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Löschwasser-Steigleitungen - Berliner Feuerwehr

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<strong>Löschwasser</strong>leitungen2.9 Wiederkehrende Prüfungen der <strong>Steigleitungen</strong>In regelmäßigen Zeitabständen von 2 Jahren (…sofern im Baurecht nichts anderesgeregelt ist) müssen die <strong>Steigleitungen</strong> mit ihren »Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen«einer Kaltwasserdruckprüfung unterzogen werden.Über die Prüfung ist ein Prüfbericht anzufertigen.An der Einspeisung ist dauerhaft ein Prüfvermerk mit dem Namen des Prüfersund dem Prüfdatum anzubringen.Folgende Prüfungen sind durchzuführen:a) Zugänglichkeit der Einspeisung und der Entnahmestellen,b) Prüfung auf Dichtigkeit nach Abschnitt 4.1 der DIN 14462 Teil 2c) Gängigkeit der Schlauchanschluss-Ventiled) Prüfung des Wasserdurchflusses nach Abschnitt 4.1 (DIN 14462 Teil 2)e) Funktionsfähigkeit der Einspeisearmatur, der Be- und Entlüftungs- sowieder Entleerungseinrichtung bei einem Wasserdurchfluss nach Abschnitt 4.1der DIN 14462 Teil 2f) Vollständigkeit und Lesbarkeit der Beschilderungg) Gängigkeit der Türen.Quelle: DIN 14462 Teil 2, Januar 1988. Pkt. 4.2Bild 19:Prüfvermerk an einer Einspeisestellefür Steigleitung »trocken«Weitere Bildbeispiele für einen Prüfvermerk an <strong>Steigleitungen</strong> zeigen die nachstehendenBilder:Bild 20:Prüfvermerk an einer Einspeisestellefür Steigleitung »trocken«16 | <strong>Steigleitungen</strong> »trocken« • W. Freynik

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