenserwartung und die Renditeder Kapitalanlagen berücksichtigen. Die Rechnungsgrundlagen werden jeweils zum Zuteilungszeitpunktunter Beachtung dann aktueller aufsichtsrechtlicher und sonstiger Bestimmungenfür <strong>eine</strong> Prämienkalkulation festgelegt. Die Bonusrente wird zusätzlich zur garantiertenRente gezahlt. Dies führt insgesamt zu <strong>eine</strong>r steigenden oder gleichbleibenden Rente. Die Bonusrenteist nach Zuteilung ebenfalls garantiert und überschussberechtigt.- Bei vereinbarter Barauszahlung wird jeder Jahresanteil sofort ausgezahlt.(3) Bei vereinbarter Gewinnrente erhalten Sie neben der garantierten Rente aus den Überschüssen <strong>eine</strong>zusätzliche Rentenleistung (Gewinnrente). Diese wird bei Rentenbeginn ermittelt und bleibt bei unveränderterÜberschusssituation in ihrer anfänglichen Höhe bestehen. Die Gewinnrente wird bei <strong>eine</strong>rÄnderung der Überschusssituation zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres neu ermittelt.Die jeweilige Gewinnrente ist nicht garantiert. Bei günstiger Überschussentwicklung können darüberhinaus Bonusrenten fällig werden.V. Beteiligung an Bewertungsreserven(1) Sie haben nach § 153 VVG <strong>eine</strong>n Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven.(2) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mitdem die Kapitalanlagen in der Bilanz unseres Jahresabschlusses ausgewiesen sind.Bewertungsreserven verändern sich im Zeitverlauf. Ihre wertmäßige Bestimmung erfolgt insofern zuBewertungsstichtagen.(3) Während der Ansparphase, d. h. vor Beginn der Rentenzahlung, werden nach <strong>eine</strong>m verursachungsorientiertenVerfahren für die einzelnen überschussberechtigten Verträge die jeweiligen Anteilefür <strong>eine</strong> Beteiligung an Bewertungsreserven einmal im Kalenderjahr ermittelt. Bei Beendigungder Ansparphase durch Tod, Kündigung oder Erleben des Rentenbeginns wird dann der für diesenZeitpunkt unter Zugrundelegung des festgelegten Bewertungsstichtages ermittelte Betrag zur Hälftezugeteilt. Informationen bzw. Festlegungen zum Verfahren enthält die Überschussdeklaration. Mindestenswird ein in der Überschussdeklaration für das Kalenderjahr der Zuteilung bestimmter Betraggeleistet (Mindestbeteiligung). Dieser Mindestbetrag wird insofern auf den Anspruch auf Beteiligungan den Bewertungsreserven angerechnet.215101 - 07.09Version: 22.06.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGAllgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Seite 3 / 6


(4) Auch während des Rentenbezuges beteiligen wir Sie nach <strong>eine</strong>m verursachungsorientierten Verfahrenanteilig an den Bewertungsreserven. Entsprechende einzelvertragliche Zuweisungen erfolgen imWege der jährlichen Überschusszuteilung. Die im Rahmen der Überschussdeklaration vorzunehmendeFestlegung der Überschussanteilsätze für Verträge im Rentenbezug berücksichtigt insoweitinsbesondere die aktuelle Bewertungsreservensituation. Einzelheiten zum Verfahren enthält dieÜberschussdeklaration.(5) Bei Übergang in den Rentenbezug als auch während des Rentenbezuges wird, sofern k<strong>eine</strong> Barauszahlungder Überschüsse vereinbart ist, aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven <strong>eine</strong> zusätzlicheRente gebildet. Es gelten dabei die gleichen Regelungen wie für <strong>eine</strong> Bonusrente.(6) Bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven bleiben aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattungunberührt.VI. Mitteilung über den Stand der ÜberschussbeteiligungIn unserer Jährlichen Mitteilung werden wir über den Stand der Überschussbeteiligung des Vertrages informieren.§ 5Abschluss- und VertriebskostenMit dem Abschluss Ihres Vertrages und mit Ergänzungszahlungen während der Vertragslaufzeit sind Kostenverbunden. Diese sog. Abschluss- und Vertriebskosten werden als Prozentsatz der bereits gezahltenBeiträge während der gesamten Vertragslaufzeit Ihrem Vertrag entnommen.§ 6Rückkaufswert - Kündigung(1) Sie können den Vertrag jederzeit bis zum Rentenbeginn mit <strong>eine</strong>r Frist von <strong>eine</strong>r Woche zum Ende<strong>eine</strong>s jeden Monats kündigen.(2) In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Rückkaufswert gemäß § 169 Versicherungsvertragsgesetz.Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagender Prämienkalkulation berechnete Deckungskapital des Vertrages.(3) Der Rückkaufswert wird um rückständige Beiträge reduziert.§ 7TeilauszahlungVor Rentenbeginn können Sie monatlich gebührenfrei <strong>eine</strong> Teilauszahlung von mindestens 1.000 Euroverlangen. Mit der Teilauszahlung verringern sich die versicherten Leistungen. Bitte beachten Sie außerdem,dass nach Teilauszahlung noch mindestens ein zur Verrentung zur Verfügung stehendes Guthabenvon 5.000 Euro im Vertrag verbleiben muss.215101 - 07.09Version: 22.06.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGAllgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Seite 4 / 6


Teil B: Allgem<strong>eine</strong> Bestimmungen§ 1Beginn des Versicherungsschutzes§ 2EinmalbeitragIhr Versicherungsschutz beginnt mit Zugang des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor Mittag des Tages,der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn angegeben ist.(1) Bitte bezahlen Sie den Einmalbeitrag innerhalb <strong>eine</strong>r Frist von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungssch<strong>eine</strong>s.Sollten wir im Versicherungsschein <strong>eine</strong>n späteren Fälligkeitstermin vereinbarthaben, so bezahlen Sie bitte den Einmalbeitrag innerhalb von zwei Wochen nach diesem Termin.Beachten Sie ferner, dass der Versicherungsschutz wegfällt, wenn Sie die Zahlungsfristen schuldhaftversäumen.(2) Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn unsnachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.(3) Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.Dies ist für Sie kostenlos.§ 3GebührenFür Geschäftsvorfälle, die aus von Ihnen veranlassten Gründen <strong>eine</strong>n zusätzlichen Verwaltungsaufwandverursachen, erheben wir <strong>eine</strong> pauschale Gebühr. Die Höhe der Gebühr entspricht den in solchen Fällenim Durchschnitt anfallenden Kosten und wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt beispielsweisebei- Erstellung <strong>eine</strong>r Ersatzurkunde für den Versicherungsschein- Rückläufern im Lastschriftverfahren- Durchführung von Vertragsänderungen- Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und PfändungenBei Teilauszahlungen gem. Teil A: § 7 und Ergänzungszahlungen gem. § 4 verzichten wir auf die Erhebungvon Gebühren.Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Gebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entwederdem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt die Gebührbzw. wird - im letzteren Falle - entsprechend herabgesetzt.§ 4Ergänzungszahlung(1) Vor Rentenbeginn haben Sie das Recht, gebührenfrei einmal pro Monat <strong>eine</strong> Ergänzungszahlungvorzunehmen. Diese muss mindestens 1.000 EUR betragen. Informieren Sie uns bitte schriftlich,wenn Sie <strong>eine</strong> Ergänzungszahlung vornehmen möchten.(2) Jede Ergänzungszahlung erhöht das zur Verrentung zur Verfügung stehende Guthaben.§ 5Leistungsempfänger(1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Vertragspartner oder an Ihre Erben,es sei denn, Sie haben <strong>eine</strong> andere Person als bezugsberechtigt bestimmt.(2) Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Wir werden allerdingsnicht an den Inhaber des Versicherungsscheins leisten, wenn Zweifel an s<strong>eine</strong>r Berechtigungbestehen.§ 6Bezugsberechtigung(1) Sie können jederzeit <strong>eine</strong> Person oder Personengruppe als bezugsberechtigt bezeichnen.(2) Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles können Sie das Bezugsrecht auch jederzeit widerrufen oderandere Personen als bezugsberechtigt einsetzen.(3) Sie können aber auch bestimmen, dass ein von Ihnen benannter Bezugsberechtigter die Ansprücheaus dem Vertrag sofort und unwiderruflich erwerben soll. In diesem Fall werden wir Ihnen schriftlichbestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts nun ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen diese Bestätigungzugeht, kann das Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung der von Ihnen begünstigten Persongeändert werden.(4) Die Einräumung und der Widerruf <strong>eine</strong>s Bezugsrechtes werden uns gegenüber erst dann wirksam,215101 - 07.09Version: 22.06.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGAllgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Seite 5 / 6


wenn sie uns schriftlich angezeigt worden sind.§ 7Abtretung - VerpfändungWenn Sie Ihre Ansprüche aus dem Vertrag abtreten oder verpfänden, so wird dies uns gegenüber erstdann wirksam, wenn Sie uns von der Abtretung oder Verpfändung schriftlich in Kenntnis gesetzt haben.§ 8Nachweise im LeistungsfallI. Im Rentenfall(1) Bei Rentenbeginn reichen Sie bitte den Versicherungsschein ein.(2) Wir können vor jeder Rentenzahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen,dass die versicherte Person noch lebt.(3) Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen.II. Im Todesfall(1) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen.(2) Außerdem sind folgende Unterlagen einzureichen:- der Versicherungsschein- <strong>eine</strong> amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde.§ 9Mitteilungen - Umzug(1) Bitte teilen Sie uns Ihren bevorstehenden Umzug oder Ihre Namensänderung möglichst zwei Wochenvor der Änderung Ihres Wohnsitzes oder Ihres Namens mit.(2) Auch alle anderen Mitteilungen, die Ihren Vertrag betreffen, erbitten wir so früh wie möglich schriftlich,damit wir genügend Zeit haben, uns auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse einzustellen. Das betrifftz.B. Anträge auf Änderung Ihres Vertrages oder auch <strong>eine</strong> Kündigungserklärung.(3) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sollten Sie unsauch in Ihrem Interesse <strong>eine</strong> im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsereMitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevollmächtigter).§ 10Anwendbares Recht - Gerichtsstand- Verjährung(1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.(2) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeitnach unserem Sitz (oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung). Eine natürlichePerson kann auch Klage bei dem Gericht erheben, in dessen Bezirk sie zur Zeit der Klageerhebungihren Wohnsitz oder, in Ermangelung <strong>eine</strong>s solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.(3) Für Ansprüche aus dem Vertrag, die wir gegen Sie gerichtlich durchsetzen wollen, ist das Gerichtzuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz haben.(4) Falls Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in <strong>eine</strong>n Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft,Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wirunseren Sitz haben.(5) Beginn, Dauer und Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertragbestimmen sich nach den allgem<strong>eine</strong>n zivilrechtlichen Regelungen (§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch,BGB) und § 15 VVG. Derzeit beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB dreiJahre.215101 - 07.09Version: 22.06.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGAllgem<strong>eine</strong> Versicherungsbedingungenfür das <strong>Gothaer</strong> <strong>Parkkonto</strong>Seite 6 / 6


Allgem<strong>eine</strong> KundeninformationenInformationen zum Versicherer• Gesellschaftsangaben(Identität des Versicherers)• Ladungsfähige Anschrift• Niederlassungen im Inland<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGRechtsformRegistergericht und RegisternummerVorsitzender des AufsichtsratsVorsitzender des VorstandsVorstandPostanschriftHausanschriftEs bestehen k<strong>eine</strong> Niederlassungen im Inland.AktiengesellschaftAmtsgericht Köln, HRB 56769Dr. Ronald CroneDr. Helmut HofmeierDr. Werner GörgMichael KurtenbachJürgen MeischDr. Hartmut Nickel-WaningerDr. Herbert Schmitz50598 KölnArnoldiplatz 150969 Köln• Niederlassungen imEU-Gebiet unddortige VertreterÖsterreich<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGHauptbevollmächtigterGoldschmiedgasse 2Gerfried WeißeggerA 1010 Wien• HauptgeschäftstätigkeitAufsichtsbehördeAnsprechpartner zur außergerichtlichenSchlichtung• VersicherungsombudsmannDirekter und indirekter Betrieb der Lebens- und Rentenversicherung in allen ihren Arten und damitverbundenen Zusatzversicherungen.Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Bereich VersicherungenGraurheindorfer Straße 10853117 BonnIhre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die gesetzlich vorgeseheneSchlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten:Versicherungsombudsmann e.V.Postfach 08 06 3210006 BerlinInternet: www.versicherungsombudsmann.deIhr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtungen nicht berührt.Garantie- / Sicherungsfonds(Entschädigungsregelungen)Zur Absicherung der Ansprüche aus dieser Versicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfondsbei derProtektor Lebensversicherung AGFriedrichstraße 19110117 BerlinInternet: www.protektor-ag.deGeschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen,der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen.Die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG gehört dem Sicherungsfonds an, so dass die Ansprüche ausdem Versicherungsvertrag auch für den unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der <strong>Gothaer</strong> LebensversicherungAG gesichert sind.Informationen zurVersicherungsleistungund zum GesamtbeitragDie wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllungder Versicherungsleistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten)haben wir Ihnen bereits im Produktinformationsblatt bzw. <strong>Vorschlag</strong> genannt.Stand: 01.06.2008 Allgem<strong>eine</strong> Kundeninformationen Seite 1 von 2


Informationen zum Vertrag• Gültigkeitsdauer vonVorschlägen und sonstigenvorvertraglichen Angaben• Bindefrist• Zustandekommendes Vertrages• WiderrufsrechtGrundsätzlich haben die Ihnen für den Abschluss <strong>eine</strong>s Versicherungsvertrages zur Verfügung gestelltenInformationen <strong>eine</strong> befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen(Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.Sofern in den Unterlagen k<strong>eine</strong> Gültigkeitsdauer angegeben ist, halten wir uns an die gemachtenAngaben vier Wochen gebunden. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne <strong>eine</strong>n neuen <strong>Vorschlag</strong>.Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss <strong>eine</strong>s Versicherungsvertrages <strong>eine</strong>n Monat gebunden.Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmendenVertragserklärungen (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalbvon zwei Wochen widerrufen.Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform(z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, dieVertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen sowie dieVertragsinformationen (Produkt-informationsblatt und Versicherungsinformationen) und diese Belehrungzugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung desWiderrufs. Der Widerruf ist zu richten an die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG, 50598 Köln (Postfachanschrift)oder Arnoldiplatz 1, 50969 Köln. Bei <strong>eine</strong>m Widerruf per Telefax ist dieser an folgendeTelefaxnummer zu senden: 0551 701-59701.- Widerrufsfolgen Im Falle <strong>eine</strong>s wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen denTeil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.- Besondere Hinweise Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten,wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfristbeginnt. Wir erstatten Ihnen aber <strong>eine</strong>n gegebenenfalls vorhandenen Rückkaufswert einschließlichder Überschussanteile nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz. Haben Sie <strong>eine</strong> solcheZustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist,erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich,spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.• Laufzeit des Vertrages• Beendigung des Vertrages• Vertragssprache• Anwendbares Recht• GerichtsstandDie Vertragsdauer entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt bzw. <strong>Vorschlag</strong>.Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen.Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscherSprache statt. Im Einzelfall können andere Vereinbarungen getroffen werden.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichenAufenthaltsort oder vor dem Landgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen.Stand: 01.06.2008 Allgem<strong>eine</strong> Kundeninformationen Seite 2 von 2


Gebührenkatalog für die RentenversicherungenFür Geschäftsvorfälle, die aus von Ihnen veranlassten Gründen <strong>eine</strong>n zusätzlichenVerwaltungsaufwand verursachen, erheben wir <strong>eine</strong> pauschale Gebühr. Die Gebühr wird Ihnengesondert in Rechnung gestellt. Welche Geschäftsvorfälle in Ihrem Tarif möglich sind, entnehmenSie bitte Ihren Allgem<strong>eine</strong>n Versicherungsbedingungen.Die Höhe der Gebühr können wir nicht auf Dauer garantieren. Den aktuellen Wert teilen wir Ihnenauf Anfrage mit.GeschäftsvorfallErstellung <strong>eine</strong>r Ersatzurkunde für denVersicherungsschein (oder von Abschriften)schriftliche Mahnung beiNichtzahlung von FolgebeiträgenRückläufer im LastschriftverfahrenBearbeitung von Abtretungen,Verpfändungen und PfändungenDurchführung von Vertragsänderungen(sofern nicht kostenlos) wie z.B.- Änderung hinsichtlich Höhe oderFälligkeit von Beiträgen- Änderung der versicherten Leistung- Verlegung des vereinbartenRentenbeginnterminsTeilrente / Teilauszahlung(sofern nicht kostenlos)Erneute RisikoprüfungSchweigepflichtentbindung im Einzelfall (fallsk<strong>eine</strong> generelle Entbindung vereinbart ist)Höhe der Gebühr25 EUR5 EUR5 EUR25 EUR25 EUR1 % des Entnahmebetrages,maximal 25 EUR75 EUR15 EURDie Höhe der Gebühr entspricht den in solchen Fällen im Durchschnitt anfallenden Kosten.Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Gebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fallentweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist,entfällt die Gebühr bzw. wird - im letzteren Falle - entsprechend herabgesetzt.Stand 20.05.2009<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AGGebührenkatalog für die RentenversicherungenSeite 1 / 1


43-42 A-B Rentenversicherung – 01.2009Rentenversicherung und Steuern - Stand: 01.2009 -Allgem<strong>eine</strong> Angaben über die deutsche Steuerregelung – Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004RentenversicherungA EinkommensteuerI Private Rentenversicherung1. RentenversicherungDie Beiträge zu Rentenversicherungen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.Lebenslange Rentenleistungen aus privaten Leibrentenversicherungen unterliegen vom Rentenbeginnan als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bbEStG) der Einkommensteuer. Für Teilrenten ist ebenfalls der Ertragsanteil für die Besteuerungmaßgeblich.Werden Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person während <strong>eine</strong>r Rentengarantiezeitweitergezahlt, unterliegen die Renten der Rentengarantie grundsätzlich mit dem Ertragsanteil derEinkommensteuer. Kapitalleistungen im Todesfall unterliegen nicht der Einkommensteuer.Werden Renten ausgezahlt, ist die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG gemäß § 22a EStG verpflichtet,Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle zu senden.Beiträge, die im Todesfall während der Aufschubfrist oder die im Todesfall während derRentenzahlungszeit zurückgezahlt werden (Beitragsrückgewähr), sind einkommensteuerfrei.Erträge aus Kapitalauszahlungen und aus Teilauszahlungen sind im Erlebensfall oder bei Rückkaufdes Rentenversicherungsvertrages einkommensteuerpflichtig.Die Erträge aus Kapitalauszahlungen und Teilauszahlungen sind nur zur Hälfteeinkommensteuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung- nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigenund- nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschlussausgezahlt wird. Bei Vertragsänderungen, insbesondere bei Ergänzungszahlungen, sindBesonderheiten zu berücksichtigen.Ertrag ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sieentrichteten Beiträge.Die in den Kapitalleistungen enthaltenen Erträge gehören gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu denEinkünften aus Kapitalvermögen. Auf die zu versteuernden Erträge ist <strong>eine</strong> Kapitalertragsteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. zuzüglich Kirchensteuer einzubehalten und abzuführen.Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist stets der volle Unterschiedsbetrag. Die 25%igeKapitalertragsteuer hat grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer). Bei Besteuerung nur deshalben Unterschiedsbetrages unterliegt dieser im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung demindividuellen Steuersatz mit Anrechnung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge.Die Ausübung der Pflegeversicherungsoption zum Rentenbeginn ist wie <strong>eine</strong> Teilauszahlung imErlebensfall zu betrachten. Die Ausführungen zur Teilauszahlung finden entsprechend Anwendung.


2. Zusatzversicherungen zu Rentenversicherungen(Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen, Unfall-Zusatzversicherungen)Die Beiträge für Zusatzversicherungen gehören grundsätzlich zu den sonstigenVorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen können bis zu bestimmten Höchstbeträgenbeim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden.Leibrenten aus den Zusatzversicherungen gehören zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG.Renten aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind als abgekürzte Leibrentenmit dem Ertragsanteil aus § 55 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) zu versteuern.Hinterbliebenenrenten unterliegen mit dem Ertragsanteil für Leibrenten (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe aDoppelbuchstabe bb EStG) der Einkommensteuer.Waisenrenten, die nur bis zu <strong>eine</strong>m Höchstalter des Kindes gezahlt werden, sind als abgekürzteLeibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu versteuern.Werden Renten ausgezahlt, ist die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG gemäß § 22a EStG verpflichtet,Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle zu senden.Kapitalleistungen aus Unfall-Zusatzversicherungen sind einkommensteuerfrei.II Betriebliche RentenversicherungenBeiträge zu betrieblich veranlassten Rentenversicherungen (z.B. Rückdeckungsversicherungen zuPensionszusagen) sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.Wird der Gewinn durch Einnahmen-/Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt, können dieBeiträge zu den Rentenversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)- erst in dem Zeitpunkt abgezogen werden, in dem feststeht, dass k<strong>eine</strong> Leistung fällig wird oder- erst in den Kalenderjahren abgezogen werden, in denen Rentenleistungen gezahlt werden oder- zu dem Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem die Beitragsrückgewähr oder <strong>eine</strong> Kapitalzahlunganstelle der Renten vereinnahmt wird.Dagegen sind Beiträge für Zusatzversicherungen sofort abziehbar.Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus Rentenversicherungen, die zu <strong>eine</strong>mBetriebsvermögen gehören, sind bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zuaktivieren.Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) entfällt <strong>eine</strong>Aktivierung der Versicherungsansprüche.Fällige Leistungen aus Rentenversicherungen oder aus Zusatzversicherungen sind alsBetriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den verbleibenden Anspruch zu vermindern.Bei Kapitalzahlung ist auf den darin enthaltenen Ertrag <strong>eine</strong> Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%zuzüglich Solidaritätszuschlag einzubehalten und abzuführen. Im Rahmen der Steuerveranlagungkönnen die Steuerabzugsbeträge angerechnet werden.B VermögensteuerEine Vermögensteuer wird derzeit nicht erhoben.C Erbschaftsteuer


Ansprüche oder Leistungen aus Rentenversicherungen und evtl. Zusatzversicherungen unterliegender Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund <strong>eine</strong>r Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessenTod als Erwerb von Todes wegen (z.B. aufgrund <strong>eine</strong>s Bezugsrechtes oder als Teil des Nachlasses)erworben werden.Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig.Wenn Versicherungssummen oder Leibrenten an <strong>eine</strong>n anderen als den Versicherungsnehmerausgezahlt werden, ist die <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet, dies dem Finanzamtanzuzeigen. Auch die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft stellt <strong>eine</strong>nanzeigepflichtigen Vorgang dar.D VersicherungsteuerBeiträge zu Rentenversicherungen und Beiträge zu den Zusatzversicherungen sind in Deutschlandvon der Versicherungsteuer befreit.Die Ausführungen zur steuerlichen Behandlung beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Erstellungdieses Druckstücks (01/2009) geltenden Steuerrechts. Bitte beachten Sie möglicheÄnderungen.(Steuerinfo 2009 43-42 A-B RV)


Merkblatt zur DatenverarbeitungVorbemerkungEinwilligungserklärungSchweigepflichtentbindungserklärungBeispiele für die Datenverarbeitungund -nutzung1.Datenspeicherung bei IhremVersicherer2.Datenübermittlung anRückversicherer3.Datenübermittlung an andereVersicherer4.Zentrale Hinweissysteme derFachverbändeVersicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV)erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietetdie EDV <strong>eine</strong>n besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigenmanuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wurdedurch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,wenn das BDSG oder <strong>eine</strong> andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung<strong>eine</strong>s Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zurWahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahmebesteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzungüberwiegt.Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf <strong>eine</strong> sichereRechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag <strong>eine</strong> Einwilligungserklärung nachdem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endetjedoch – außer in der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oderdurch Ihren jederzeit möglichen Widerruf.Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu<strong>eine</strong>m Vertragsabschluss. Trotz Widerrufs oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann<strong>eine</strong> Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen wie in der Vorbemerkungbeschrieben erfolgen.Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie beispielsweise bei <strong>eine</strong>m Arzt, <strong>eine</strong>m Berufsgeheimnisunterliegen, <strong>eine</strong> spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In derLebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch <strong>eine</strong> Schweigepflichtentbindungsklauselenthalten.Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und Datennutzungnennen.Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind.Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnischeDaten wie z. B. Versicherungsnummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer,Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben <strong>eine</strong>s Dritten, z. B. <strong>eine</strong>s Vermittlers, <strong>eine</strong>sSachverständigen oder <strong>eine</strong>s Arztes, geführt (Vertragsdaten).Bei <strong>eine</strong>m Versicherungsfall speichern wir entsprechend der Vertragsart Angaben zum Schaden und ggf.auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die FeststellungIhrer Reparaturwerkstatt über <strong>eine</strong>n Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf <strong>eine</strong>r Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag(Leistungsdaten).Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir wie alle Versicherer stets auf <strong>eine</strong>n Ausgleich der vonuns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir in vielen Fällen <strong>eine</strong>n Teil der Risiken an Rückversicherer imIn- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnischeAngaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos undRisikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilungmitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen ebenfalls entsprechendeDaten übergeben werden.Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderungund im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und für die Schadenabwicklungwichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungenüber gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklärenoder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlichsein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (§ 78 VVG Haftung bei Mehrfachversicherung, § 86 VVG Übergangvon Ersatzansprüchen sowie bei Teilungsabkommen) <strong>eine</strong>s Austausches von personenbezogenen Datenunter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie z. B. Name und Anschrift,Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöheund Schadentag.Bei Prüfung <strong>eine</strong>s Antrags oder <strong>eine</strong>s Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiterenAufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigenFachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versichererzu beantworten.Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme bzw. werden zentrale Datensammlungengeführt.1


Solche Hinweissysteme gibt es z. B. beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unddem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzungerfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweitbestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.Beispiele:Kfz-Versicherer:Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdachtdes Versicherungsmissbrauchs besteht.Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.Lebensversicherer/Krankenversicherer:Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag• aus versicherungsmedizinischen Gründen,• auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer,• wegen verweigerter Nachuntersuchung.Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers, Ablehnung des Vertragesseitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge.Zweck: Risikoprüfung.Unfallversicherer:Meldung bei• erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,• Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung<strong>eine</strong>s Unfalls oder von Unfallfolgen,• außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung aufLeistung.Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.Sachversicherer:Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts desVersicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind.Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.Transportversicherer:Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in derReisegepäck-Versicherung.Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.5.Datenverarbeitung inner- undaußerhalb der Unternehmensgruppe2Zum Schutz der Versicherten werden einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Kranken-, Lebens- und Sachversicherung)durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben.Um den Kunden <strong>eine</strong>n umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmenhäufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert,wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auchwenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; auch Ihre Versicherungsnummer,die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgem<strong>eine</strong>nAntrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in <strong>eine</strong>r zentralen Datensammlung geführt.Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehendeVerträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Postimmer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden.Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Im Rahmen derdem Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen vorgelegten oder von ihm genehmigten Funktionsausgliederungenkann diese zentrale Datensammlung auch durch besonders auf die Einhaltung der Schweigepflichtund des Datenschutzes verpflichtete Dritte erfolgen.Die übrigen allgem<strong>eine</strong>n Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmender Gruppe abfragbar.Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmenverwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriftendes Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. GesundheitsoderBonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung des jeweiligen Unternehmens.Unserem Konzern gehören derzeit folgende Unternehmen an:• <strong>Gothaer</strong> Versicherungsbank VVaG, Köln• <strong>Gothaer</strong> Allgem<strong>eine</strong> Versicherung AG, Köln• <strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG, Köln• <strong>Gothaer</strong> Krankenversicherung AG, Köln• <strong>Gothaer</strong> Asset Management AG, Köln• Asstel Lebensversicherung AG, Köln• Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH, Köln• Asstel Sachversicherung AG, Köln• CG Car Garantie Versicherungs-AG, Freiburg• GSC – <strong>Gothaer</strong> Schaden-Service-Center GmbH, Berlin• GKC – <strong>Gothaer</strong> Kunden-Service-Center GmbH, Köln


Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuungder Kunden im Bereich Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien)auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb derGruppe zusammen, wobei die Zusammenarbeit in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkteund der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden besteht. Zurzeit kooperieren wir mit:• Aachener Bausparkasse AG, Aachen• Landesbank Berlin AG, Berlin• ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln6.Betreuung durchVersicherungsvermittler7.Weitere Auskünfte undErläuterungen über Ihre RechteIn Ihren Versicherungsangelegenheiten (sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unsererUnternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner) werden Sie durch <strong>eine</strong>n unserer Vermittler betreut,der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinnesind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften (sowie im Rahmen der Zusammenarbeit beiFinanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaftenu. a.).Um s<strong>eine</strong> Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler von uns die für Ihre Betreuungund Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind beispielsweiseVersicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälleund Höhe von Versicherungsleistungen (sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben überandere Finanzdienstleistungen wie z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages). In der Personenversicherungkönnen ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen an den zuständigen Vermittler auchGesundheitsdaten übermittelt werden.Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratungund Betreuung unserer Kunden. Wir informieren unsere Vermittler über Änderungen von kundenrelevantenDaten. Jeder Vermittler ist vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzesund s<strong>eine</strong> besondere Schweigepflicht (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zubeachten.Wir teilen Ihnen den Vermittler, der für Ihre Betreuung zuständig ist, mit. Wenn s<strong>eine</strong> Tätigkeit für uns endet,regeln wir Ihre Betreuung neu und informieren Sie darüber.Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerspruchsrechtein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung,Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten.Wegen eventueller weiterer Auskünfte oder Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen DatenschutzbeauftragtenIhres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an uns.3

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