Passiva EUR EUR EURI. FREMDMITTEL11 Kurzfristige Verpflichtungen110 Beitragsvorschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 286 384,70111 Verpflichtungen aus Lastenausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –112 Verpflichtungen aus Insolvenzgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 355,00114 Sozialversicherungsbeiträge und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 147,15119 Sonstige kurzfristige Verpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 925,83 151 180 812,6812 Kurz-, mittel- und langfristige Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –13 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –14 Grundpfandrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –15 Pensionsrückstellungen16 Kredite und Darlehen der Rücklage160 Kredite und Darlehen der Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 203 198,32 12 203 198,3218 Sonstige Passiva180 Rechnungsabgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 306,28185 Übrige Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 210,34 7 516,62. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 391 527,62II.REINVERMÖGEN19 Betriebsmittel und Rücklage190 Betriebsmittel-Soll per 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .190 00 Liquiditätsreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 201 420,24190 01 Stabilitätsreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 880 444,83Zugang31 Umlageunwirksame Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 291,92670 00 Zuführung in die Liquiditätsreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . . –670 01 Zuführung in die Stabilitätsreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 825 206,70Abgang61 Umlageunwirksame Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . –20 621,67370 00 Entnahme aus der Liquiditätsreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . –53 940,48370 01 Entnahme aus der Stabilitätsreserve . . . . . . . . . . . . . . . . . –8 253 881,90 123 584 919,44. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 584 919,44195 Rücklage-Soll per 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 124 315,50Zugang300 Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 380 834,45301 Gewinne aus Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 252,07308 Einnahmen aus Vermögensauseinandersetzungenmit anderenVersicherungsträgern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –309 Sonstige Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 429 353,56Abgang601 Verluste aus Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –4 500,00602 Abschreibung von Gebäuden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –941 500,00603 Abschreibung von Beteiligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –608 Ausgaben bei Vermögensauseinandersetzungenmit anderenVersicherungsträgern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –609 Sonstige Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –13,20 194 261 742,38195 01 Zuführungen zur Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –195 02 Entnahmen aus der Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –12 203 198,32 –12 203 198,32. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 058 544,06. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .469 034 991,1233StBG
Anmerkung zur BilanzGemäß § 29 der Verordnung über das Haushaltswesen –SVHV – haben die Sozialversicherungsträger den Bestandihres Vermögens und der Schulden nachzuweisen.Dies geschieht bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaftdurch das Aufstellen einer Bilanz zum Ende desGeschäftsjahres.Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr von rd.474,9 Mio. EUR um 5,9 Mio. EUR bzw. 1,25 % auf rd.469 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war im Wesentlichendas Abschmelzen der Betriebsmittel bei Durchführungder Umlage 2005.Entsprechend den Buchungsvorschriften werden Wertpapierezum Anschaffungskurs ausgewiesen und es findetkeine Kurs- und Laufzeitbewertung per 3<strong>1.</strong>12. statt,so dass der tatsächliche Kurswert und der angegebeneBilanzwert voneinander abweichen können. Ebenso istes möglich, dass durch Zeitablauf die mittel- und langfristigenTermin- und Spareinlagen ausweislich ihrer Restlaufzeitnur noch als kurz- bzw. mittelfristige Anlagen angesehenwerden können.Die Sozialversicherungsträger haben gemäß § 81 SGB IVkurzfristig verfügbare Mittel (Betriebsmittel) zur Bestreitungihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich vonEinnahme- und Ausgabeschwankungen bereitzuhalten.§ 171 SGB VII begrenzt den Höchstbetrag der Betriebsmittelauf das Eineinhalbfache der Aufwendungen desabgelaufenen Geschäftsjahres; für die Steinbruchs-Berufsgenossenschaftliegt der Höchstbetrag bei rd. 267,6Mio. EUR (1,5 x rd. 178,4 Mio. EUR). Der Soll-Bestandder Betriebsmittel betrug am 3<strong>1.</strong>12.2005 rund 123,6 Mio.EUR (s. Passiva, Pos. 190). Das sind 46,2 % des gesetzlichfestgelegten Höchstbetrages. Der Ist-Bestand derBetriebsmittel (incl. sonstige Aktiva) hat sich von rd.280,5 Mio. EUR um rd. 5,7 Mio. EUR oder 2,0 % auf rd.274,8 Mio. EUR verringert. Diese Verminderung ergibtsich maßgeblich aus den verringerten Termineinlagen(s. Aktiva, Pos. 02).Bei Betrachtung der Finanzquellen, aus denen die Betriebsmittelgespeist werden, ist festzustellen, dass dieSteinbruchs-Berufsgenossenschaft ihre laufenden Ausgabenvorwiegend mit Beitragsvorschüssen bestreitet (s.Passiva, Pos. 110). Zusätzlich steht eine Liquiditätsreservefür die prognostizierten Ausgabensteigerungendes laufenden Jahres und zur Überbrückung des weitgehendeinnahmearmen Zeitraums vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong> bis zur Fälligkeitder <strong>1.</strong> Beitragsvorschuss-Rate zur Verfügung(s. Passiva, Pos. 190).Wegen der bedarfsorientierten Finanzausstattung undum eine kurzfristige Verfügbarkeit zu erreichen, wurdendie nicht sofort benötigten Mittel der Liquiditätsreserveüberwiegend am Geldmarkt angelegt.Darüber hinaus besteht eine Stabilitätsreserve (s. Passiva,Pos. 190) zum Ausgleich von Beitragsfußschwankungen,welche durch sprunghafte Veränderungen des Umlagelastsatzes(= Verhältnis Umlagesoll/Entgelte) hervorgerufenwerden. Der Einsatz dieser Mittel ist durch dievom Vorstand aufgestellten „Richtlinien zur Durchführungeines Umlagelastausgleichsverfahrens“ geregelt.Die Mittel der Stabilitätsreserve sind in einem Wertpapier-Spezialfondsangelegt (s. Aktiva, Pos. 035).§ 82 SGB IV schreibt vor, dass die Berufsgenossenschaftzur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, insbesonderefür den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungendurch Einsatz der Betriebsmittel nicht mehr ausgeglichenwerden können, eine Rücklage bereitzuhaltenhat. § 172 SGB VII begrenzt den Höchstbetrag der Rücklageauf das Zweifache der im abgelaufenen Kalenderjahrgezahlten Renten. Bis zur Erreichung dieser Grenzeist der Rücklage über die Umlage jährlich ein Betrag inHöhe von 3 % der gezahlten Renten zuzuführen. BeiÜberschreitung des Höchstbetrages der Rücklage istdas Rücklagevermögen auf das Zweifache der im Abrechnungsjahrgezahlten Renten abzuschmelzen.Das Zweifache der im Abrechnungsjahr gezahlten Rentenergibt per 3<strong>1.</strong>12.2005 den gesetzlichen Höchstbetragvon rd. 182,0 Mio. EUR. Die angesammelte Rücklage beträgtper 3<strong>1.</strong>12.2005 insgesamt rd. 194,3 Mio. EUR, erreichtdamit 106,7 % des gesetzlichen Höchstbetragesund überschreitet diesen um rd. 12,3 Mio. EUR.Die Rücklageüberschreitung wurde zusammen mit denErträgen gemäß den „Richtlinien zur Durchführung einesUmlagelastausgleichsverfahrens“ der Stabilitätsreservezugeführt (s. Passiva, Pos. 190).Die Anlegung der Rücklage erfolgt nach Maßgabe des§ 83 SGB IV in Festgeldern, Grundstücken, Beteiligungenan berufsgenossenschaftlichen Gemeinschaftseinrichtungenwie Krankenhäusern und Schulungsheimensowie festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen(s. Aktiva, Pos. II.).34StBG