13.07.2015 Aufrufe

§ 4 Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität ...

§ 4 Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität ...

§ 4 Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

163sem Sinne geäussert, 258 doch hat es in seiner jüngsten Rechtsprechung zuRecht keinen Zweifel daran gelassen, dass die Reduktion <strong>der</strong> mit den wirtschaftsrelevantenstaatlichen Massnahmen einhergehenden Wettbewerbsverzerrungenauf das unumgängliche Minimum - weil von Natur her nichtrestlos zu beseitigen -, auch in den übrigen Bereichen, insbeson<strong>der</strong>e dort, wokeine Kapazitätsschranken bestehen, gelten muss 259 .283 Es kann in diesem Sinne durchaus von einer in Art. 31 BV enthaltenen sog.„positiven“ Wettbewerbsgarantie im Sinne eines Wettbewerbsoptimierungsgebotsgesprochen werden. 260258 „(Die) Bewilligungspraxis (ist) so auszugestalten, dass möglichst faire Wettbewerbsverhältnissegeschaffen werden.“ (BGE 121 I 287 E. 6b). Vgl. BGE v. 14. Juli 1995 i.S. Z. c. Gemeinde Zermatt,E. 3a und c (= 2P.371/1993; betreffend Polizeistundenverlängerung); BGE 121 I 287 E. 6b(betreffend Zurverfügungstellung von öffentlichem Grund für Zirkusunternehmen); 108 Ia 138 f. E.4 und 5 (betreffend Zuteilung von Taxi-Standplätzen); 100 Ia 52 E. 4e (betreffend Ausnahmen vonden allgemeinen abendlichen Schliessungszeiten von Wirtschaftsbetrieben). Implizit auch BGE122 II 420 f. E. 4b (betreffend System <strong>der</strong> Zuteilung von GATT/WTO-Zollkontingenten fürWeisswein). In diesem Sinne beispielhaft JAAG, Wettbewerbsneutralität, 485 ff. Vgl. auch VPB1987 Nr. 49 S. 291.259 Vgl. BGE 123 II 35 E. 10 (betreffend Mehrwertsteuer): „Zu verlangen ist, dass keine unnötigen,vermeidbaren Wettbewerbsverzerrungen entstehen.“ In diesem Sinne auch BGE v. 16. April1997 i.S. P.AG c. EJPD, E. 5 (= 2A.101/1996; = Pra 1997 Nr. 145 S. 781; betreffend Son<strong>der</strong>bewilligungfür den Transport von Postsendungen an Sonntagen und zur Nachtzeit).260 So ANDRICH, 51, 115 f.; BIAGGINI, Wirtschaftsverfassung, 59, Anm. 38; GYGI/RICHLI, 197 ff.;MADER, 13; Botschaft VE 96, 295; RHINOW in Komm. BV, Art. 31, Rz. 45, 189;RHINOW/SCHMID/BIAGGINI, § 4 N. 50, 65 f., § 20 N. 12. Vgl. bereits A. HUBER, 401: „Stetsfortsind Bestrebungen im Gange, den richtigen Weg in <strong>der</strong> Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungenzu finden, den Weg, <strong>der</strong> letzten Endes alle Kontrahenten vor Ungleichheiten und Benachteiligungenschützen und damit ein Stück <strong>der</strong> staatlichen Gerechtigkeit garantieren soll.“Davon strikte zu unterscheiden ist die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> durch eine wirtschaftsrelevante staatlicheMassnahme „gestörten Ausgangslage im wirtschaftlichen Wettbewerb“ (vgl. dazu oben Rn.73). Diese ist nicht nur wegen ihres wirtschaftspolitischen Charakters bedenklich, son<strong>der</strong>n gehtauch von einem - falschen (vgl. oben Rn. 95, 188) - überhöhten Geltungsbereich des <strong>Grundsatz</strong>es<strong>der</strong> Wettbewerbsneutralität im Sinne einer absoluten Chancengleichheit aus. Kritisch insofern <strong>der</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!