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Löschwasser-Steigleitungen - Berliner Feuerwehr

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<strong>Löschwasser</strong>leitungen2.3 EntleerungDie Steigleitung muss entleert werden können.Die Entleerungseinrichtung muss verplombbar sein. Befindet sich die Entleerungseinrichtungim Innern des Gebäudes, so ist in ihrer unmittelbaren Nähe eineausreichende Entwässerungsmöglichkeit (…) vorzusehen.Quelle: DIN 14462 Teil 2, Januar 1988. Pkt. 3.4Anm.: Obwohl DIN 14462 keine Beschilderung auf die Örtlichkeit der jeweiligenEntleerungsstelle fordert, finden sich im Bereich der Einspeisestellenfür <strong>Steigleitungen</strong> »trocken« mitunter entsprechende Hinweise.Die folgenden beiden Bilder zeigen beispielhaft derartige Hinweise.Bild 4:Foto einer Beschilderung auf dieEntleerungsstelle einer Steigleitung(Bildbeispiel)Bild 5:Hinweis auf die Örtlichkeit derEntleerungsstelle im Zusammenhangmit der hier ausgewiesenenSteigleitung (Bildbeispiel)<strong>Steigleitungen</strong> »trocken« • W. Freynik | 7

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