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§ 4 Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität ...

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167d.h. das unumgängliche Minimum reduziert werden und überdies gerechtfertigtsein müssen. Es kann deshalb durchaus von einer in Art. 31 BV enthaltenensog. „positiven“ Wettbewerbsgarantie im Sinne eines Wettbewerbsoptimierungsgebotsgesprochen werden. 271291 Die Lösung dieses Spannungsverhältnisses <strong>zwischen</strong> <strong>dem</strong> Verhältnismässigkeitsprinzipund <strong>dem</strong> <strong>Grundsatz</strong> <strong>der</strong> Wettbewerbsneutralität geschiehtdurch Beizug des Rechtsgleichheitsgebots gemäss Art. 4 BV. Die unausweichlichenAuswirkungen sollen die konkurrierenden Unternehmer wennschon, dann - im Sinne einer relativen Chancengleichheit - möglichstgleichmässig treffen. Diese spezifische Sachlage wird unter <strong>dem</strong> Begriff„Gebot <strong>der</strong> Gleichbehandlung <strong>der</strong> Gewerbegenossen“ zusammengefasst. 272271 Vgl. oben Rn. 281 ff.272 Vgl. oben Rn. 284 ff.

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