13.07.2015 Aufrufe

Geschäftsbericht 2004 - Mobimo

Geschäftsbericht 2004 - Mobimo

Geschäftsbericht 2004 - Mobimo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.4 Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2.5 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der <strong>Mobimo</strong> Holding AGin CHF <strong>2004</strong> 2003Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt 34 052 404.33 28 037 321.17Der Verwaltungsrat beantragtder Generalversammlungfolgende Gewinnverwendung:Zuweisung an die gesetzliche Reserve 220 000.00 730 000.00Vortrag auf neue Rechnung 33 832 404.33 27 307 321.1734 052 404.33 28 037 321.17Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 12. Mai 2005 eine Aktienkapitalherabsetzungvon TCHF 16 299 in Form einer Nennwertreduktion von CHF 9 proAktie. Gleichzeitig wird der Nominalwert der Wandelanleihe durch Rückzahlung umTCHF 1 252 – dies entspricht der Nennwertreduktion des Aktienkapitals – reduziert.Als Revisionsstelle haben wir die Buchführung und die auf den Seiten 65 bis 70 wiedergegebeneJahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) der <strong>Mobimo</strong> HoldingAG für das am 31. Dezember <strong>2004</strong> abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabedarin besteht, diese zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass wir diegesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen.Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des schweizerischen Berufsstandes,wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wesentliche Fehlaussagenin der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüftendie Posten und Angaben der Jahresrechnung mittels Analysen und Erhebungen aufder Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebendenRechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie dieDarstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfungeine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet.Gemäss unserer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnungsowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischenGesetz und den Statuten.Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.KPMG Fides PeatJürg Meisterhansdipl. WirtschaftsprüferLeitender RevisorMarkus Forrerdipl. WirtschaftsprüferLuzern, 9. April 200570 71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!