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§ 4 Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität ...

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157hältnis von sich konkurrierenden Unternehmern durch eine wirtschaftsrelevantestaatliche Massnahme verdeckt o<strong>der</strong> indirekt tangiert wird, 223 ist <strong>zwischen</strong><strong>dem</strong> <strong>der</strong> Massnahme zu Grunde liegenden Motiv und <strong>dem</strong> <strong>Grundsatz</strong><strong>der</strong> Wettbewerbsneutralität abzuwägen 224 .270 Massgebend für den Entscheid, ob eine wirtschaftsrelevante staatlicheMassnahme als grundsatzkonform bezeichnet werden kann, ist zum einendas tatsächliche Gewicht des geltend gemachten öffentlichen Interesses 225und zum an<strong>der</strong>en das konkrete Ausmass <strong>der</strong> Wettbewerbsverzerrung 226 . 227Das erstere muss gegenüber <strong>dem</strong> letzteren überwiegen. 228VI. Der <strong>Grundsatz</strong> <strong>der</strong> Verhältnismässigkeit und <strong>der</strong> <strong>Grundsatz</strong><strong>der</strong> WettbewerbsneutralitätA. Allgemeines271 Der <strong>Grundsatz</strong> <strong>der</strong> Verhältnismässigkeit verlangt, dass staatliche Massnahmenein geeignetes und notwendiges Mittel darstellen, um das zu verwirklichendeZiel zu erreichen, und dass die mit den Massnahmen verfolgten Zielein einem vernünftigen Verhältnis zu den Freiheitsbeschränkungen stehen,die <strong>dem</strong> Bürger auferlegt werden. 229223 Vgl. dazu oben Rn. 251 f.224 Vgl. oben Rn. 252 f.225 Vgl. dazu oben Rn. 255.226 Vgl. dazu oben Rn. 256.227 Vgl. oben Rn. 254.228 Vgl. oben Rn. 262 ff. Zu den Fallbeispielen, in denen <strong>der</strong> <strong>Grundsatz</strong> <strong>der</strong> Wettbewerbsneutralitätüberwog bzw. eine grundsatzwidrige staatliche Massnahme vorlag vgl. oben Rn. 257 ff.229 HÄFELIN/MÜLLER, N. 486. Vgl. auch BGE 124 I 44 f. E. 3e; 121 I 349 E. 11; 119 Ia 353 E. 2a;117 Ia 446 E. 4a, 483 E. 3g; 113 Ia 134 E. 7b; 110 Ia 33 f. E. 4; 104 Ib 189 E. 4c; 98 IV 137 E.2b; 93 I 219 E. 6; 91 I 464 E. 3b mit Verweisungen. „Hinter <strong>dem</strong> Prinzip <strong>der</strong> Verhältnismässigkeit

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