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Anforderungen FLHB - Mutterkuh Schweiz

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Kosten- Die Verrechnung erfolgt gemäss den Tarifen von <strong>Mutterkuh</strong> <strong>Schweiz</strong>. Jeder Betrieb hat das Recht aufeine Erhebung resp. einen Betriebsbesuch pro Kampagne zur ordentlichen Besuchspauschale. WeitereBetriebsbesuche und Besuche ausser der Kampagne werden mit der Betriebspauschale „ausserhalbKampagne“ verrechnet.Tiere allgemein- Die Tiere müssen mit Ohrmarken der TVD eindeutig identifizierbar sein.- Spezielle Mindestanforderungen: genügende Ausprägung der rassentypischen Merkmale, gesund und frei von erkennbaren Erbfehlern oder Missbildungen, keine operative oder anderweitige Behandlung von Zeugungsimpotenz bei Stieren, für die Sektionen Angus und Galloway müssen die Tiere natürlich hornlos sein.- Die Abstammungen werden regelmässig mittels Haarproben kontrolliert (DNA).- Rassentier: Beide Elterntiere müssen derselben Rasse angehören oder mindestens Anteile derselbenRasse führen (theoretischer Blutanteil für Rassentier beträgt mindestens 75 %).- Kreuzungstier: Eltern gehören nicht der gleichen Rasse an oder ein Elternteil ist unbekannt.- In das Herdebuch aufgenommene Tiere bleiben lebenslänglich anerkannt. Eine nachträgliche oder wiederholtelineare Beschreibung und Klassierung dieser Tiere ist freiwillig.- Importierte Zuchttiere unterstehen obligatorisch der linearen Beschreibung und Klassierung (AusnahmeBasismodul).Kühe- Abstammung: Es bestehen keine <strong>Anforderungen</strong> betreffend Abstammung; die Kuh muss aufgrund derRassenmerkmale einer Sektion des Betriebes entsprechen.Tiere im Basismodul müssen mindestens als Kreuzungstier der entsprechenden Rasse ausgewiesenwerden können. Die Herdebuchaufnahme erfolgt halbjährlich.- FLEK-Leistung der Kälber, ein Abschluss mit folgenden Mindestanforderungen:Sektion 1 AL, BZ, SH LG AU, HH, PI AN, LM, SL BD, BV, CH,SMTZ 205850 900 950 1000 1050von Kalb (g)1 für Tiere im Robustrassenmodul und Basismodul besteht keine FLEK-Anforderung- Exterieur: Maximum eine Note in der Klasse „schwach“ (< 65 Punkte).- Spezielle Bedingungen für bestimmte Rassen (Kühe):Galloway: Die Galloway-Sektion ist geschlossen; nur Nachkommen von Herdebuchtieren können wiederum imHerdebuch anerkannt werden, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Kühe, die Rassentiere und vor dem 1. Juli 1995 geboren sind, können auch mit nur zwei Generationenim Herdebuch aufgenommen werden, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind. Galloway-Tiere müssen ausserdem das Farbreglement erfüllen.Jungstiere- Abstammung: Tier: Rassentier, Sektionszugehörigkeit entsprechend Betrieb. Vater: <strong>FLHB</strong>-Stier oder Stier von einem <strong>FLHB</strong>-anerkannten Herdebuch. Mutter: <strong>FLHB</strong>-Kuh, Rassentier mit eindeutig nachweisbarem Vater.


- FLEK-Leistung:Sektion 1 BZ, SH LG AU, HH, AN, LM BV, CH SL SM, BDPI, ALTZ 205 950 1000 1050 1100 1150 1200 1300von Kalb (g)1 für Tiere im Robustrassenmodul und Basismodul besteht keine FLEK-Anforderung- Exterieur: Jungstiere müssen in allen Merkmalen mindestens in Klasse „gut“ (75 Punkte) beurteilt sein.Stierenmütter müssen in allen Merkmalen mindestens in Klasse „gut“ (75 Punkte) beurteilt sein. Beieinzelnen Rassen bestehen weitere Bestimmungen (siehe weiter unten).- DNA-Typisierung: alle Stiere (auch aus den Sektionen des Basismoduls) müssen typisiert sein, um im<strong>FLHB</strong> anerkannt zu werden. Sind die Elterntiere bereits typisiert erfolgt automatisch eineAbstammungskontrolle.- Alter der Jungstiere: Die Stiere müssen mindestens am Tag der linearen Beschreibung und derKlassierung 10 Monate alt sein. Highland Cattle-Stiere müssen mindestens 14 und Galloway-Stieremindestens 18 Monate alt sein.- Die Wägung, die lineare Beschreibung und die Klassierung der Stiere müssen auf dem Geburtsbetriebund vor dem Zuchteinsatz, respektive Verkauf, vorgenommen werden.- Spezielle Bedingungen für bestimmte Rassen (Stiere):Angus Stiere und Stierenmütter müssen in allen Positionen mindestens 80 Punkte aufweisen.Dexter Dexter-Stiere müssen auf die Erbkrankheit Bulldog (BD) getestet sein. Nur Bulldog-freie Stiere werdenim Herdebuch anerkannt. Bulldog-freie Tiere sind mit „*TA“ und Bulldog-Träger mit „*A“ gekennzeichnet.Evolène Die Evolène-Sektion ist geschlossen; das heisst, dass nur Nachkommen von Herdebuchtierenwiederum im Herdebuch anerkannt werden.Galloway Die Galloway-Sektion ist geschlossen; das heisst, dass nur Nachkommen von Herdebuchtierenwiederum im Herdebuch anerkannt werden, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Galloway-Tiere müssen ausserdem das Farbreglement erfüllen. Exterieur für Stierenmütter: alle Einzelnoten mindestens 75 und die Synthese mindestens 82.Grauvieh Grauvieh-Stiere müssen auf die Erbkrankheit Neuropathie (*N) getestet sein. Nur Neuropathie-freieStiere werden im Herdebuch anerkannt. Neuropathie-freie Tiere sind mit „*N-“ und Neuropathie-Träger mit „*N+“ gekennzeichnet. Grauvieh-Stiere, die beim <strong>Schweiz</strong>er Grauvieh-Zuchtverein oder in der Genossenschaft der Grauvieh-Züchter im Herdebuch anerkannt sind, können im <strong>FLHB</strong> anerkannt werden, wenn folgendeBedingungen erfüllt sind (Die Regelung ist gültig bis 31.12.2014):o Mindestens 85 Punkte für Format und Bemuskelung (Tiere jünger als 19 Monate),o Mindestens 90 Punkte für Format und Bemuskelung (Tiere älter als 19 Monate).Highland Cattle Alle Grosseltern der Highland Cattle-Stiere müssen Rassentiere sein. Stiere müssen in allen Positionen mindestens 75 Punkte und Stierenmütter in allen Positionen mindestens80 Punkte aufweisen.Hinterwälder Hinterwälder-Stiere, die beim <strong>Schweiz</strong>erischen Hinterwälder Zuchtverein im Herdebuch anerkannt sind,können im <strong>FLHB</strong> anerkannt werden. Die Regelung ist gültig bis 31.12.2013.Salers Stiere und Stierenmütter müssen eine Synthesenote von mindestens 85 Punkten aufweisen.Simmental Stiere und Stierenmütter müssen in allen Positionen mindestens 80 Punkte aufweisen.


Auffuhrbestimmungen für Zuchtstiermarkt25. September 2013, VIANCO-Arena, BruneggJungstiereVoraussetzungen- Die Stiere müssen die Bedingungen für die <strong>FLHB</strong>-Aufnahme betreffend Abstammung, FLEK-Leistung undAlter erfüllen. Die Klassierung und Haarprobenentnahme für die DNA-Typisierung werden am ZSMgemacht.- Die Stiere müssen zahm sein und geführt werden können.- Ab dem 1. Januar 2014 gilt für aufgeführte Stiere an Zuchtstiermärkten von <strong>Mutterkuh</strong> <strong>Schweiz</strong> einNasenringobligatorium (Beschluss <strong>FLHB</strong>-Kommission vom 4. Juni 2013).- Der Einsatz von Tierarzneimitteln zur Beruhigung von Stieren ist verboten. Die Veranstalterin behältsich vor, stichprobenweise Kontrollen vorzunehmen. Eindeutige Beobachtungen oder positiveAnalyseergebnisse gelten als Verstösse und werden sanktioniert. Zudem hat der Verkäufer das Recht,den Kaufvertrag ohne Kostenfolge rückgängig zu machen.- Garantie für Sprungfähigkeit ab dem Alter von 14 Monaten (Galloway und Highland Cattle: 18 Monate).Seuchenpolizeiliche Anordnungen und Auflagen zum Tierverkehr- Es dürfen nur gesunde Stiere aus seuchenfreien und seuchenunverdächtigen Beständen aufgeführtwerden.- Es dürfen nur korrekt gekennzeichnete Klauentiere mit einem gültigen Begleitdokument aufgeführtwerden. Es ist zu beachten, dass Begleitdokumente grundsätzlich nur am Tag, an dem sie ausgestelltwerden, gültig sind.- Stiere, die vor dem 25. September 2011 geboren sind, müssen im Jahr 2013 blutserologisch aufIBR/IPV getestet worden sein. Alle Stiere müssen auf BVD (Virusnachweis / Antigen) getestet sein.Die Kontrolle erfolgt an der Geschäftsstelle <strong>Mutterkuh</strong> <strong>Schweiz</strong> via Datenbank der TVD. Der Lieferbetriebmuss bis zum Zeitpunkt der Auffuhr den Status "nicht gesperrt" haben.TransporteEs werden Sammeltransporte nach und von Brunegg organisiert. Interessierte melden sich bitte direkt bei derVIANCO (Tel. 056 / 462 51 51).AnmeldegebührDie Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.- pro Stier. Für Stiere, die angemeldet, aber nicht aufgeführt werden, wirdzusätzlich ein Kostenanteil für nicht aufgeführte Stiere von Fr. 50.- erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgtnach dem Zuchtstiermarkt.Stiere, die schon Herdebuch anerkannt sindVoraussetzungen- Herdebuchstiere des <strong>FLHB</strong>-<strong>Mutterkuh</strong> <strong>Schweiz</strong>- Die Stiere müssen zahm sein und geführt werden können.- Garantie für Sprungfähigkeit wie Jungstiere; Zuchtfähigkeit ab dem Alter von 16 Monaten (Galloway undHighland Cattle: 22 Monate).Seuchenpolizeiliche Anordnungen, Transport und Anmeldegebühr- Wie JungstiereAnmeldungDie Anmeldung muss bis zum 23. August 2013 (Datum des Poststempels) mit dem beiliegenden, vollständigausgefüllten Anmeldeformular an die Geschäftsstelle erfolgen. Bitte beachten: Aus terminlichen Gründenkönnen verspätete Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.


Auktionsbestimmungen für Zuchtstiermarkt25. September 2013, VIANCO-Arena, BruneggAllgemeines- Alle aufgeführten, verkäuflichen Tiere sind über die Auktion zu vermarkten.- Mit der Auffuhr und mit dem Bieten auf ein Tier anerkennen der Verkäufer und der Käufer folgendeBestimmungen:Auktionsbedingungen- Vor der Auktion ist der Direktverkauf durch Lieferant oder Marktleitung untersagt.- Als Eintritt und zur Auktion wird ein Tierkatalog mit allen nötigen Informationen verkauft.- Gesteigert wird durch Aufheben des Kataloges.- Erreicht ein Tier während der Versteigerung den Mindesterlös, so kann es zugeschlagen werden. DerVerkäufer darf nicht mitbieten.- Erreicht ein Tier den Mindesterlös nicht, so darf es nur mit Zustimmung des Verkäufers zugeschlagenwerden.- Der freie Verkauf von Tieren nach der Auktion ist voll gebührenpflichtig.- Das Risiko bis zur Auktion trägt der Verkäufer, mit dem erfolgten Zuschlag geht es auf den Käufer über.- Der Käufer kann sofort nach der Auktion in bar, mit Check oder gegen Rechnung bezahlen. Gegenlieferungenwerden von der VIANCO zur Verrechnung genommen.Kosten- Für den Verkäufer Transportkosten bis Brunegg Standgeld und Futtergeld, pro Tier Fr. 20.- für Auktionskosten: 4 % des Versteigerungserlöses- Für den Käufer für Auktionskosten: 2 % des Kaufpreises Transportkosten ab BruneggWährschaft- Die Währschaftsfrist beginnt am Tag nach der Lieferung; sie geht direkt vom Verkäufer an den Käuferüber.- Es wird zugesichert: gesund und recht 9 Tage Jungstiere: Sprungfähigkeit ab dem Alter von 14 Monaten (Galloway und Highland Cattle: 18 Monate) Altstiere: Sprungfähigkeit wie Jungstiere / Zuchtfähigkeit ab dem Alter von 16 Monaten (Galloway undHighland Cattle: 22 Monate)

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